T23 Kann man ohne Tacho fahren???

CaMo

Well-Known Member
Seit
3. Januar 2009
Beiträge
1.794
Zustimmungen
0
#2
ja würde funktionieren.
allerdings ob man das sollte? Wen dich die grün/blaue Fraktion anhält und in das loch am Amaturen Brett schaut, wirst dir sicher n paar Fragen anhören dürfen
 

Dragon

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
7.098
Zustimmungen
1
Ort
K / BIT
#3
Können ja ... dürfen ... nööö. Da Du mit Sicherheit nicht nur fragst für den Weg zu einer Werkstatt.

Mal ein Text dazu:

§ 24 KFG Geschwindigkeitsmesser, Fahrtschreiber und Wegstreckenmesser:

(1) Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und Motorfahrräder müssen mit einem geeigneten, im Blickfeld des Lenkers liegenden Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein.
 

Vortex

Well-Known Member
Seit
10. November 2008
Beiträge
1.406
Zustimmungen
1
Ort
BB
Beruf
Ing.
#4
Ich habe das Zwangsweise einmal machen müssen, es ist ein SCHEIS Gefühl. Vorallem bei uns steht in jedem Kaff ein Blitzer. Das waren die längsten 30 km meines Lebens.
Mal von Dragons § abgesehn stimmt dein KM Stand nicht mehr.
 

muc

Well-Known Member
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
4.264
Zustimmungen
27
Beruf
Fachidiot
#5
Der km-Stand ist da sicher noch das geringste Problem. ;) Die Vorschriften machen der Sache einen Strich durch die Rechnung und in D nehmen wir bitte doch die gute alte StVZO (das KFG ist nur für die Ösis interessant); § 57:
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des
Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet
sein. Dies gilt nicht für
1. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h sowie
2. mit Fahrtschreiber oder Kontrollgerät (§ 57a) ausgerüstete Kraftfahrzeuge,
wenn die Geschwindigkeitsanzeige im unmittelbaren Sichtfeld
des Fahrzeugführers liegt.
(2) Bei Geschwindigkeitsmessgeräten muss die Geschwindigkeit in Kilometer
je Stunde angezeigt werden. Das Geschwindigkeitsmessgerät
muss den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen
entsprechen.
(3) Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler
verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt.
Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich
zurückgelegten Wegstrecke +/- 4 vom Hundert abweichen.
Ich könnte mir vorstellen, hilfsweise mit dem Navi oder GPS die Geschwindigkeit zu ermitteln und anzeigen zu lassen, allerdings wird auch das nicht so ganz den Vorschriften entsprechen. Muss man dann halt selber wissen, wie risikobereit man ist.
 

Black-Celica

Well-Known Member
Seit
22. Mai 2007
Beiträge
780
Zustimmungen
0
Ort
Mühlheim am Main
Beruf
kauffrau im einzelhandel
#6
Okay das ist ja nur eine not lösung... wegen Geschwindigkeit hilft mir mein Navi weiter...
Ich weiß nur zB bei Vw und Audi ist es so das wenn du den Tacho ausbaust das Auto nicht mehr anspringt...
Solange die Celi läuft und sie keinen Schaden davon nimmt ist ja alles okay :)
 

Nera

Super-Moderatorin
Mitarbeiter
Seit
26. Juni 2008
Beiträge
10.256
Zustimmungen
108
Beruf
DvD
#7
Ne Ines, ist nicht so wie bei VW. Sie springt auch ohne Tacho an, das ist kein Problem.
 

Slevin

Well-Known Member
Seit
13. März 2007
Beiträge
114
Zustimmungen
0
#8
Zu (1): Navi zeigt die Geschwindigkeit an und ist somit ein Geschwindigkeitsmessgerät. Wenn du wirklich fahren musst, würde ich mir den Paragraphen unters Navi das du im Sichtbereich hast ankleben. Bleibt nur die Frage ob die Betriebserlaubnis nicht erliescht, wenn mann die tachoeinheit ausbaut.
 

Checker

Well-Known Member
Seit
15. Februar 2006
Beiträge
4.338
Zustimmungen
1
#9
Mach doch dein Navi an die Scheibe so lang. Is eh genauer als der Tacho. Stellt euch net so an :confused:
 

Meister_Lampe1

Well-Known Member
Seit
13. Februar 2006
Beiträge
1.421
Zustimmungen
4
Ort
Schömberg
Beruf
Was mit Schwäbischen Autos
#10
Zu (1): Navi zeigt die Geschwindigkeit an und ist somit ein Geschwindigkeitsmessgerät. Wenn du wirklich fahren musst, würde ich mir den Paragraphen unters Navi das du im Sichtbereich hast ankleben. Bleibt nur die Frage ob die Betriebserlaubnis nicht erliescht, wenn mann die tachoeinheit ausbaut.

In dem Absatz 2 des oben zitierten § der STVZO steht aber, dass das Geschwindigkeitsmessgerät den Vorschriften im Anhang entsprechen muss.
Ich habe den Anhang jetzt nicht gelesen, aber glaube kaum das ein Navi diesem entspricht.
 

muc

Well-Known Member
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
4.264
Zustimmungen
27
Beruf
Fachidiot
#11
Der Anhang verweist auf die EG-Rili 75/443/EWG über Rückwärtsgang, Geschwindigkeitsmeßgerät. Das Problem ist auch nicht die Genauigkeit vom Tacho, sondern der für den Einsatz im Kfz fehlende Nachweis der Einhaltung der Rili und dann auch noch die formale Frage, ob ein (nicht fest eingebautes) Navi überhaupt dem Fz. zugeordnet werden kann/darf.

Ist wieder so was, was technisch eindeutig klar ist und funktioniert, rein rechtlich aber ein paar Fragen aufwirft, die man mitunter nur schwer nachvollziehen kann.
 

muc

Well-Known Member
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
4.264
Zustimmungen
27
Beruf
Fachidiot
#13
Wenn ich gescheit Gas gebe, zeigt der Tacho auch viel zu viel an, weil die Räder durchdrehen. ;)
 

AlPa

Well-Known Member
Seit
3. August 2009
Beiträge
777
Zustimmungen
0
#16
Bin ca 2 mal im Dezember ohne Tacho und Klima/Heizung gefahren!
Da meiner bei CeliFast war!
In der Jahreszeit nie wieder ohne Klima/Heizung, aber ohne Tacho war's
nicht so schlimm!
 

lama

Well-Known Member
Seit
24. Juni 2009
Beiträge
229
Zustimmungen
0
Ort
Bietigheim-Bissingen
#19
Also ich würde ja behaupten, dass der Ausbau ne "Einwirkung auf das Gerät" darstellt, mit dem das Fahrzeug zuvor ja ausgerüstet gewesen ist. Und da der Tacho wenn er nicht mehr im Auto ist, auch nicht mehr die richtige Geschwindigkeit anzeigt (sondern gar keine mehr), is auch "das Ergebnis der Messung beeinflusst" -> somit Tatbestand erfüllt... ;)
 
Top