andere Neue härterer TÜV Vorschrifften für Auspuffanlagen in Deutschland

Hardt-Tuning

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#1
Hallo Community

Da wir uns immer stark für die Intressen der Tuner einsetzen und wir mit der derzeitigen Regelung über die Abnahmebedingungn und Eintragung von Auspuffanlagen nicht zufrieden waren, haben wir seit einigen Wochen schon Regen Kontakt mit verschiedenen TÜV Stellen und haben uns ebenfalls mit dem VDAT ,,Verband Deutscher Automobiel Tuner,, in verbindung gesetzt um auch unsere Stellung und die vieler Tuner und Händler klarer darzustellen .


Denn auch seit mehr als einem Jahr haben alle Tuning Betriebe und Händler einen Starken Rüggang von Auspuffanlagen die über den §21 oder §19,3 abgenommen werden zu verzeichnen.

Die Umsatzeinbusen sind nicht Unerheblich.


Ganz zu schweigen von der Individualiesrungswünschen unserer Kunden !




Wir haben endlich vom VDAT die sich für uns auch an die höchsten Stellen gewendet haben eine Antwort bekommen die keinem Tuner gefallen wird.

Hier die Antwort :

,,Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie bereits in Ihrer Mail beschreiben, gehören Schalldämpferanlagen zu den europäisch harmonisierten Produkten. Die Technischen Dienste erstellen daher weder Teilegutachten noch stellt das KBA ABE´sen für Schalldämpfer aus. Da die Prüfgrundlagen identisch sind, nutzen die Hersteller dann natürlich die in ganz Europa geltende EG-Genehmigung. Aufgrund einer gesetzlichen Besonderheit in Deutschland, nämlich der Regelung für den amtlich anerkannten Sachverständigen, können in Deutschland Einzeleintragungen vorgenommen werden. Manufakturen oder Kleinstserienhersteller nutzen diese Möglichkeit derzeit noch. Doch auch hier ist die Vorgabe, dass die Anlagen die jeweils gültigen Geräusch- und Emissionsvorschriften erfüllen. Die Prüf-/eintragungskosten sind daher nicht unerheblich und können den Wert der Schalldämpferanlage durchaus überschreiten – insbesondere wenn es um Euro 5 oder Euro 6 Fahrzeuge geht. Werden „grenzwertige“ Anlagen eingetragen, deren Geräusche sich durch die Nutzung z.B. im Laufe der Jahre verschlechtert und dadurch die EU-Grenzwerte überschritten werden, kann dieser Sachverhalt im Rahmen einer HU durchaus zu einem „erheblichen Mangel“ führen.

Unabhängig von der derzeit noch geltenden Regelung für die Prüfung von Austauschschalldämpfern wird in Kürze die Novellierung der EU Richtlinie R59 mit erheblich umfangreicheren Prüfregularien anstehen. Die Prüfkosten werden dann nicht mehr wirtschaftlich auf eine einzelne Anlage oder auf nur sehr geringe Stückzahlen umzulegen sein. Daher ist davon auszugehen, dass mit in Kraft treten der neuen R59 Regelung die Einzelabnahmen von Sportauspuffanlagen in Deutschland deutlich zurückgehen wird.

Die neue Geräuschregelung für Schalldämpferanlagen wird durch die UN ECE geregelt sein und damit für mehr als 40 Staaten gültig sein. Das Interesse der Staatengemeinschaft hinsichtlich Geräusch und Emissionsreduzierung war derart „geschlossen“, sodass die Interessen der betroffenen Industrie kaum berücksichtigt wurden. Insbesondere die mit der neuen R59 einhergehenden Prüfkosten für Austauschhalldämpfer wird ca. das 3 – 5 fache der bisherigen Prüfkosten verschlingen.

Wir hoffen mit diesen Angaben gedient zu haben. Sollten Sie weitere Informationen wünschen, melden Sie sich gerne wieder.



Herzliche Grüße

VDAT - Verband der Automobil Tuner

Harald Schmidtke

Geschäftsführer VDAT
....,,




Erstmal bedanken wir uns bei Herrn Schmidtke vom VDAT für die ernüchternde Antwort und klarstellung offener Fragen.


Der Inhalt der Nachricht lässt die von vielen bereits gefürchtete Verschärfung der Richtlinien zur Eintragung von Auspuffanlagen nun wirklichkeit werden.




Eine Eintragung nach §21 Einzelabnhme für Auspuffanlagen die keine Gutachten oder EG Genehmigungen besitzen , darunter fallen alle aus dem Ausland kommenden Auspuffanlagen wird daher in Zukunft Erheblich teurer wenn es Überhaupt noch möglich ist diese Eintragen zu können.



Hier mal ein Beispiel für den Preisanstieg für Sondereintragungen von Auspuffanlagen welchen wir seit 2005 aus unseren Archiv mal zurückverfolgt haben.
In Klammern ()die vom TÜV nachträglich geforderten Abänderungen da die Anlagen zu Laut wurden nach der Regulierung.



März 2005 Skunk 2 Auspuffanlage Honda Accord 2.4L Preis .... 127,98€
(Keine Bauliche Veränderung nur Silencer)


Juni 2007 Megan Racing Auspuffanlage Nissan 350z Preis ... 146,53€
(Keine Bauliche Veränderung auch ohne Silencer)


September 2010 Skunk 2 Auspuffanlage Honda Accord 2.0L Preis .. 173,90€
(E Geprüfter Vorschalldämpfer 189,00€ + Montage 75,00€)


August 2011 Toyota Celica Invidia N1 mit Fox VSD Preis 178,97€
(E Geprüfter ESD 159,00€+ Montage 125,00€ und zwei Rohrbögen Edelstahl 63,70€)



Die oben vom VDAT genannten Werte die in Zukunft auf uns Tuner zukommen für die Eintragung von Auspuffanlagen werden dann wohl eher so aussehen..



Alt Stand 2011 etwa 175,00€

Neu Stand ab 2012/13 nach R 59 UN ECE Regelung mit einem Anstieg um
das 3-4 Fache um die 650,00€- 700,00€ nur die Abnahme der Auspuffanlage.




:mad: ganz klar diese Auspuffanlagen so gerne wir sie auch gehört haben werden dann nur den Absolut Schmerzlosen Tunern vorbehalten bleiben.

Wobei diese auch nur Innerhalb der Gesetzlichen Vorschrifften max. +7db über denen im Fahrzeugschein stehenden Herstellerwerten liegen darf.




Der Absatz an Invidia Q300 , Fox und anderen Anlagen die bereits eine E oder EG Genehmigung haben wir daher ansteigen.


Wir sehen für 2012 und 2013 dort schon nach bekanntwerden der neuen R59 Richtlinie Engpässe in der Herstellung und Enorme Lieferzeiten.


:) Früh Vorbestellen ist dann das A und O für all Tuner egal um welches Fahrzeug es sich handelt.






Noch ein kurzer Nachtrag der mich beim Abtippen dieses Textes erreicht hat.



Bestehende Eintragungung von Auspuffanlagen auch vor 2005 die die nach Aktuellem Stand in einer HU(AU) zu laut auffallen gelten Tatsächlich als Erheblicher Mangel und die TÜV Plakette wird nicht Zugeteilt !


Somit müssen die Besitzer von diesen Fahrzeugen auf eigene Kosten nachbessern.
Sprich E Geprüfte Vorschalldämpfer etc. nachrüsten und diese dann für die Teurern gebühren in Verbindung mit ihrer schon Eingetragenen Auspuffanlagen abnahmen lassen.

Die kosten für diese Abnahmen belaufen sich in der Regel zwisch 240,00€ und 450,00€



Wollen wir hoffen das die Regelung nicht alzu schnell in den neuen Gebührenkatalog Einfließt.


Gruß euer Micha
 
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muc

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#2
Eigentlich ändert sich nicht viel, es wird allenfalls das durchgesetzt, was schon seit geraumer Zeit so sein sollte, da dürfen sich diverse "Tuner" und die dort tätigen sog. "Sachverständigen" selber an die Nase fassen. ;)

Was ist z.B. neu daran, dass ne Fahrgeräuschmessung teuer ist?
 

Hardt-Tuning

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#3
...

Neu ist... das trotz Fahrgeräuchmessung etc. die Anlagen nicht mehr Eintragbar sind nach der neuen Regelung.



Mann wird dazu gezwungen EG geprüfte Anlagen zu fahren.

Ist eben nur Optik in Zukunft !
 

Hardt-Tuning

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#6
...

Wir fahren die auf unseren Fahrzeugen trotzdem ..

Wenn der Wagen stillgelegt wird kommen wir mit dem Hänger holen den ohne Kennzeichen ab und bauen den Serien Auspuff wieder drauf fertig !


:)
 

muc

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#7
Neu ist... das trotz Fahrgeräuchmessung etc. die Anlagen nicht mehr Eintragbar sind nach der neuen Regelung.



Mann wird dazu gezwungen EG geprüfte Anlagen zu fahren.

Ist eben nur Optik in Zukunft !
Wenn du die bestehenden Vorschriften besser kennen würdest, kämst du jetzt schon auf das von dir genannte Ergebnis. ;) Ich seh nach wie vor keinen Grund, die Paniktrommel zu rühren. Ist doch immer wieder das selbe, wenn irgendwo irgendenwas geändert wird. ;)
 

Curia

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#9
... Werden „grenzwertige“ Anlagen eingetragen, deren Geräusche sich durch die Nutzung z.B. im Laufe der Jahre verschlechtert und dadurch die EU-Grenzwerte überschritten werden, kann dieser Sachverhalt im Rahmen einer HU durchaus zu einem „erheblichen Mangel“ führen.

... sodass die Interessen der betroffenen Industrie kaum berücksichtigt wurden.
Wenn Grenzwerte überschritten werden, bringt es seit Jahren nix, wenn bereits eingetragen oder mit ABE. Bei einer HU hat man entsprechend ebenfalls keine Plakette mehr bekommen. Und die Ermittlung des Grenzwertes kann, wenn keine Prüfgeräte vorhanden sind, im Ermessen des Prüfers erfolgen und Dir im Zweifelsfall die Zuteilung der neuen TÜV-Plakette verweigern. Ist somit nicht wirklich was neues an Regelung, eher vielleicht an größerer Konsequenz bei der Durchführung aufgrund geringerem Spielraum, und wenn's nur die exorbitanten Kosten sind als Regelungswerkzeug.

Die betroffene Industrie kaum berücksichtigt .. daß ich nicht lach .. ich wage zu behaupten, daß die Kfz-Industrie Ihre Lobby'isten voll genutzt haben, um die Kunden stärker an eigene Teileprodukte zu "binden", um nicht zu sagen zu nötigen. Wenn man so Berichte sieht, in denen der HickHack schon mit "normalen" Ersatzteilen zu sehen ist, die nicht vom Fahrzeughersteller sind ... ich lehn mich mal weit aus dem Fenster und nehm mal an, daß man auf diesen Weg auch versucht, ungeliebte Konkurrenz zur hauseigenen (oder zumindest vertraglichen Partnern) Motorsport-/Tuningabteilung klein zu halten. Kein Fahrzeughersteller, egal ob BMW, Toyota oder Alfa, hätte Interesse daran, daß bspw. eine Anlage von Fox angebaut wird.
 

Hardt-Tuning

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#11
..

Absolut richtig reine KFZ Lobby die dahinter steht !!!


Nichts weiter , mir ist das als Händler der sich da drin bewegt klar.
 

Calyptratus

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#12
F&F Motorsport hatte ich bis jetzt noch nichts von gehört und wie dir schreiben bekommen die den Sound auch mit Eintragung hin.
Jetzt mal ne Frage, kennt jemand Preise von denen für Duplex links rechts Runde Öffnung.
@ Micha du hattest ja mal gesagt das du so Laute Auspuff nicht eingetragen bekommst, oder Irre ich mich da jetzt, sorry für OFFTopic, aber finde das paßt zu den Vorrednern..
 
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