Hey leute.
Ich hab da mal ne frage an die leute die ihr D2 Fahrwerk eingetragen haben.
Trotz dem umfangreichen teilegutachten findet der tüv jedes mal jedes mal irgend was anderes was es am fahrwerk zu meckern gibt.
Beim letzten mal hat der typ schon gemeint das fahrwerk kann doch gar keine strassenzulassung haben weil ich könnte da ja im nachhinein an den domtellern den sturz verstellen und dann is die eintragung nicht mehr gültig
Gestern als ich wieder beim tüv war hat er dann gemeint ich müsse die öffnung für die härteverstellung mit einer signierfarbe anstreichen damit man sieht ob ich nachträglich was an der härte ändere. Gut aber die wissen doch nichtmal wieviel klicks ich jetzt eingestellt habe bzw ob es nicht jetzt schon zu hart ist. Als ich nach der begründung gefragt habe bekam ich als antwort....
Wenn ich zb das fahrwerk ganz hart einstelle dann kann ich aufgrund dessen in einer kurve den halt verlieren und darum darf da danach nix mehr verstellt werden.
Meine frage is jetzt: darf ich wirklich nach der eintagung an der härte nix mehr ändern oder ist das einfach nur eine wahnvorstellung von dem prüfer ??
Prinzipiell is es mir sowieso egal, wenn ich da was verstelle ist das eh meine sache und wenns irgendwann zu hart wird stell ich es weicher. Oder wenn ich zb mal auf de rennstrecke will muss ich ja auch das FW dementsprechend einstellen.
Ich hab da mal ne frage an die leute die ihr D2 Fahrwerk eingetragen haben.
Trotz dem umfangreichen teilegutachten findet der tüv jedes mal jedes mal irgend was anderes was es am fahrwerk zu meckern gibt.
Beim letzten mal hat der typ schon gemeint das fahrwerk kann doch gar keine strassenzulassung haben weil ich könnte da ja im nachhinein an den domtellern den sturz verstellen und dann is die eintragung nicht mehr gültig
Gestern als ich wieder beim tüv war hat er dann gemeint ich müsse die öffnung für die härteverstellung mit einer signierfarbe anstreichen damit man sieht ob ich nachträglich was an der härte ändere. Gut aber die wissen doch nichtmal wieviel klicks ich jetzt eingestellt habe bzw ob es nicht jetzt schon zu hart ist. Als ich nach der begründung gefragt habe bekam ich als antwort....
Wenn ich zb das fahrwerk ganz hart einstelle dann kann ich aufgrund dessen in einer kurve den halt verlieren und darum darf da danach nix mehr verstellt werden.
Meine frage is jetzt: darf ich wirklich nach der eintagung an der härte nix mehr ändern oder ist das einfach nur eine wahnvorstellung von dem prüfer ??
Prinzipiell is es mir sowieso egal, wenn ich da was verstelle ist das eh meine sache und wenns irgendwann zu hart wird stell ich es weicher. Oder wenn ich zb mal auf de rennstrecke will muss ich ja auch das FW dementsprechend einstellen.