D2 Racing Gewindefahwerk - Gutachten Erstellung

Neomaxx

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#1
Hallo Leute,

die Firma www.ajr-performance.com ist jetzt schon länger Deutschlands Importeur von D2 Artikeln. In der Hondaszene ist D2 bereits bekannt.

Bisher war das Problem, dass D2 Produkte kein Gutachten hatten.

Das ist jetzt Geschichte :]

(vielleicht kann sich der eine oder andere an diesen Thread erinnern. Hier wurde auf die Erstellung eines Gutachten verzichtet, da im Endeffekt EINE Person wirkliches Interesse hatte! aber wie man sieht, ist hier nicht nur heiße Luft, sondern es wird etwas getan!)

Seit ein paar Wochen hat AJR Teilegutachten von D2 Fahrwerken anfertigen lassen. Jedoch im Moment nur für diverse Honda Modelle.

Das kann/wird sich ändern!

Prinzipiell gilt: Eine Eintragung des D2 Fahrwerkes ohne fahrzeugspezifischen Gutachten ist möglich (Abnahme nach §21) !
Das Fahrwerk ist ja entsprechend geprüft und für ein Gutachten fähig.

Jedoch muss bei einem Teilegutachten (Abnahme nach § 19.x) sehr viel Aufwand (natürlich auch finanziell!!) betrieben werden. Teilweise können Fahrzeuge im Gutachten zusammengefasst werden, die das gleiche Fahrwerk besitzen.

AJR würde ein Teilegutachten für ein x-beliebiges Toyota Modell erstellen lassen, wenn folgendes zutrifft:

- es müssen mindestens 5 Leute an der Aktion dabei sein
- eine Person müsste direkt zu AJR fahren und das Fahrwerk im eingebauten Zustand vermessen und vom Prüfer abnehmen lassen

* Set bestehend aus 4 Dämpfern
* Je nach Fahrzeug ist mit diesem Gewindefahrwerk eine Tieferlegung von bis zu 120mm möglich
* Mono-tube design für maximale Peformance
* 36 Fach kombiniert verstellbare Zug und Druckstufe
* Auf Anfrage auch kundenspezifische Federraten möglich
* 2 Verstellschlüssel zum justieren der Fahrzeughöhe
* 4 Verstellrädchen für die Dämpfungseinstellung
* 1,5 Jahre Garantie

weitere Informationen über D2 und ihre Produkte gibt es im Moment nur auf folgender Website: http://www.d2racing.com/

die deutsche Seite ist im Moment offline, wegen Überarbeitung. Sollte nächste Woche wieder online sein.

Hab das mal einfach vom Toyota Forum hier reinkopiert, damit das jetzt auch wirklich jeder mal mitbekommt :)
 

Neomaxx

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#3
niemand weiter Intersse?

Eintragung ist auch ohne Gutachten ganz LEGAL hier (PLZ 96450) möglich!
 

Checker

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#5
Wenn ich die Kohle hätte, wäre das schon cool. Aber wenn .........
 

Nebbich

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#7
Also ich bin zur Zeit ein wenig am überlegen... ;)
Warte aber noch auf meine Felgen und hab das Gefühl das was mit meinen hinteren Stoßdämpfern ist... währe ja gleich die Gelegenheit.
Aber ist noch nicht sicher.
Habt ihr nen Preis und was das Eintragen dann etwa kosten würde?
 

Lars Larsen

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#12

Neomaxx

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#13
nein, die Abnahme nach §19.x benötigt man, wenn man einfach ein Teilegutachten für sein Teil hat. nach §21 muss nur abgenommen werden, wenn kein Teilegutachten spezifisch für den Typ Fahrzeug verfügbar ist. Warum das nur die DEKRA und der TÜV darf, kann dir vielleicht muc erklären. Ich weiß es nicht genau....

die KÜS z.B. kann keine Eintragung nach §21 vornehmen. Fragt mich nicht, was so eine Prüfstelle für eine Absegnung benötigt, um das abnehmen zu "dürfen".

eine Eintragung nach §19.x kostet ca. 45 EUR. nach §21 ist man immer so um die 80 EUR los. ist glaube ich auch aufwendiger und mehr Papierkram. aber der letzte Satz ohne Gewähr! vielleicht könnte sich muc hier mal kurz einklinken.
 

muc

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#14
Die Sache ist eigentlich recht einfach zu klären... KÜS, GTÜ aber auch DEKRA im Westen und der TÜV im Osten sind sog. amtl. anerk. Überwachungsorganisationen und die Leute die da arbeiten haben gegenüber den Sachverständigen von der "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TÜV im Westen und dem DEKRA im Ost) einfach nicht so weitreichende Befugnisse.

Grob gesagt ist es so, dass die Sachverständigen sich ihre Gutachten selber schreiben, wenn sie alle nötigen Prüfungen gemacht haben bzw. ihnen entsprechende Unterlagen vor liegen.

Die Leute bei den Überwachungsorgnisationen dürfen aber keine Gutachten schreiben sondern nur Anbauabnahmen von Teilen/Systemen machen, wo die ganzen nötigen Prüfungen schon gemacht und bewertet wurden und ein gesamtheitliches Gutachten (z.B. Teilegutachten oder ABE) dafür vorliegt. Die kontorllieren also nur, ob z.B. die Tieferlegungsfedern korrekt eingebaut wurden und ob nix schleift, was sie nicht machen, ist z.B. die Fahrwerksfestigkeit noch prüfen.
 

Craig1983

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#15
So hab gerade mal Rücksprache mit dem Tüv nord gehalten. Ich zitiere: D2 ist keine anerkannter Hersteller, sondern sehr wahrscheinlich ein Händler der die Fahrwerke einkauft und weiter verkauft.
Das Fahrwerk ist laut Kraftfahrtzeug Bundesamt nicht für deutsche Strassen zugelassen, da es in keiner Weise informationen über tauglichkeit für unser Fahrzeug gibt. Eintragung nur in einer speziellen TÜV Stelle möglich (Hannover). Kosten um die 3000¤ da es komplett neu geprüft werden muss.
Die Firma D2 WARNT selber auf ihrer Seite vor dem einbau ohne Gutachten oder sonstiges Schriftstück.
Der Tüv meinte dann noch, dass man die Firma direkt ansprechen sollte und fragen soll, ob das Fahrwerk zufällig für die Celica T23 freigegeben ist. Es gibt da wohl irgendwelche Nummern auf die sich die Firma beziehen kann.
 

Borstenhorst

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#16
ja es gibt keine §19 papiere. §21 ist etwas anderes. Es ist offiziell NICHT für die T23 freigegeben sondern es wird dann mit vergleichsgutachten gearbeitet und wie muc schon sagt, der Prüfer schreibt sich quasi in dem Moment ein eigenes Gutachten.
Die gutachtenerstellugn ist so teuer, danach würde es eben auch über §19 gehen. so lese ich das zumindest bei dir raus.
 

Neomaxx

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#17
So hab gerade mal Rücksprache mit dem Tüv nord gehalten. Ich zitiere: D2 ist keine anerkannter Hersteller, sondern sehr wahrscheinlich ein Händler der die Fahrwerke einkauft und weiter verkauft.
Das Fahrwerk ist laut Kraftfahrtzeug Bundesamt nicht für deutsche Strassen zugelassen, da es in keiner Weise informationen über tauglichkeit für unser Fahrzeug gibt. Eintragung nur in einer speziellen TÜV Stelle möglich (Hannover). Kosten um die 3000¤ da es komplett neu geprüft werden muss.
Die Firma D2 WARNT selber auf ihrer Seite vor dem einbau ohne Gutachten oder sonstiges Schriftstück.
Der Tüv meinte dann noch, dass man die Firma direkt ansprechen sollte und fragen soll, ob das Fahrwerk zufällig für die Celica T23 freigegeben ist. Es gibt da wohl irgendwelche Nummern auf die sich die Firma beziehen kann.
aaaaaaaaaaah Hilfeee!!!! Leute!!!! :eek:

mensch... jetzt fang ich wieder von Adam und Eva an :rolleyes:

in Deutschland gilt das Unternehmen, welches Gutachten erstellt, offiziell als HERSTELLER. Und da wir, AJR Performance, Gutachten erstellen, gelten WIR als HERSTELLER! Also wenn du dich erkundigst, dann richtig.

Fahr nochmal hin und erkundige dich nach einem Gutachen der Firma AJR-Performance. Das Produkt, welches dann auch einen eigenen NAmen haben MUSS, lauten nicht "street" wie bei D2, sonder "excellent suspension".

Und schon wirst du fündig :)

nicht so einen Käse hier verbreiten, was nicht stimmt!

Hätte ich eine Sammelbestellung mit AJR Fahrwerken gestartet, hätte niemand gewusst was los ist :rolleyes:
 

Craig1983

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#18
So habe nochmal nachgefragt. Die Firma AJR hat für dieses Fahrwerk 4 Gutachten. Alle für Honda Fahrzeuge. Im deckblatt des Gutachten muss vom Prüfer das Fahrzeug wohl selber eigetragen werden, dass dürfen aber nur sehr wenige in Deutschland und zudem liegt es dann im Ermessen das Sachverständigen, ob er das will oder nicht
 

muc

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#20
So hab gerade mal Rücksprache mit dem Tüv nord gehalten. Ich zitiere: D2 ist keine anerkannter Hersteller, sondern sehr wahrscheinlich ein Händler der die Fahrwerke einkauft und weiter verkauft.
Das Fahrwerk ist laut Kraftfahrtzeug Bundesamt nicht für deutsche Strassen zugelassen, da es in keiner Weise informationen über tauglichkeit für unser Fahrzeug gibt. Eintragung nur in einer speziellen TÜV Stelle möglich (Hannover). Kosten um die 3000¤ da es komplett neu geprüft werden muss.
Die Firma D2 WARNT selber auf ihrer Seite vor dem einbau ohne Gutachten oder sonstiges Schriftstück.
Der Tüv meinte dann noch, dass man die Firma direkt ansprechen sollte und fragen soll, ob das Fahrwerk zufällig für die Celica T23 freigegeben ist. Es gibt da wohl irgendwelche Nummern auf die sich die Firma beziehen kann.
Das ist m.E. eine typsiche Schwafelantwort, wie sie kommt, wenn man sich nicht gescheit mit der Fragestellung befasst hat.

Der Weg, den AJR geht, ist m.E. durchaus i.O., wobei es ein bisschen drauf an kommt, welche Unterlagen es genau sind. Ein Teilegutachten wäre dennoch einfach der bessere Weg und so viel teurer wird der Spaß dann auch wieder nicht. Allerdings wären die Zustazkosten natürlich auf den Angebotspreis umzulegen...
 
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