Offizielle Einzelabnahmen gibt es schon seit 2 Jahren nicht mehr!
Denn dies nennt sich jetzt anders und unterliegt anderen Prüfbedingungen - es nennt sich jetzt
"Einzelbegutachtung von Anbauteilen mit Beurteilung des gesamten Verwendungsbereiches". Letzte Woche erst beim TÜV gewesen, der mir das genau so gesagt hat, da ich zur Vorabbesprechung bezgl. der Eintragung meiner Räder da war, die kein 19er Gutachten bzw. ABE besitzen.
Allerdings ist diese Aussage hier vom Vdat bspw. auch nicht ganz korrekt:
http://www.vdat.org/news/raedereintragungen.php
Man sieht, das viele Prüfer im Rahmen ihres Ermessenspielraums unterschiedlich handeln. Offiziell dürfen folgende Unterlagen nicht mehr als Prüfgrundlage verwendet werden:
Gültige Prüfzeugnisse:
Teilegutachten gemäß §19.3 StVZO
Teilegenehmigungen:
ABE für Fahrzeugteile
BE (Betriebserlaubnis) im Einzelfall
ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) z.B. Zusatzheizung
BG im Einzelfall z.B. Anhängekupplung mit Einzel-Bauartgenehmigung
BE (Betriebserlaubnis) oder Nachträge dazu für Fahrzeuge
EWG-Betriebserlaubnisse
EG-Typgenehmigungen (z.B. Anhängekupplung mit EG-Prüfzeichen)
ECE-Genehmigungen
Ungültige Prüfzeugnisse:
Prüfberichte
Technische Berichte
Mustergutachten
Herstellerbescheinigungen
Festigkeitsgutachten (z.B. für Sonderräder oder Distanzscheiben)
Teilegutachten von ausländischen Prüfinstitutionen (z.B. TÜV Österreich)
Briefeintragungen von anderen Fahrzeugen.
Und doch machen viele Prüfer, was sie wollen!