Meine Celi hat noch keine Erstzulassung

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#2
Kurze Verständnisfrage: Wie ist das Fahrzeug seither bewegt worden? Mit der Roten Nummer?

Ich kenne mich mit den Bestimmungen in Ö nicht aus aber die Zulassungsstellen müssten doch eigentlich darüber Auskunft geben können. In D kann ein Fzg. ggf. über ein Vollgutachten/Einzelabnahme beim TÜV die Zulassungsfähigkeit erlangen. Eventuell helfen auch Papiere und Nachfragen beim Toyota-Importeuer in Ö.
 

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#3
Also mit Sicherheit kann ich es nicht sagen aber ich denke wenn ein Fahrzeug noch nie zugelassen wurde gelten für eine "verspätete" Anmeldung die Abgaswerte und sonstigen Bestimmungen die zum Zeitpunkt der Herstellung gültig waren.

Wenn das Fzg. nach Deutschland importiert werden soll ist eventuell ein Gutachten nach § 21 StVZO fällig. Sollte aber kein Problem sein - wenn überhaupt nötig (EU ?!).

Hier mal ein Link zum TÜV. Vielleicht kannst du da noch ein paar Infos finden.

http://www.tuev-sued.de/auto_tuev/dienstleistungen/vollgutachten_gem._21_stvzo


PS. Um das Fahrzeug in Deutschland zuzulassen (anzumelden) benötigt man aber einen ständigen Wohnsitz in Deutschland.
 
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