T23 CELICA-Schriftzug auf der Frontscheibe

Barracuda

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#1
Hey Leute,

spiel mit dem Gedanken, mir einen Celica-Schriftzug für die Frontscheibe zu holen. Jetzt bin ich unter anderem hier und in anderen Foren auf unterschiedliche Meinungen bezüglich der rechtlichen Seite gestoßen.
Manche meinen, dass die Folie eine Art "Materialgutachten" braucht, andere wiederum schreiben, dass man maximal 10% der Windschutzscheibe bedecken darf...

Hat jemand damit Erfahrungen?

Hier ein Beispielaufkleber:

http://cgi.ebay.com/ebaymotors/CELI...r_Truck_Parts_Accessories&hash=item19bf3eed8e

Der hat eine Höhe von ca. 10cm

Danke :)
 

Paranoia

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#3
@Barracuda

falls du sowas bestellst bei ebay.com dann sag doch kurz bescheid.Würde evtl auch einen nehmen.

Glaub ned das es illegal ist,wenn man es ned übertreibt.So im Bereich der Blendstreifen die es gibt sollte das eig kein Problem sein.
 

Chriss

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#4
Also ich hab bei mir nen schwarzen Blendstreifen drinne der geht bis an die Unterkante von der Spiegelhalterung und laut meinem Tüvmann nix dran auszusetzen
 

Barracuda

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#5
Ja, das ist echt verwirrend : /

@sharky: Mit den Streifen bzw. Sonnenkeilen hast du Recht.

Hab jetz eben wieder gelesen, dass zum Beispiel der Bereich in denen die Scheibenwischer eben wischen, gar nicht beklebt werden darf. Bei unseren Celis wischt der Scheibenwischer aber schon recht hoch *gg*. Da bleiben vll. noch 3 cm oder so übrig.
Aber wie gesagt, andere schreiben wieder was ganz anderes. Zum Beispiel es darf maximal 10% der Scheibe beklebt werden, die Sicht darf nicht eingeschränkt werden und die Aufkleber insgesamt nicht mehr als 0,1 m² bedecken.
Hab grad eben eine Mail an den TÜV geschrieben, vll. weiß der ja, welche Auflagen da jetz genau erfüllt werden müssen.
Wenn nichts dagegen spricht, werd ich mir die in Ebay wahrscheinlich mal bestellen *g*
 

muc

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#6
Ich schreib morgen mal was ausführliches dazu...
 

Dragon

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#7

sharky

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#8
war ja auch nur eine vermutung :p
durch den schriftzug kann man ja auch bisschen durchgucken :D
 

charly

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#9
Hey Leute,

spiel mit dem Gedanken, mir einen Celica-Schriftzug für die Frontscheibe zu holen. Jetzt bin ich unter anderem hier und in anderen Foren auf unterschiedliche Meinungen bezüglich der rechtlichen Seite gestoßen.
Manche meinen, dass die Folie eine Art "Materialgutachten" braucht, andere wiederum schreiben, dass man maximal 10% der Windschutzscheibe bedecken darf...

Hat jemand damit Erfahrungen?

Hier ein Beispielaufkleber:

http://cgi.ebay.com/ebaymotors/CELI...r_Truck_Parts_Accessories&hash=item19bf3eed8e

Der hat eine Höhe von ca. 10cm

Danke :)
ich habe auch nen blaukeil aus einer scheibenfolie geschnitten(10cm). ist nun ca. 5jahre drauf und hat nie jemand was bemängelt. natürlich von innen geklebt. zur sicherheit habe ich im handschuhfach ein stück mit der nummer der folie.
aber wenn der schriftzug nur von außen befestigt werden kann, würde ich es lassen. kann die wischer beschädigen.
gruß
 
D

Deleted User 885

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#10



Habe das jetzt Jahre drauf und nie habe ich mir Gedanken gemacht und die Sicht nehmen tut er auch nicht;)

:D
 
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Barracuda

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#11
@ChrisCross:

Der Aufkleber schaut ja recht schmal aus :) Wo hast du den denn her? Ist der draussen oder drinnen?
 

muc

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#12
So... grundsätzlich gilt ja mal, dass die Scheiben eine sog. Bauartgenehmigung haben müssen. Damit ist jegliche Änderung und da zählt auch das Anbringen von Aufklebern dazu, nicht zulässig. Das nicht nur wegen der Sicht, sondern auch wegen z.B. dem Bruchverhalten (Bruchverhalten und sandgestrahlte "Tattoos" passen übrigens überhaupt nicht zusammen, nur am Rande bemerkt.

Es gibt aber ein paar Rahmenbedingungen, auf die sich Bund und Länder verständigt haben, unter denen noch davon ausgegangen wird, dass ein Aufkleber i.O. ist. Tönungsfolien mit Prüfzeichen sind ja eh klar, wie es läuft.

Im wesentlichen wäre hier folgendes zu nennen:
Aufbringen von Aufklebern auf Scheiben von Fz. (§ 19 Abs 2, § 35b Abs 2 Satz 1, § 40). BMV/StV 13/36.16.03 vom 2. 10. 1986, VkBl S 557: Nach Anhörung der obersten Landesbehörden gebe ich nachstehende Verlautbarung über das Aufbringen von Aufklebern auf Scheiben von Fz bekannt.

Nach der VkBl-Verlautbarung Nr 129 vom 27. 5. 1986 (VkBl S 306) ist die BG für Folien auf Scheiben ab 1. 10. 1986 erforderlich. Werden auf Scheiben von Fz nachträglich Folien aufgeklebt oder auf andereWeise aufgebracht, so erlischt nach § 19 Abs 2 die BE des Fz, es sei denn, für die Folie ist eine BG nach § 22a Abs 1 Nr 3 erteilt, die das Aufbringen an der betreffenden Scheibe zuläßt u die hinsichtlich ihrerWirksamkeit nicht von einer Abnahme abhängt. Nicht betroffen von dieser VkBl-Verlautbarung sind kleinere Aufkleber (zB Plaketten, Reklameaufschriften, Fahrgastinformationen in Bussen), deren Fläche kleiner als 0,1 m² ist. Für diese Aufkleber ist keine BG erforderlich. Es darf aber keinesfalls mehr als 1⁄4 der Fläche der Scheibe mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muß von Aufklebern frei bleiben. Beim Aufbringen derartiger Aufkleber auf die Windschutzscheibe u andere Scheiben ist jedoch zu beachten, daß das für den FzFührer vorgeschriebene ausreichende Sichtfeld unter allen Betriebs- u Witterungsverhältnissen gewährleistet sein muß.
Die entscheidenden Stellen hab ich fett markiert.
 
D

Deleted User 885

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#14
Habe ich mal machen lassen bei so einem Aufkleber Menschen^^

Aber das ist 6Jahre her

Von Außen
 

muc

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#20
Jo, unten schaut i.d.R. ja einfach nur zum Reiern aus. ;)

Mit 20 cm oben und unten, nehm ich das mit dem TÜV aber zurück...
 
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