Dann sollte der Sachverständige von der Polizei ggf. mal über einen Berufswechsel nachdenken. Hier der entsprechende Passus aus der StVO (§50, Absatz 3):
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__50.html
Kenne selbst jemanden, der deshalb nicht über den TÜV gekommen ist. Es geht hier im übrigen auch nicht um die Scheinwerfer, sondern um das Abblendlicht (untere Spiegelkante, NICHT Scheinwerferkante).
Und da solltest Du Dir mal die Bauart von Porsche und Lamborghini angucken: Deren Abblendlicht sitzt eigentlich immer oben und meistens auf Oberkante der vorderen Reifen-/Felgenhöhe, was bei 18 - 19" Reifen inkl. Gummi dann immer etwas über 500mm Höhe ergibt. Bei der Messung hast Du zudem noch eine kleine Toleranz, müsste ich aber auch in der StVO nachsuchen, sodass das Ganze reell auch ein wenig tiefer sein darf. Ausgenommen sind von dieser Regelung nur Fahrzeuge, die vor dem 01.01.1988 zugelassen wurden (s. §72), alle anderen haben diese EU-weite Vorgabe für das Abblendlicht zu erfüllen unabhängig davon, ob das Abblendlicht ab Werk so war oder nachgerüstet wurde.
Wäre mir auch neu, dass man teile der StVO für ungültig erklären kann. Wir können ja gerne noch auf ein Statement von Muc warten, der muss es ja wissen.