T23 Bekommt man die Led Angel Eyes Scheinwerfer eingetragen?

celilover

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#2

SamWhiskey

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#5
Leute, das Thema wurde bestimmt schon 100 Mal durchgekaut! :mad:

ES GIBT AUSSER DEN ORIGINALEN KEINE LEGALEN - GESCHWEIGE DENN EINTRAGBAREN - SCHEINWERFER FÜR DIE T23!!!

Gleiches gilt dür die Rückleuchten!
 

RS24

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#7
Das würd ich so nicht sagen Druck dir das mal aus und fahr zu nem Tüv..

Meine Japanstyle Heckleuchten sind auch eingetragen obwohl kein E-Zeichen.
 

Nera

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#8
Die Eintragung ist aber das Papier nicht wert wo se drauf steht;)
 

Celi-Guy

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#9
Das erste Problem dürfte die Einbauhöhe der Scheinwerfer sein. Bei den Angeleyes sitzt das Abblendlicht ja ganz unten und die Mindesthöhe für Abblendlicht beträgt 50cm von der Fahrbahn. Könnte also eng werden, gerade in Verbindung mit Tieferlegung. Darauf achtet die Rennleitung übrigends sehr genau bei gezielten Kontrollen von getunten Fahrzeugen, da gerade bei extremer Tieferlegung dieser Wert fast immer unterschritten wird und da was zu holen ist ;)

Hinzu kommt, dass derartig tiefe Scheinwerfer ne miese Ausleuchtung haben (Ist z.B. beim Audi R8 auch so, weil dessen Scheinwerfer genau an der Grenze sind). Ein weiterer Knackpunkt ist, ob das Licht überhaupt asymmetrisch ist.

Sieht zwar nett aus, aber von Ausleuchtung und "TÜV"-Faktor (In der EU) her sicherlich recht bescheiden...
 

RS24

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#10
Das erste Problem dürfte die Einbauhöhe der Scheinwerfer sein. Bei den Angeleyes sitzt das Abblendlicht ja ganz unten und die Mindesthöhe für Abblendlicht beträgt 50cm von der Fahrbahn. Könnte also eng werden, gerade in Verbindung mit Tieferlegung. Darauf achtet die Rennleitung übrigends sehr genau bei gezielten Kontrollen von getunten Fahrzeugen, da gerade bei extremer Tieferlegung dieser Wert fast immer unterschritten wird und da was zu holen ist ;)

Hinzu kommt, dass derartig tiefe Scheinwerfer ne miese Ausleuchtung haben (Ist z.B. beim Audi R8 auch so, weil dessen Scheinwerfer genau an der Grenze sind). Ein weiterer Knackpunkt ist, ob das Licht überhaupt asymmetrisch ist.

Sieht zwar nett aus, aber von Ausleuchtung und "TÜV"-Faktor (In der EU) her sicherlich recht bescheiden...
Diese Scheinwerfergrenze stimmt so nicht. Ein Porsche hat diese 50cm NIE, ein Lambo genau so wenig. Diese Regelung gilt nur wenn du nachträglich noch Scheinwerfer anbringst. Hatte vor kurzem erst das Problem bei einer Kontrolle mit meinem Peugeot. Dieser hat ohne Tieferlegung eine Scheinwerferhöhe von 50,1cm. Aber in meinem Gutachten zum Fahrwerk steht nichts von einer Scheinwerferhöhe. Sachverständiger der Polizei kam dazu und sagte das es sich hierbei um einen Irrtum handelt. Ich darf nun nur keine Zusatzbeleuchtung mehr anbringen. Wichtig ist nur das bei der Hu ich nicht durch den Lichttest falle. Solang meine Scheinwerfer mit der normalen LWR in der Tolranz sind kann mir niemand etwas tun.

Meine Scheinwerfer haben nun eine Höhe von 43,7cm und mir kann niemand was. Weiter runter kann ich allerdings nicht mehr ohne meine LWR umzubauen.
 

Nera

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#11
was meinst du mit Zusatzbeleuchtung?
TFLs müssen bspw. eine Einbauposition haben mit einer Mindesthöhe von 250.

mal abgesehen davon, dass wir das Ganze hier eigentlich nicht wieder aufwärmen brauchen, da schon genug diskutiert (wie bereits von Ralf erwähnt)
 

RS24

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#12
TFL müssen dann abgenommen werden obwohl sie ein E-Zeichen haben, egal welche ob Zusatzfernlicht oder sonstiges alles muss zum Tüv.
 

Neomaxx

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#13
hier mal ein Schriftverkehr vom zuständigen Amt:

Sehr geehrter Herr *aus Datenschutzgründen zensiert*,

prinzipiell besteht die Möglichkeit, dass auch nicht in der EU oder besser ECE (Die EU ist ihrerseits wieder Mitglied der ECE = Economic Commisiion for Europe, eine Unterabteilung der UN) zugelassenen Scheinwerfer eine Zulassung in Deutschland bekommen.

In der Regel ist hierfür eine Einzelabnahme notwendig, d.h. jeder
Scheinwerfer muss einzeln geprüft werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 600.- EUR für Halogenscheinwerfer und 750.- EUR für Xenon-Scheinwerfer (jweils für zwei Scheinwerfer).
Hierbei kann berücksichtigt werden, dass es sich um Scheinwerfer aus der Serienfertigung handelt und die Wirkung nur "In-Etwa" vorhanden sein muss (sogenannte In-Etwa-Gutachten).
Diese Gutachten gelten immer nur für ein Fahrzeug und können nicht übertragen werden.
Wenn mehrere gleiche Scheinwerfer gleichzeitig vorgelegt werden kann man u.U. einen Rabatt gewähren.

Ein Mustergutachten, welches dann für mehrere Scheinwerfer des gleichenTyps gilt muss aber in vollem Umfang den Anforderungen der ECE entsprechen, was bei außereuropäischen Scheinwerfern fast nie der Fall ist. (Sonst hätte die Firma bestimmt eine ECE-Genehmigung für den Scheinwerfer)

Mit freundlichen Grüßen

*aus Datenschutzgründen zensiert*
 

Celi-Guy

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#14
Diese Scheinwerfergrenze stimmt so nicht. Ein Porsche hat diese 50cm NIE, ein Lambo genau so wenig. Diese Regelung gilt nur wenn du nachträglich noch Scheinwerfer anbringst. Hatte vor kurzem erst das Problem bei einer Kontrolle mit meinem Peugeot. Dieser hat ohne Tieferlegung eine Scheinwerferhöhe von 50,1cm. Aber in meinem Gutachten zum Fahrwerk steht nichts von einer Scheinwerferhöhe. Sachverständiger der Polizei kam dazu und sagte das es sich hierbei um einen Irrtum handelt. Ich darf nun nur keine Zusatzbeleuchtung mehr anbringen. Wichtig ist nur das bei der Hu ich nicht durch den Lichttest falle. Solang meine Scheinwerfer mit der normalen LWR in der Tolranz sind kann mir niemand etwas tun.

Meine Scheinwerfer haben nun eine Höhe von 43,7cm und mir kann niemand was. Weiter runter kann ich allerdings nicht mehr ohne meine LWR umzubauen.
Dann sollte der Sachverständige von der Polizei ggf. mal über einen Berufswechsel nachdenken. Hier der entsprechende Passus aus der StVO (§50, Absatz 3):

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__50.html

Kenne selbst jemanden, der deshalb nicht über den TÜV gekommen ist. Es geht hier im übrigen auch nicht um die Scheinwerfer, sondern um das Abblendlicht (untere Spiegelkante, NICHT Scheinwerferkante).

Und da solltest Du Dir mal die Bauart von Porsche und Lamborghini angucken: Deren Abblendlicht sitzt eigentlich immer oben und meistens auf Oberkante der vorderen Reifen-/Felgenhöhe, was bei 18 - 19" Reifen inkl. Gummi dann immer etwas über 500mm Höhe ergibt. Bei der Messung hast Du zudem noch eine kleine Toleranz, müsste ich aber auch in der StVO nachsuchen, sodass das Ganze reell auch ein wenig tiefer sein darf. Ausgenommen sind von dieser Regelung nur Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1988 zugelassen wurden (s. §72), alle anderen haben diese EU-weite Vorgabe für das Abblendlicht zu erfüllen unabhängig davon, ob das Abblendlicht ab Werk so war oder nachgerüstet wurde.

Wäre mir auch neu, dass man teile der StVO für ungültig erklären kann. Wir können ja gerne noch auf ein Statement von Muc warten, der muss es ja wissen.
 
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RS24

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Dann sollte der Sachverständige von der Polizei ggf. mal über einen Berufswechsel nachdenken. Hier der entsprechende Passus aus der StVO (§50, Absatz 3):

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__50.html

Kenne selbst jemanden, der deshalb nicht über den TÜV gekommen ist. Es geht hier im übrigen auch nicht um die Scheinwerfer, sondern um das Abblendlicht (untere Spiegelkante, NICHT Scheinwerferkante).

Und da solltest Du Dir mal die Bauart von Porsche und Lamborghini angucken: Deren Abblendlicht sitzt eigentlich immer oben und meistens auf Oberkante der vorderen Reifen-/Felgenhöhe, was bei 18 - 19" Reifen inkl. Gummi dann immer etwas über 500mm Höhe ergibt. Bei der Messung hast Du zudem noch eine kleine Toleranz, müsste ich aber auch in der StVO nachsuchen, sodass das Ganze reell auch ein wenig tiefer sein darf. Ausgenommen sind von dieser Regelung nur Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1988 zugelassen wurden (s. §72), alle anderen haben diese EU-weite Vorgabe für das Abblendlicht zu erfüllen unabhängig davon, ob das Abblendlicht ab Werk so war oder nachgerüstet wurde.

Wäre mir auch neu, dass man teile der StVO für ungültig erklären kann. Wir können ja gerne noch auf ein Statement von Muc warten, der muss es ja wissen.
Okay, aber da sieht man ja auch mal wieder das dies reine Auslegungs sache ist. Wenn du verstehst was ich meine...
 
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