TÜV Reform - bald keine Teilegutachten mehr?

muc

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#2
Für die verlinkten Beiträge gilt:

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Es wurde lediglich Anhang XIX der StVZO über das Teilegutachten gestrichen. Das Teilegutachten wird durch eine Teiletypgenehmigung ersetzt. So viel ändert sich daher garnicht.

Die so ziemlich einzig richtige Aussage ist die, dass das Teilegutachten wegen zu vieler mangelhafter Gutachten abgeschafft wurde.
 

Asumag

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#3
Die Aussagen wie 19er Abnahmen werden entfallen und deswegen wird alles per 21er abgenommen werden müssen, gilt aber auch. $_$
Oder liege ich da falsch @muc ?
 

muc

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#4
Da liegst du falsch. Mit Teilegutachten geht es halt ab Stichtag xy nur noch per Einzelabnahme. Da ist aber noch etwas hin, bis das soweit ist.

Ist jetzt Aufgabe der Teilehersteller, die Teilegutachten in ABE oder Teiletypgenehmigungen zu überführen. Wer das nicht macht, erweiste seinen Kunden einen Bärendienst. Einer der m. E. größten Nachteile am Teilegutachten war übrigens, dass es dem Kunden oft teurer gekommen ist, als mit einer ABE o.ä. für die Teile.
 

Asumag

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#5
Ist jetzt Aufgabe der Teilehersteller, die Teilegutachten in ABE oder Teiletypgenehmigungen zu überführen. Wer das nicht macht, erweiste seinen Kunden einen Bärendienst. Einer der m. E. größten Nachteile am Teilegutachten war übrigens, dass es dem Kunden oft teurer gekommen ist, als mit einer ABE o.ä. für die Teile.
Und gerade bei sowas ist die Frage, ob es bei einem Auto wie der Celica, die schon ziemlich alt und in Deutschland nicht allzu vertreten ist noch lohnt für die Teilehersteller.
Sofern es die Teilehersteller überhaupt noch gibt...
 

muc

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#7
Nicht wirklich, weil das mit den uralten TG mehr der Sonderfall ist.
 

CRX_Fan

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#8
Wir haben heute in der Werkstatt unsere neue Ausgabe eines Werkstattmagazins bekommen.
Dort bestätigt die GTÜ nochmal, das eine Abnahme von Teilen, die nur noch ein "dann veraltetes Teilegutachten" besitzen, nach 19.3 nicht mehr möglich ist.

Allerdings natürlich keine Aussage zu einer eventuell noch möglichen 21er Einzelabnahme.
 

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