T23 §21 Eintragungen

Checker

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#1
Hi Leute,

mir ist zu Ohren gekommen, dass angeblich am 01.04.2012 die §21 Eintragungen, also Einzelabnahmen, abgeschafft werden sollen.

Ist das jetzt nur Gelaber ist was dran?

Grüße Chris
 

TLGADE

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#2
Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen,was machen die Tüvler dan mit den Fahrzeugen wo niemals in Deutschland herraus kamen? Wie die Supra und co. da muss man auch eintragung über 21§ durchführen,aber ich hoffe das Muc sich bald zu wortmeldet und uns aufklärt.
 

muc

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#3
Gelaber ohne Ende von Leuten, die nicht lesen können können, bzw. das Geschriebene nicht verstehen.
 

muc

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#5
Den genauen Wortlaut hab ich jetzt nicht im Kopf, ich sitz seit knapp 2 Wochen krank zuhause und hab noch mind 2 weitere Wochen daheim vor mir. Daheim hab ich natürlich keine Unterlagen liegen.

Es geht hier nur um eine Detailänderung, dass keine §21 Gutachten mehr bei Fahrzeugen gemacht werden dürfen, die schon anderweitig (insbesondere nach § 13 EG-FGV) eine gültige Betriebserlaubnis erhalten haben; Begutachtungen nach Erlöschen der BE sind von dem eigentlich gar nicht betroffen, es sei denn, da wird noch irgendwas ungeschickt umformuliert.
 

muc

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#7
Nein, erstens gibts Aprilscherz nur am 1.4. und nicht jetzt schon und zweitens sind die Änderungen tatsächlich für den 1.4. in der Pipeline der Gesetzgebung drin. Kann sich natürlich alles noch etwas verzögern, aber das ist die letzte mir bekannte Planung.
 

CRX_Fan

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#8
Offizielle Einzelabnahmen gibt es schon seit 2 Jahren nicht mehr! :)

Denn dies nennt sich jetzt anders und unterliegt anderen Prüfbedingungen - es nennt sich jetzt "Einzelbegutachtung von Anbauteilen mit Beurteilung des gesamten Verwendungsbereiches". Letzte Woche erst beim TÜV gewesen, der mir das genau so gesagt hat, da ich zur Vorabbesprechung bezgl. der Eintragung meiner Räder da war, die kein 19er Gutachten bzw. ABE besitzen.

Allerdings ist diese Aussage hier vom Vdat bspw. auch nicht ganz korrekt:
http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php

Man sieht, das viele Prüfer im Rahmen ihres Ermessenspielraums unterschiedlich handeln. Offiziell dürfen folgende Unterlagen nicht mehr als Prüfgrundlage verwendet werden:

Gültige Prüfzeugnisse:

Teilegutachten gemäß §19.3 StVZO
Teilegenehmigungen:
ABE für Fahrzeugteile
BE (Betriebserlaubnis) im Einzelfall
ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) z.B. Zusatzheizung
BG im Einzelfall z.B. Anhängekupplung mit Einzel-Bauartgenehmigung
BE (Betriebserlaubnis) oder Nachträge dazu für Fahrzeuge
EWG-Betriebserlaubnisse
EG-Typgenehmigungen (z.B. Anhängekupplung mit EG-Prüfzeichen)
ECE-Genehmigungen


Ungültige Prüfzeugnisse:

Prüfberichte
Technische Berichte
Mustergutachten
Herstellerbescheinigungen
Festigkeitsgutachten (z.B. für Sonderräder oder Distanzscheiben)
Teilegutachten von ausländischen Prüfinstitutionen (z.B. TÜV Österreich)
Briefeintragungen von anderen Fahrzeugen.

Und doch machen viele Prüfer, was sie wollen!
 
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Ce1eX

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#9
Ab dem 01.04. wird die Plakette nicht mehr zurückdatiert. Wunderbar für mein Sommerfahrzeug bei dem der Tüv im November (oder wars Dezember) abläuft und ich erst wieder ab April damit fahren darf :)
 

EngineTS

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#10
Offizielle Einzelabnahmen gibt es schon seit 2 Jahren nicht mehr! :)

Denn dies nennt sich jetzt anders und unterliegt anderen Prüfbedingungen - es nennt sich jetzt "Einzelbegutachtung von Anbauteilen mit Beurteilung des gesamten Verwendungsbereiches". Letzte Woche erst beim TÜV gewesen, der mir das genau so gesagt hat!
Gibts da jetzt erschwerte Bedingungen bei Felgen Eintragung ?
 

CRX_Fan

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#11
Also der Typ, mit dem ich gesprochen habe, der bei uns die Eintragungen macht, hat erstmal davon geredet, das es prinzipiell kein Problem sei, die Felgen ohne fahrzeugspezifisches Teilegutachten eintragen zu lassen, da es für meine Felgen ein Festigkeitsgutachten gibt und sogar Teilegutachten dieser Felge für andere Fahrzeuge. Für die Reifenzulässigkeit (Im Hinblick auf Tacho, etc.) konnte ich ja das orignal Toyota Teilegutachten der damaligen TTE Felgen vorlegen.

Also der Prüfer sagt das es von den Unterlagen her kein Problem ist! Er erklärte mir halt noch, das es diese "Einzelabnahme" an sich nicht mehr gibt, sondern das der ganze Verwendungsbereich jetzt halt beurteilt wird (wie es früher aber ja auch war bei mehreren Veränderungen in einem Bereich: Felgen/Fahrwerk/Spurplatten...blabla...) und das das ganze etwas teurer ist, da es sich um eine Einzelbegutachtung / Sonderbeurteilung handelt.

Halt typisches Amtsdeutsch! :D
 

muc

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#12
Offizielle Einzelabnahmen gibt es schon seit 2 Jahren nicht mehr! :)
Sorry, das ist Bullshit! Natürlich gibt es die Einzelabnahme, also rein rechtlich formuliert eine Abnahme gem. § 21 StVZO aufgrund Erlöschens der Betriebserlaubnis nach § 19 Abs. 2 StVZO nach wie vor, daran hat sich im Grunde rein gar nichts geändert und das soll sich auch nicht ändern. Was sich die letzte Zeit geändert hat, sind die Bedingungen, die erschwert wurde, u.a. durch eine Dokumentationspflicht für den Sachverständigen. Was an Prüfzeugnissen zulässig ist und was nicht, das gilt schon seit Ende der 90er Jahre mehr oder minder unverändert. Übrigens sind Festigkeitsgutachten natürlich nach wie vor zulässig, allerdings nicht alleine, es braucht noch einen Nachweis eines zertifzierten QM-Systems des Herstellers dazu. Beides sind ja auch wichtige Bestandteile der Unterlagen für ein Teilegutachten oder eine ABE...

Ich will das jetzt nicht vertiefen, aber haltet euch mit Halbwissen bitte etwas zurück, das macht nur andere irre.
 

CRX_Fan

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#13
Also mir hat der Prüfer wortwörtlich gesagt, das es die "Einzelabnahme" seit 2 Jahren nicht mehr gibt! Da lege ich Dir meine Hand für über den Ofen! :D

Ob er damit jetzt die umgangssprachliche Formulierung einfach nur meint, oder die Abnahme an sich, kann ich aber nicht sagen.

Kann es nur so wiedergeben, wie er es wortwörtlich gesagt hat! :D
 

muc

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#14
Glaub ich dir ja, dass der das gesagt hat; stimmen tut es trotzdem nicht, da hat der Typ Änderungen ganz schön fehl interpretiert oder dir das Blaue vom Himmel runter erzählt, um seine Ruhe zu haben.
 

Checker

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#15
Kann ich jetzt noch ab dem 1. April meine Felgen ohne Gutachten eintragen lassen oder nicht? Darum geht's mir eigentlich.
 

muc

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#16
Ganz ohne Gutachten gehts nicht, ging es auch legal noch nie, außer es waren z.B. Serienfelgen von nem anderen Auto, wo der Sachverständige aufgrund der Betriebserlaubnis für das Gesamtfahrzeug natürlich auch die Sicherheit hatte, dass die Felgen i.O. sind.

Mindestens erforderlich ist ein Festigkeitsgutachten und dazu auch noch der Nachweis eines zertifizierten (nach DIN-ISO schlag mich tod) QM-Systems des Herstellers. Selbst mit den Unterlagen kannst du aber mitunter schlechte Karten haben, weil manche sich für Götter im blauen/grünen Kittel halten, in Wahrheit aber nur recht wenig Ahnung von dem haben, was sie da tun. :rolleyes:
 

Mario

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#17
Wie siehts da denn mit Bodykit Teilen aus ohne jegliches Gutachten? Hab hier des öfteren gelesen das Hardt und Speedmaster das trotzdem eintragen können. Wird sich das nun erschweren oder ändert sich daran auch nix? Hab die Teile nun grad zusammen und spar egtl nurnoch auf die Lackierung und anfang April hätt ich das Geld dafür, dann is aber noch nix eingetragen, nicht das es daran nun scheitert :confused:
 

Nera

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#18
Mario ich hab auch die WW-Lippe dran und hab die bei meinem TÜVer ganz normal eintragen lassen.
Er wollte eine Nummer drauf haben um die eintragen zu können und sie muß ordentlich also stabil befestigt sein.
Red einfach mit deinem TÜVer vorher
 

CRX_Fan

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#19
Wie versprochen hier kurz meine Schilderung heute bei der Eintragung meiner Felgen beim TÜV Nord ohne Teilegutachten:

Folgende Unterlagen hatte ich mit:
- Festigkeitsgutachten für die Felgen
- Zertifikat über die Unterhaltung eines QM-Systems des Herstellers
- Freigabe des Reifenherstellers für die Felge
- Teilegutachten für die Felge für andere KFZ-Modelle (bzgl. Unterhaltung von TG Verfahren)
- Teilegutachten, wo gewünschte Reifengröße auf original Toyota Zubehör gefahren wird (bzgl. Tacho)
- Teilegutachten der bereits eingetragenen Tieferlegungsfedern (bzgl. der Möglichkeit, Sonderräder fahren zu dürfen)

Begutachtung war in 15 Minuten erledigt. Gutachten über eine §21 Abnahme bekommen. 99EUR da gelassen.

Gruß,
Ben
 
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