Der Anhang verweist auf die EG-Rili 75/443/EWG über Rückwärtsgang, Geschwindigkeitsmeßgerät. Das Problem ist auch nicht die Genauigkeit vom Tacho, sondern der für den Einsatz im Kfz fehlende Nachweis der Einhaltung der Rili und dann auch noch die formale Frage, ob ein (nicht fest eingebautes) Navi überhaupt dem Fz. zugeordnet werden kann/darf.
Ist wieder so was, was technisch eindeutig klar ist und funktioniert, rein rechtlich aber ein paar Fragen aufwirft, die man mitunter nur schwer nachvollziehen kann.