T23 D2 Fahrwerk Härteverstellung vs TÜV

T23_sT_kbG

Well-Known Member
Seit
19. April 2008
Beiträge
3.996
Zustimmungen
0
Ort
Kapfenberg, Steiermark
Beruf
Werkstoffprüfer
#1
Hey leute.

Ich hab da mal ne frage an die leute die ihr D2 Fahrwerk eingetragen haben.

Trotz dem umfangreichen teilegutachten findet der tüv jedes mal jedes mal irgend was anderes was es am fahrwerk zu meckern gibt.

Beim letzten mal hat der typ schon gemeint das fahrwerk kann doch gar keine strassenzulassung haben weil ich könnte da ja im nachhinein an den domtellern den sturz verstellen und dann is die eintragung nicht mehr gültig :rolleyes:

Gestern als ich wieder beim tüv war hat er dann gemeint ich müsse die öffnung für die härteverstellung mit einer signierfarbe anstreichen damit man sieht ob ich nachträglich was an der härte ändere. Gut aber die wissen doch nichtmal wieviel klicks ich jetzt eingestellt habe bzw ob es nicht jetzt schon zu hart ist. Als ich nach der begründung gefragt habe bekam ich als antwort....
Wenn ich zb das fahrwerk ganz hart einstelle dann kann ich aufgrund dessen in einer kurve den halt verlieren und darum darf da danach nix mehr verstellt werden.

Meine frage is jetzt: darf ich wirklich nach der eintagung an der härte nix mehr ändern oder ist das einfach nur eine wahnvorstellung von dem prüfer ??

Prinzipiell is es mir sowieso egal, wenn ich da was verstelle ist das eh meine sache und wenns irgendwann zu hart wird stell ich es weicher. Oder wenn ich zb mal auf de rennstrecke will muss ich ja auch das FW dementsprechend einstellen.
 

Zeto

Well-Known Member
Seit
9. Juli 2009
Beiträge
111
Zustimmungen
0
#2
Der Tüver hat keine Ahnung würde ich mal sagen!

Relevant für den Tüv ist bei ner Fahrwerkseintragung nur,
dass das Fahrwerk ne Nummer hat (gutachten), dass es ordentlich eingebaut ist, und die endgütlige fahrzeughöhe (bei mir einmal am dach und am kotflügel eingetragen).

Manche prüfer verlangen vor der eintragung noch eine spur und sturz-vermessung. Dämpfung etc. ist rille wie das eingestellt ist.

Das fahrwerk wurde ja mit dieser einstellmöglichkeit geprüft und das gutachten erstellt.
 

T23_sT_kbG

Well-Known Member
Seit
19. April 2008
Beiträge
3.996
Zustimmungen
0
Ort
Kapfenberg, Steiermark
Beruf
Werkstoffprüfer
#4
Anderen TÜV suchen is leider nicht.. Ich muss so oder so an diese prüfstelle.

Ja das mit der höhe, spur sturz einstellung is eh klar.
Aber mit geht es nicht ein warum die wegen der härteverstellung so blöd herum reden.. Mittlerweile schon der 3.prüfer an dieser stelle.

Aba mir egal, ich mach oben wo das verstellrädchen rein kommt einfach bissl nagellack drauf und den wisch ich nach dem tüv mit nagellackentferner wieder ab. Sonst schicken die mich womöglich wieder weg wenn ichs nicht mache..

Aber gut das argument "das fahrwerk wurde mit diesen einstellmöglichkeiten geprüft und somit das gutachten ausgestellt" werd ich den mal konfrontieren.
Denn die klicks die im gutachten stehen (quicksetup) sind ja keine zwingenden vorgaben ;) der soll mir zeigen wo das steht das ich genau dese
Werte einstellen MUSS..

Vl kann ja mal muc was dazu sagen :)
 

Zeto

Well-Known Member
Seit
9. Juli 2009
Beiträge
111
Zustimmungen
0
#6
Zieh doch einfach vorne die Einsteller raus, vielleicht kommen die dann gar nicht auf blöde gedanken...

Schließlich sieht man dann ja nicht, dass man überhaupt was einstellen kann ;)
 

Celi-Guy

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
3.581
Zustimmungen
0
Ort
Berlin (ehem. Bremen u. København)
Beruf
Projektingenieur - R&D
#7
Das müsste eigentlich im Teilegutachten vermerkt sein. Bei Gewindefahrwerken ist es ja auch oft so, dass das Teilegutachten nur gültig ist, wenn eine bestimmte Höhe eingehalten wird (Nicht bis Anschlag nach unten). Ähnliche Einschränkungen für die Härte sollten dann ja eigentlich genauso beschrieben sein.
 

Neomaxx

Händler Feiny´s Performance Store
Händler
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
3.794
Zustimmungen
0
Ort
96465 Neustadt
#8
Nein, ist ist ja nur die "gefühlte" Härte, die man da verstellt. genauer gesagt, ist es die Ein- und Ausfedergeschwindigkeit. Und im Quicksetup, was im Teilegutachten steht, ist auch die Einstellung beschrieben, die man fahren kann.

Das da ein Prüfer rummeckert, ist mir übrigens neu und haben wir bis jetzt noch NIE von jemanden gehört.

Aber der Prüfer kann doch einfach selbst nachzählen, ob du die im Gutachten vermerkten Klicks "eingehalten" hast oder nicht. Wenn er schon unbedingt rumjammert...

oder, wie Zeto geschrieben hat, Verstellrädchen raus. Dann fragt auch niemand blöd danach...

also man wird echt immer wieder auf´s neue überrascht :D "nichts ist unmööööglich..." :D

Edit:

übrigens will ich sehen, wie das Sinn macht, den Bereich mit Signierfarbe zu markieren, damit man im Nachhinein nichts mehr ändern kann... :D :D

Wenn ich die Zug- und Druckstufe verstelle, das Rädchen anschließend rausnehme, und passend zur Markierung wieder einsetze, hat das natürlich ganz viel gebracht :D
 
Zuletzt bearbeitet:

alpincelica

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
2.050
Zustimmungen
0
#9
ihr müsst auch bedenken, dass er zum TÜV-Ö fährt ;) - da ist alles ein wenig anders :D
 

T23_sT_kbG

Well-Known Member
Seit
19. April 2008
Beiträge
3.996
Zustimmungen
0
Ort
Kapfenberg, Steiermark
Beruf
Werkstoffprüfer
#10
Ich hab die verstellrädchen sowieso nicht drinnen gehabt aber man sieht ja im gutachten das man das dort einfach verstellen kann.

Und ja das mit der signierfarbe war so gemeint: wenn ich da das rädchen rein stecke dann sieht man abschürfungen an der farbe und dann merken die ob ich da was verändert habe...


Aber mir gehts ja eigentlich darum... Is das wirklich vom gesetz her so das ich an der "härte" nach der eintragung nix verändern darf ? Kann mir da jemand was konkretes sagen ?
 
Top