andere fluoreszierend ( Neon ) Farben legalität

Thorn

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#1
Nabend zusammen,

Ich wollte ein paar Highlights in Neon am Auto setzen, nur die Frage ist in wie fern es legal ist hab schon viel gelesen und viele streiten sich drum..

Da es sich um Tagesleuchtfarben handelt sind sie ja eigentlich ein leuchtmittel und somit unzulässig, aber es werden ja auch felgen ab Werk in neon verkauft, also in wie weit ist es nun legal/illegal?

Gruß

Thorn
 

CRX_Fan

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#2
Lichtquelle ausserhalb des Autos ohne Zulassung und Kennzeichnung für den Strassenverkehr...verboten. Gibts eigentlich keine Diskussion.
Auch nicht elektrische Quellen....z.B. Reflektoren...müssen ebenfalls allen Richtlinien entsprechen.

Muc wird das sicher nähe erläutern.
 

Thorn

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#3
Heißt im Klartext Tagesleuchtfarben wie z.b. Neon grün illegal, aber Farbe wie Ral 6038 Leuchtgrün legal? Obwohl ich sagen muss das beide Farben sich sehr ähneln nur Neon sticht mehr ins Auge
 

CRX_Fan

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#4
Naja...es leuchtet... :D Daher verboten :D Egal welche Farbe...
Es sei denn es hat ein Gehäuse und die entsprechende Zulassung und Kennzeichnung für einen Verwendungsbereich :D

(Btw. gehe mal zum TÜV und stelle da die Frage. Kein TÜV Mitarbeiter würde da je eine sichere Freigabe erteilen)



Ich will die Gelegenheit nutzen, um mal ein bisschen Aufklärung zu betreiben...
So ganz OT ist es ja nicht, denn es stützt sich ja auf den Inhalt des Themas.

In besagtem Fall wurden Rückleuchten aus dem Ausland hier im Marktplatz angeboten, die ein E-Zeichen trugen. Dieses E-Zeichen bezog sich aber nur auf die Zulassung des verbauten Rückstrahlers im Gehäuse und NICHT auf die anderen Kammern und Funktionen als Rückleuchte! Der Betrieb dieser Rückleuchten bleibt also in Deutschland unzulässig, da alle anderen Funktionen wie Blinker, Rücklicht, Rückfahrscheinwerfer nicht nach ECE Regularien geprüft wurden, sondern NUR der verbaute Rückstrahler/Reflektor!

Jede einzelne Funktion jeder Kammer muss nach ECE Richtlinien geprüft und genehmigt und das entsprechende Symbol und die Kennung, ebenfalls nach Vorschrift der Richtlinien, in Schrift und Form angebracht sein. Daher hat man auf Scheinwerfern und Rückleuchten auch immer gleich einen ganzen Batzen an E-Zeichen und Nummern.

Hier mal eine akkurate Zulassung für Rückleuchten:


Jede Funktion hat Ihre Kennung und ihr Prüfzeichen.

Die Prüfzeichen sind wie folgt:

Allerdings sind dies noch lange nicht alle. Bspw. gibt es bei den Rückstrahlern nicht einfach nur "IA" als Zeichen, sondern wie beim Celica das Zeichen "IB", da der Strahler einer anderen Klasse angehört!


Siehe:


Es sprengt das Vorstellungsvermögen eines normalen Menschen, was alles für Prüfungrundlagen einer einzigen Lichttechnischen Funktion notwendig sind, um eine Zulassung zu bekommen. Es gibt z.B. nicht einfach die Farbe "rot". Es wird die genaue Kennziffer des Spektrums angegeben, photometrische Messungen, Zeilenlange Formeln zur Berechnung der Reflektion, etc...:


Alleine die Genehmigung für Rückstrahler umfasst OHNE Prüfberichte schon 34 Seiten!

Nur mal als Randnotiz! ;)

Für den Celica T23 gibt es als einzige zulässige Alternative zu den originalen Pre-Facelift Rückleuchten nur die originalen Facelift Rückleuchten!
Zubehör Rückleuchten aus den USA o.ä. besitzen häufig SAE oder DOT Zulassungen, diese haben jedoch in Deutschland keine Aussagekraft in Bezug auf die Betriebselaubnis und sind ebenso unzulässig!
Wenn jemand noch Sachverständige und Prüfer finden sollte, die einem ein solches Teil eintragen, muss derjenige damit rechnen, das in Polizeikontrollen oder bei der HU diese Abnahme angezweifelt, und man zu einer erneuten Prüfung der gesamten Abnahme geschickt wird, bei der die Richtigkeit der vorangegangenen Ursprungsabnahme, mit allen Konsequenzen, überprüft wird!

----------

Der Vollständigkeit halber noch ein Net-Quote:

!!!Achtung!!!
Da sich leider die ganz aktuellen ECE-Regelungen nicht finden lassen ist diese Übersicht nicht aktuell.
Also nicht wundern wenn sich das ein oder andere Zeichen nicht finden lässt.
Die häufigsten und wichtigsten sind aber dabei.

So nachdem öfters fragen auftreten nach den E-Prüfzeichen und keiner dies bisher klar gestellt hat probier ich es jetzt mal. Vorweg man kann alle Prüfzeichen bei Zusammengebauten Leuchten kombinieren so das eine lange Nummer entsteht und es gibt viele verschiedene Formen wie das Zeichen aussieht.
Alle angaben von Vorn aus gesehen.
Begrifferklärung:

Falls jemand in der ECE nachliest sind das die dort verwendeten Begriffe.

Abschlussscheibe = der äußerste Teil des Scheinwerfers, der durch die Lichtaustrittsfläche Licht durchlässt.(Das Glas)
Scheinwerferkörper = das Gehäuse^^






Entspricht der ECE R1(Kfz-Scheinwerfer):
  • C für Abblendlicht
  • R für Fernlicht
  • CR für Abblendlicht und Fernlicht
  • / für Leuchten dürfen nicht gleichzeitig an sein
  • PL Für Kunststoff-Abschlussscheibe
  • Kein Pfeil = Scheinwerfer ist für Rechtsverkehr genehmigt
  • -----> = Scheinwerfer ist für Linksverkehr genehmigt
  • <---->= Scheinwerfer mit Klappe zum umstellen ausgerüstet
Entspricht der ECE R6(Fahrtrichtungsanzeiger):
  • Je nach Kategorie 1,1a,1b,2a,2b,3,4,5,6
  • D kann aus 2 leuchte gebaut sein.
  • <--- oder ---> Einbaulage
Entspricht der ECE R7(Begrenzungs-, Schluss-, Bremsleuchten):
  • A für Begrenzungsleuchte(Standlicht)
  • R für Schlussleuchten
  • S für Bremsleuchte(S1,S2 und S3)
  • D für aus 2 leuchten bestehende Teile
  • <--- oder ---> Einbaulage
Entspricht der ECE R8(Halogen- Scheinwerfer und Lampen):
  • H für Halogenscheinwerfer z.b. HC,HR,HCR,HC/R,HC PL usw.
  • Angabe der Leuchtstärke für Fernlicht
Entspricht der ECE R19(Nebelscheinwerfer):
  • B für Nebelscheinwerfer
  • PL für Kunststoff-Abschlussscheibe
Entspricht der ECE R87(Tagfahrleuchte):
  • RL für Tagfahrleuchte
Entspricht der ECE R91(Seitenmakierungsleuchten):
  • SM1 oder SM2
Entspricht der ECE R98(Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen):
  • D für Gasentladungslampe(Xenon) z.b. DC,DR,DCR,DC/R,DC PL, usw.
  • Angabe der Leuchtstärke für Fernlicht
Das waren die wichtigsten gibt noch mehr.

Zusätzlich dazu wird angeben:
- Das Land der Prüfstelle das E1 usw.
- Nummer der Änderungsfassung bei der R98 z.B. 00(Urversion)
- Genehmigungsnummer

So nun zum Beispiel:

Originalscheinwerfer
Hier finden wir Prüfzeichen auf Glas und Gehäuse wobei gilt es muss beides für Xenon oder Halogen geprüft sein also müssen auf beiden entsprechende Zeichen sein.
Deshalb erkläre ich es nur anhand der Gehäusezeichen weil auf dem Glas immer alles Mögliche steht. Am besten einfach Genehmigungsnummer vergleichen bei den Originalen steht auf Glas und Gehäuse 615(Rechter) 616(Linker). Auf dem Glas findet sich aber noch die 617(Rechter) 618(Linker) heißt es gibt noch ein 2tes Gehäuse mit diesem Glas.




Ein Scheinwerfer mit folgenden Prüfziffern, die folgendes ergeben:
  1. 1a 01 <- Blinker der Kategorie 1a der Änderungsfassung 1(jeweilige ECE)
  2. A 02 <- Begrenzungsleuchte der Änderungsfassung 2
  3. HR04 Fernlicht der Änderungsfassung 4
  4. HC04 Abblendlicht der Änderungsfassung 4
  5. PL mit Kunststoff-Abschlussscheibe
  6. E1 Geprüft in Deutschland
  7. 616 Genehmigungsnummer
  8. 17,5 Leuchtstärke des Fernlichts
  9. durchgestrichene 24. Der Scheinwerfer entspricht den ECE´s nur bei 6 oder 12V
Dazu an gegeben sind die zu verwendenden Leuchtmittel

Verwirrende Sonderfälle
Entspricht der ECE R77(Parkleuchten an KFZ):
Die R77 ist ein Sonderfall hier sieht die Genehmigung so aus:
77 R 00(Direkt hiernach folgt die Genehmigungsnummer)

Entspricht der ECE R10(Funkentstörung):
Weil es im Forum schon mal vorkam
10R 02(Direkt hiernach folgt die Genehmigungsnummer)
Heißt geprüft auf Elektromagnetische Verträglichkeit.
Also eigentlich keine zugelassene Beleuchtung wie es viele Händler behaupten.

eingekreistes E-Zeichen = ECE Regelung
E-Zeichen im Rechteck = EG-Regelung (Gutachten wird benötigt)
 

Nera

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#5
Naja schon bißchen weit her geholt hier über die Legalität von Scheinwerfern/Rückleuchten zu posten wenn es um Folie geht Ben :p


Zu der Thematik Neon: Da ich auf der T20 Neon-grüne Felgen habe (ja Neon, nicht Leuchtgrün oder Grün-gelb), wollte ich entsprechend ein paar Akzente mit Folie setzen.
Hierbei kommt es wohl drauf an, ob die Farbe/Folie tagfluoreszierend oder nach(t)leuchtend (ich glaub das nennt sich dann phosphorisierend) ist.

Ich hab mich da auch schon mit Muc drüber unterhalten. Hoffe er hat nichts dagegen wenn ich daraus einen Satz zitiere:D
......grundsätzlich gilt auch floureszierendes Material als Lichttechnische Einrichtung, d.h. es darf nicht wirklich verwendet werden
aber er kann da vielleicht auch selbst nochmal was zu sagen.

und hier die passende Quelle was du berappen musst wenn du dagegen verstößt http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_76.php
 

CRX_Fan

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#6
Ich wollte damit nur aufzeigen, wie jede noch so kleine lichttechnische Einrichtung zugelassen sein muss! :D
 

muc

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#7
Wenn es Tageslichtleuchtfarbe ist, dann ist es illegal, nur Feuerwehren o.ä. bekommen die nötigen Ausnahmen. Neon hingegen muss nicht Tageslichtleuchtfarbe sein bzw. als solche gelten. Das ganze ist also nicht ganz trivial zu bewerten, ein deutliches Indiz dürfte bereits der Preis sein, vernünftige Tageslichtleuchtfarben sind teuer und verblassen dafür aber relativ schnell.
 

Thorn

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#8
Alles klar danke dir, also ist das meiste was hier als "Neon" verkauft wirdk keine Tagesleuchtfarbe sondern lediglich eine sehr grelle Farbe.
 

Nera

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#9
wenn du richtig grelle Folie willst bleibt dir nur die fluoreszierende, alle anderen kommen an den Neon-Effekt nicht dran.
Kannst dir höchstens mal RAL 6038 anschauen ob die deinen Vorstellungen entspricht.
 

Thorn

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#11
Ich hab mich jetzt für ein Ral 6038 entschieden (das aber heller ist als mein 6038 am moped Rahmen) mal gucken wie es ausschaut wenn's fertig ist... Zur Not für den TÜV sprühfolie drüber :D
 

Celica-88

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#12
Du bringst mich auf eine Idee.Ich hab noch Nachtleuchtende Farbe daheim.Die ist fast transparent.Das merkt keiner ,wenn ich diese an bestimmten Stellen anbringe.
 

CRX_Fan

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#14
Das gibts notfalls sogar original in Japan als Zubehör mit Plasmabeleuchtung und nachgemacht mit Hintergrundbeleuchtung







Toyota original:


 

AntiG

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#16
Ich habe 3D gedruckte Ventildeckel in Defqonform aus diesem Material woraus auch die Leuchtsternchen sind, die man als Kind im Zimmer klebem hatte ^^

Ich wurde 2 mal angehalten deswegen, aber gesagt haben sie nix, weil sie dachten es wären diese von ATU Batterie betriebenen Deckel

Aber zur Legalität kann ich nix sagen

Zum Thema Folie

Mein Folierer sagte mir: Tagesleuchtfarbe foliert er nicht, denn damit würde er sich strafbar machen
Nichtmal Sticker :(
 
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