Antwort vom TÜV Thüringen in Sachen CAI + Abgasanlage

T23owner

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#1
Servus Gemeinde,

vielleicht kann sich noch der ein oder andere an den Thread in Sachen Kombination offener Luftfilter + geänderte Abgasanlage erinnern. Damals sind wir nicht wirklich zu einer Antwort gekommen und ich habe mal direkt sämtliche TÜV-Anlaufstellen in Deutschland angeschrieben. Von vielen wurde ich per eMail vertröstet und zur nächsten TÜV-Stelle geschickt, vom TÜV Thüringen bekam ich aber endlich eine Antwort, welche ich euch nicht vorenthalten möchte:

Sehr geehrter Herr *****,

auf Grund von zahlreichen Fällen bei denen die Kombination von
Sportschalldämpfern in Verbindung mit offenen Luftfiltern zu einer
erheblichen Überschreitung der Geräuschgrenzwerte führte, wurde für die
Änderungsabnahme solcher Kombinationen eine Geräuschmessung vorgeschrieben.

Bei Änderungsabnahmen solcher Kombinationen von Änderungen ist daher
grundsätzlich
davon auszugehen, dass eine gegenseitige Beeinflussung im Sinne des
Punkts 2.9 der verbindlichen Arbeitsanweisung des AKE zu § 19 StVZO
vorliegt. Im
Rahmen einer Begutachtung gemäß § 19(2) StVZO i.V.m. § 21 StVZO ist in
diesen
Fällen eine Fahrgeräuschmessung durchzuführen. Die Messung des
Standgeräuschs
reicht als Grundlage für eine positive Begutachtung keinesfalls aus.

Eine Begutachtung gemäß § 19(2) StVZO i.V.m. § 21 StVZO darf nur ein amtlich
anerkannter Sachverständiger durchführen. In Thüringen sind amtlich
anerkannte Sachverständige beim DEKRA beschäftigt.


Mit freundlichen Grüßen

***** *****

TÜV Thüringen Fahrzeug GmbH
Melchendorfer Straße 64
99096 Erfurt
Telefon: 0361/******
Telefax: 0361/******
E-Mail ********@tuev-thueringen.de
 

muc

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#2
Hallo... genau das sag ich doch schon immer! ;) Wobei die Antwort vom TÜV nicht ganz richtig ist *lol*, die Kernaussage passt aber. :cool:
 

MAD

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#3
Was is eigentlich mit den Leuten, die die Sachen schon lange vor der Gesetzesänderung die Sachen haben zusammen eintragen lassen!?

Dieser Zustand jetzt is doch noch nich so lange so, oder?
 

MAD

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#5
Hab gerad keinen Schein zur Hand... Da stehts auf jeden Fall drin... Der Stock ESD macht 75db im Stand im 76db bei 3.000 U/min... Was den Rest angeht, weiß ich gerad nich bescheid...
 

Neomaxx

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#6
Folgendes ist bei unseren Fahrzeugen erlaubt:

Fahrgeräusch: das was im Schein steht!
Standgeräusch: gibt es kein wirkliches Limit

aaaaaaaber: wenn das Standgeräusch erheblich lauter ist, dann ist es naheliegend, dass das Fahrgeräusch auch lauter ist. und das darf es nicht.

bei mir sind 94 dB STANDgeräusch eingetragen.
Es wurde damals eine Fahr- und Standgeräuschmessung durchgeführt.
 
Zuletzt bearbeitet:

muc

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#7
Zitat von Neomaxx:
Folgendes ist bei unseren Fahrzeugen erlaubt:

Fahrgeräusch: das was im Schein steht!
Standgeräusch: gibt es kein wirkliches Limit.
Net ganz... das was im Schein steht ist nicht zwingend. Das Fahrgeräusch hat seit 91 oder so einen Grenzwert von 74 dB(a) ggf. auch 75, aber nur unter besonderen Bedingungen, die ne Celi nicht schafft. OK, die vom Thomas vll. schon, aber nur vll. ;)

Das Standgeräusch ist tatsächlich unreglementiert und steht nicht wirklich in nem Zusammenhang mit dem Fahrgeräusch, was an den total unterschiedlichen Meßverfahren liegt...
 

Neomaxx

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#8
@muc

ich wollte jetzt beim Fahrgeräusch nicht so genau ins Detail gehen. du hast es ja somit gemacht. ;)

mit meinem Hinweis
Folgendes ist bei unseren Fahrzeugen erlaubt:
wollte ich das alles in ein Paket packen :D

ja, der Thomas schafft das vielleicht... aber nur vielleicht ;) wenn er mal kräftig am Ladedruck dreht :D
 

Jascha

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#12
HAT DOCH BESTIMMT SCHON IRGENDEINER WAS IM LAPPEN STEHEN ODER???

is wichtig, also bitte meldet euch mal bei mir, habe immerhin schon gehört das es hier welche gibt :p
 
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#13
Wurde zwar schon diskutiert aber was solls.

Eintagen ist sicher nicht so das Problem wenn man die Richtige Werkstadt hatt und den richtigen Prüfer, aber ist auch wieder schneller ausgetragen wenn es dumm kommt.

Es kommt auch drauf an ob die Motorhaube ein Dämmung hatt und somit die dB Zahl gedämpft wird. Muß mal schauen wie ich es bei mir mache und was man an dämmung nehmen kann.

Ist halt bei mir schwierig da ich die meiste Zeit im Jahr in Österreich bin und somit nicht so schnell zu was komme wenn es um Eitragung geht, aber jetzt muß mal langsam was pasieren da ich schon 3 Sachen habe die noch nicht zulässig sind (Carbon Haube wird nächsten Monat eingetragen, JDM Faceliftrückleuchten vieleicht kann ich das gleich mit erledigen und mein Injen SR wo ich es noch abklären muß)

Geht leiter nicht so schnell wie ich will da es mir an Zeit fehlt und dann sind da noch die langen Anfahrtwege.

Ich halte euch auf den laufenden wenn sich bei mir was ergibt.

Mfg. Denny
 
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