T23 CoC- Bescheinigung - erlaubte Reifengröße

gtx470PB

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#1
Moin,

ich will heute mit der Celi zur Dekra, die HU machen lassen.
Jetzt hab ich gelesen, dass man, wenn man andere Reifen als Serie drauf hat, eine CoC Bescheinigung (Übereinstimmungserklärung) braucht, wo alle erlaubten Größen usw. drinstehen.

Im Fahrzeugschein stehen ja die Serie 195/50/16, um den Dreh rum, drin.
Hab allerdings 215/40/17 vorn und 235/40/17 hinten.

Bin gestern zwar alles an Papierkram durchgegangen, den der Vorbesitzer hinterlassen hat, aber nirgends eine COC- Bescheinigung.

Wird das jetzt Probleme geben bei der Prüfung oder lassen die sowas durchgehen? Das man für jeden Mist ne Bescheinigung braucht...:rolleyes:
 
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alf007

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#2
Was für Felgen sind's denn? Ich würde mal hoffen, dass der Prüfer anhand der eingestanzten Nr. ein Gutachten findet und dir deine Felgen+Reifen einträgt.
 

CRX_Fan

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#3
Hi!

Die CoC brauchst Du dafür nicht. Der Celica hatte nur zwei Seriengrössen die 205/16 und die 195/15.

Alle anderen müssen vom TÜV im Rahmen einer Abnahme eingetragen werden.
Der Prüfer stellt dann die Freigängigekit fest und berechnet den Umfang wegen der Tachoabweichung!

Wenn die Reifengrösse und die Zubehör Felgen nicht eingetragen sind, ist die HU nicht bestanden!

Da Du vermutlich Zubehör Felgen fährst, müssen diese in der Regel auch eingetragen werden. Da musst Du Dir mal die Kennziffern und das Modell anschauen, ob es dafür ein fahrzeugspezifisches Gutachten im Internet gibt, oder eventuell nur ein Festigkeitsgutachten! Das solltest Du dann schon bei der Änderungsabnahme vorlegen!
 
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muc

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#6
Hi,

hab mal was gesucht und für diese Felgen eine ABE gefunden, was ja dann heißt, das die Teile abnahmefrei sind.
Im Gutachten ist die Celi mit meiner derzeitigen Bereifung auch aufgeführt, denke das sollte reichen.
NEIN! Eine ABE ist kein Freiflugschein, die Auflagen in der ABE sind schon zu beachten, also ABE immer aufmerksam lesen!!!

Ich hab grad schon einen Blick in die ABE geworfen und -wie nicht anders zu erwarten- die Auflage A01 gefunden, d.h. du brauchst eine Änderungsabnahme gem. § 19 Abs. 3 StVZO. Entweder du findest noch die Unterlagen, sofern der Vorbesitzer welche hatte oder du lässt die Abnhme halt gleich beim TÜV mit machen.
 

CRX_Fan

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#7
Muc..Frage...
beisst sich das nicht mit der TG A02 Auflage, die beim Celica auch genannt ist?
Dort wird ja geschrieben:
"Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der FZ-Papiere enthält"

Denn in der ABE selbst wird ja genannt:
"Abweichend von den Bestimmungen....ist es bei Verwendung einer im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrösse, sofern diese nicht bereits in den Papieren genannt sind, nicht erforderlich, eine Berichtigung der FZ-Papiere durch die Verwaltungsbehörde zu veranlassen"

Ich würde da jetzt rauslesen, das es iO ist, da ja eine angegebene Rädergrösse verwendet wird, und die ABE sagt, das dann die Berichtigung nicht erforderlich ist.

Oder geht es jetzt nur darum, das man die Räder zwar abnehmen lassen muss (A01), aber es danach dann reicht, die Abnahme mitzuführen, ohne das man die Abnahme in den Schein übernehmen lassen muss (A02)?
 
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muc

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#8
Grundsätzlich sind alle Auflagen zu beachten. A02 ist in dem Fall an sich Quatsch, weil A01 ja auch genannt ist und die Rückstellung der Änderung der Fz-Papiere inzwischen ja eh in der FZV drin steht. Man darf Änderung der Fz-Dokumente nicht mit Änderungsabnahme verwechseln oder gleichstellen, die eine macht die Zulassungsbehörde (reine formale Papiergeschichte), die andere (den techn. Krempel) macht der TÜV.
 

CRX_Fan

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#9
Ich dachtes mir schon. Dann geht es bei A02 nämlich nur um die Übernahme der Eintragung (Änderungsabnahme) in die Papiere! :)
Steht ja auf den ganzen Abnahmen generell immer drauf, ob eine Übernahme in die Papiere unverzüglich zu veranlassen ist oder nicht!
 

Neomaxx

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#10
du hast 215/40 17 vorne und 235/40 17 hinten drauf?

das sind 100%ig mehr als 1% Abweichung des Abrollumfangs zwischen vorne und hinten :D

somit kannst du das schonmal gleich vergessen, weil du dann eine Bescheinigung vom Autohersteller brauchst, der dir versichert, dass bei einer so hohen Abweichung die reibungslose Funktion von ABS, EBV, DSC usw. gewährleistet ist ;)
 

gtx470PB

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#12
Soo, gut wenn man Zahlen richtig lesen kann...hab mich nämlich vertan, denn vorne sind 215/45/R17 und hinten 235/40/R17. Laut Gutachten ist das okay und die Abnahme ging klar.

Bei der Abgasprüfung war zuerst der CO-Wert zu hoch, irgendwo am ESD ist wohl ne kleine Undichtigkeit...zugehalten und dann wars okay. Muss beizeiten erneuert werden. Ansonsten gab´s nix zu bemängeln, Plakette ist drauf. :D
 
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