Hilfe! Privatverkauf ist fehlgeschlagen

celifast

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#1
Hallo leute,

heute habe ich mal eine unangenehme Angelegenheit zu berichten wobei ich eure Hilfe/Erfahrung und euer Fachwissen brauche bevor ich den Rechtschutz einschalten will/muss.

Also ich habe mir vor 2~3 Jahren von unserem User "Iceman T23" Alufelgen gekauft. Er hatte diese auf seiner T23 gefahren und gab mir bei der Übernahme der Felgen das Originalgutachten sowie den Tüvbericht seiner Eintragung.
Nachdem ich jetzt vom Show & Shine Konzept weg möchte, habe ich die Felgen + Reifen an den User "Schunxxxter" weiterverkauft.

Zwischenzeitlich habe ich auf die Alufelgen die lt. Gutachten nur für 225/35R18 ausgelegt sind, mit 215/35R18 ausgestattet, da ich die 215er noch von meinen OZ felgen in der gleichen Größe 8x18" bei mir im kfz-schein eingetragen habe.

Fazit: Ich habe nicht drauf geachtet das nur 225er im gutachten stehen und fälschlicherweise 215er raufgezogen.

Jetzt wollte "schunxxxter" die Räder eintragen und der Tüv sagt ihm das das Gutachten eine FÄLSCHUNG sei und nur für Hyndai und Mitsubishi gültig ist. Zudem wären da sowie 215er drauf die nicht im Gutachten stehen.

Daraufhin habe ich mich an den Tüv hier wegen dem Problem in Verbindung gesetzt, und dieser sagte mir das an dem Gutachten vom Herstellen nix auszusetzen wäre da es sich eh nur auf Toyota Fahrzeuge bezieht und wenn die 215er nicht drin sind aber andere Felgehersteller bei der selben 8x18" Größe 215er möglich sind, kann man das bei der Eintragung per einzelabnahme problemlos mitändern.
Dies würde ca. 50,- Euro mehr kosten, was ich Ihm erstatten wollte.

Erleichtert habe ich den Käufer kontaktiert und Ihm alles berichtet. Ihm vorgeschlagen, dass er es einfach bei einer anderen Tüvstelle eintragen lässt, wenn der Prüfer sich dermassen Querstellt.
Jedoch musste ich feststellen das "Schnuxxxter" gar nicht an einer Lösung intressiert ist und einfach weiterhin behaupter das das Gutachten gefäscht ist, die 215er Reifen viel zu klein für die 225er felgen sind und somit das Fahrverhalten katastrophal wäre (nee ist klar, habe ja auch nur 5 jahre lang reifen bei ATU verkauft und kenne mich mit der Materie absolut nicht aus:rolleyes:) und alles in allem legal nicht eintragbar ist und ich Ihn somit hiters Licht geführt habe.

"Jeder der schonmal was von mir gekauft hat, weiß das ich mit meinen Verkäufen hier ehrlich und fair bin."

Nun ist es so das er sein Betrag wiederhaben will, oder sonst er seinen Anwalt einschalten müsse.

Was halte hier davon? Muss/sollte ich den Abwicklung Rückgängig machen? So wie ich das gelehrnt habe, bin ich als Privatperson vom Rückgaberecht befreit.

danke fürs Lesen /eurer Hilfe :(

Euer Celifast...
 
Zuletzt bearbeitet:

Lars Larsen

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#2
Rechtsschutz einschalten?
Wird doch teuer oder hast du eine Rechtsschutzversicherung?


So wie ich das sehe würdes du ihm die Eintragung bezahlen. Und selbst wenn du die Eintragung ihm nicht bezahlen würdest, hätte er nichts in der Hand.
Du hast schließlich die Felgen von einen anderen User gekauft und dass das Gutachten gefälscht war, wußtest du auch nicht.

Fazit: Eigentlich musst du ihm nicht mal die 50 € bezahlen, weil du nicht vorsätzlich gehandelt hast.
 

Dragon

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#3
Normal bist Du als Privatperson davon befreit, aber wenn es Dir keinen Zacken aus der Krone schlägt, mach' es rückgängig. Auch wenn Anwälte keinen Erfolg haben, solche Kunden hast Du dann ewig an der Backe. :rolleyes:
 

WingsWeiz

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#5
nunja du konntest ja beweisen, dass das Gutachten keine Fälschung ist?

Und wenn jemand etwas mit der billigsten TÜV Methode nicht eingetragen bekommt, dann is das doch sein Problem. :rolleyes:
 

Lars Larsen

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#6
Die Rechtsfolgen der Kenntnis des Käufers sind in § 442 BGB geregelt:
Danach sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, wenn der Käufer bei Vertragsschluss den Mangel kannte oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, sei denn der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Eigenschaft der Kaufsache übernommen.
 
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Deleted User 885

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#7
Vieleicht gefallen ihm einfach die Räder nicht mehr,

Oder er hat günstiger welche bekommen und braucht sie jetzt nicht mehr und möchte einfach das Geld wieder haben.

Allso TüV ist ja nach Bundesland schonmal sehr verschieden aber das ein Gutachten eine fälschung ist kann der Tüv-prüfer nicht einfach behaupten selbst wenn du dir ein Gutachten von einer Homepage ziehst oder es Kopierst ist es Gültig.

Und wenn würde ich nur die Reifen zurücknehmen und dann kann er sich ja 225 Reifen kaufen dann weiß er was die kosten.

Was aber auch sein kann das die Reifen keine freigabe vom Felgen-Hersteller haben dann hat man auch schonmal verloren
 

celifast

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#8
Die Rechtsfolgen der Kenntnis des Käufers sind in § 442 BGB geregelt:
Danach sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, wenn der Käufer bei Vertragsschluss den Mangel kannte oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, sei denn der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Eigenschaft der Kaufsache übernommen.
sowie ich das sehe ist das Gutachten keine Fälschung. Dies bestätigt mir der Tüv und die Eintragung vom User "Iceman T23" welche ich dem Käufer als Bestätigung auch zugeschickt habe. Den einzigen Mangel, den ich mir zuschreiben würde ist, dass ich die 215er raufmontiert habe, jedoch nicht arglistig. hierbei würde ich die lt. Tüv anfallenden ~50,- Mehrkosten dem Käufer auch einfach anstandshalber erstatten.
 

celifast

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#9
Vieleicht gefallen ihm einfach die Räder nicht mehr,

--Das ist mein Hauptgedanke zur Zeit, wofür ich doch auch nix kann.--


Oder er hat günstiger welche bekommen und braucht sie jetzt nicht mehr und möchte einfach das Geld wieder haben.

Allso TüV ist ja nach Bundesland schonmal sehr verschieden aber das ein Gutachten eine fälschung ist kann der Tüv-prüfer nicht einfach behaupten selbst wenn du dir ein Gutachten von einer Homepage ziehst oder es Kopierst ist es Gültig.

Und wenn würde ich nur die Reifen zurücknehmen und dann kann er sich ja 225 Reifen kaufen dann weiß er was die kosten.

Was aber auch sein kann das die Reifen keine freigabe vom Felgen-Hersteller haben dann hat man auch schonmal verloren[/QUOTE]

Wie meinst du das? Freigabe kenn ich nur von meinem Motorrad von geschwindigkeiten jenseits von 290Km/h auftreten... :eek:

Im gutachten steht auch nix von Reifenhersteller, nur halt die ein 225/35R18 größe.
 

StoneColdCrazy

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#10
frage... hast du beim verkauf gesagt das due keine 225er sondern 215er drauf hast? wenn ja... hat er pech gehabt... ich würde nicht einen cent wieder geben...


warum? weisst du wie die felgen jetzt aussehen? klar... geb ihm das geld zurück und du bekommst vllt total kaputte felgen wieder.... er hat es gekauft, du hast alle angaben nach bestem wissen und gewissen gemacht, hast dir nichts vorzuwerfen...

du musst keine rechtschutz aktivieren... noch nicht... lass erstmal was von seinem anwalt kommen... ( woran ich eh nicht wirklich glaube, denn der wird erkennen das das ganze nach hinten los geht )

wenn doch... selbst einen nehmen... wirst erstmal was zahlen müssen... aber das ende ist eigl klar... das gewinnst du... und wer muss das alles dann zahlen? er... also auch deinen anwalt... das wird teuer...
 
D

Deleted User 885

Guest
#11
Reifenfreigabe habe ich bei meinem BMW und den BBS-Leans durfte nur Dunlop-Reifen damals SP9000 heute ist es Dunlop Sportmaxx auf den Felgen montieren und noch 2 andere Hersteller ist aber schon 6Jahre her kann sich ja auch schon wieder geändert haben.


Aber fakt ist er wuste das 215/35/18 Reifen auf den Felgen sind,hast du ja im Verkaufstread so beschrieben
allso das du ihm anbieten tust 50Euro für die Eintragung zuerstatten ist ein Nobler zug von dir.

Mehr würde ich ihm nicht anbieten weil wer weiß wie die Felgen jetzt aussehen wielange hat er die denn schon.

Mehr als 14Tage am Auto dann sollte sich das Problem erledigt haben.

Immerhin ist er ja mit deinem Luftfilterkasten super zufrieden :D

Hoffe konnte dir helfen
 

celifast

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#12
ja danke schonmal...

die felgen müsste er jetzt ca. ne woche auf seinem wagen haben.
habe die Felgen immer mit den 215er angeboten.
er beteuert ja jetzt, dass er es mehrfach mit dem gutachten versucht hat. aber alle sagen ihm das es falsch ist.
Ich werde jetzt bei nächter gelegenheit nochmal zum Tüv fahren und mir 100%ig versichern lassen, was damit sein kann. vllt kann Iceman T23 ja mal sagen ob er irgentwelche schwierigkeiten mit der eintragung hatte?
 

celifast

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#14
eine Sache fällt mir gerade noch ein wegen dem gutachten.
Es soll ja angeblich unter anderem für Mitsubishi sein, aber die haben doch ein Lk von 4x 114,3mm oder?

Checker, weißt du wie das bei deinem galant ist?
 

Dragon

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#15
eine Sache fällt mir gerade noch ein wegen dem gutachten.
Es soll ja angeblich unter anderem für Mitsubishi sein, aber die haben doch ein Lk von 4x 114,3mm oder?

Checker, weißt du wie das bei deinem galant ist?
Es haben doch nicht alle Muschibuschis den gleichen Lochkreis, und schon gar nicht alle 4 x 114,3.

Da es mitunter 4 x 100 gibt, oder 5 x 114,3 könnten auch einige Modelle/Baureihen unseren LK teilen.
 

Nera

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#17
also normalerweise mach ich mich ja über sowas schlau bevor ich etwas kaufe, ob das paßt oder passen kann.
Wenn die jetzt vorher nich auf einer Celica eingetragen gewesen wären würds mich nich wundern das der Tüv die nich einträgt. Aber er hat ja sämtliche Belege die er dem Tüv vorzeigen kann.
Zumal er ja auch das Gutachten dafür hat.

Welcher Felgentyp is das eigentlich? Geht doch um die orange lackierten, oder? Kann ich auf der Dezent-Homepage nicht finden

wünsche dir, das sich das alles klärt. Finde es etwas dubios:rolleyes:
 

celifast

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#18
ja es geht um meine orangen felgen, sind auch die dezent/alu design. Gehört irgentwie zusammen.

es ist ja auch so, dass ich beim herstellen das gutachten angefordert habe, da ich es wegen renovierarbeiten nicht gleich bei mir gefunden habe. jetzt wo ich es gefunden habe, konnte ich es auch natürlich vergleichen und es ist exakt daselbe gutachten.


also normalerweise mach ich mich ja über sowas schlau bevor ich etwas kaufe, ob das paßt oder passen kann.
Wenn die jetzt vorher nich auf einer Celica eingetragen gewesen wären würds mich nich wundern das der Tüv die nich einträgt. Aber er hat ja sämtliche Belege die er dem Tüv vorzeigen kann.
Zumal er ja auch das Gutachten dafür hat.

Welcher Felgentyp is das eigentlich? Geht doch um die orange lackierten, oder? Kann ich auf der Dezent-Homepage nicht finden

wünsche dir, das sich das alles klärt. Finde es etwas dubios:rolleyes:
 
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kosh

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#19
Die Rechtsfolgen der Kenntnis des Käufers sind in § 442 BGB geregelt:
Danach sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen, wenn der Käufer bei Vertragsschluss den Mangel kannte oder er ihm infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist, sei denn der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Eigenschaft der Kaufsache übernommen.
grobe fahrlässigkeit trifft zu, wenn er die falschen reifen aufzieht.
aber da das ja dem käufer anscheinend vor verkauf bekannt war ist hier gar nichts falsch gelaufen und der käufer hat einfach mal pech gehabt, wenn ers nicht eingetragen bekommt.

also nochmal
@ celifast
du hast dem käufer vorher gesgat, dass falsche reifen drauf sind, bzw das gutachten für andere reifen ist?

wenn ja, dann hast du gar kein problem.

wenn das gutachten nicht gefälscht ist und er es nicht eingetragen bekommt ist das zwack kacke, aber sein problem.
er muss erstmal die fälschung beweisen.
 

celifast

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#20
grobe fahrlässigkeit trifft zu, wenn er die falschen reifen aufzieht.
aber da das ja dem käufer anscheinend vor verkauf bekannt war ist hier gar nichts falsch gelaufen und der käufer hat einfach mal pech gehabt, wenn ers nicht eingetragen bekommt.

also nochmal
@ celifast
du hast dem käufer vorher gesgat, dass falsche reifen drauf sind, bzw das gutachten für andere reifen ist?

wenn ja, dann hast du gar kein problem.

wenn das gutachten nicht gefälscht ist und er es nicht eingetragen bekommt ist das zwack kacke, aber sein problem.
er muss erstmal die fälschung beweisen.
Nee, ich habe Ihm nicht gesagt das falsche reifen drauf sind, da ich selber nicht wusste, dass nur 225er im gutachten hinterlegt sind.
Ich habe nur von anfang an das angebot mit den 215er inseriert.

Dieser fehler lässt sich jedoch mit einer einzelabnahme korregieren.
Für denn Mehraufwand will ich aber aufkommen.
 
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