T23 Polizei Strafe

silverceli

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#1
Hey also weis nich ob des Thema hier so rein passt sry :-(
Wollt mal erfragen wie es aussieht wenn man im fahrzeugschein nicht selbst eingetragen ist , sondern die Eltern ?
Wer erhält dann die Strafe bei sagen wir nicht ganz legaler Beleuchtung ?
( blaue Standlichter )
Beide oder nur der Halter oder nieder Fahrer ?
MfG Mike
 

xxFuTixx

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#2
so viel ich weiß, ist das der fahrzeughalter, der im schein steht. auch blitzer und etc. werden an den geschickt. hab ja den gleichen stress wegs meine weißen standlichter und meinem spoiler. is ja nich so erlaubt und nich ganz so eingetragen :D
bei mir steht auch papa im schein. solange er keinen einspruch einlegt gehen strafzettel, punkte und alles an ihn :D

mein ex hatte daddy mal den bmw geliehen und der blitzer ging dann auch an den ex und papa hat ihm halt das geld gegeben waren nur 5 kmh oder so :D
 

StoneColdCrazy

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#3
wer bekommt die strafe...

a.) sie mach sofortkasse... dann bist du selbst fällig... man hat den fahrer ja gleich erwischt ( erging mir gerade so, ich wünschte es wäre nur ein blitzer gewessen )
bei blauen standlichtern bist auch du fällig als fahrer... du bist verantwortlich für das auto in diesem moment

b.) du wirst geblitzt... da geht es an den fahrzeughalter..

eigl logisch oder?
 

Tomcar

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#5
Darf ich aufklären oder will noch jemand spekulieren? :p


no
Ich, ich, ich!!

Ähm mein Tipp:
Beide bekommen eine Strafe.
Der Fahrer, da er die Tat begangen hat und der Halter, da er sich um die technische Überprüfungen des Fahrzeuges kümmern muss.

Das gilt aber nur für Umbauten.
Bei zu schnellem Fahren wird nur der Fahrer bestraft, da der Halter ja absolut nix dafür kann.

Richtig?
 

nameless-one

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#6
99 von 100 Punkten! :D

Dem Fahrzeughalter muss der nicht sachgemäße Zustand "seines" Kraftfahrzeuges bekannt sein.

Folglich richtig gesagt:

Fahrzeugführer: Ordnungswidrigkeit gem. §69a II Nr. 18 iVm §49a I StVZO - mindestens 20,00 Euro
Fahrzeughalter: Ordnungswidrigkeit gem. §69a V Nr. 3 iVm §31 II StVZO - mindestens 10,00 Euro

Kriegst ein Bienchen Tomcar! :D


no
 

silverceli

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#7
Verratet ihr mir auch wie illegal die dauerbeleuchtung von blinkern ist ? ( also hohe der Strafe )
Anmerkung die Standlichter sind noch im ganz normalem betrieb ?
 

T23-S

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#9
.


Fahrzeugführer: Ordnungswidrigkeit gem. §69a II Nr. 18 iVm §49a I StVZO - mindestens 20,00 Euro
Fahrzeughalter: Ordnungswidrigkeit gem. §69a V Nr. 3 iVm §31 II StVZO - mindestens 10,00 Euro
Spartipp.....wenn man Halter und KFZ-Führer zugleich ist, spart man sich 10 Euro, oder? :D:D:D
 

lama

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#11
Der Fahrer müsste doch aber eigentlich auch noch eins nach §23 StVO mitbekommen, oder?

"...Er (der Fzg-Führer) muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind... Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein..."
 

nameless-one

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#12
Die Einrichtungen sind doch vorhanden und betriebsbereit.
@ lama: Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Polizeivollzugsbeamten oder der Bußgeldstelle.
Bei Unfällen wird das ganze noch etwas schlimmer. Aber wer nicht hören will... :)


no
 

lama

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#13
Aber das Fahrzeug ist nicht vorschriftsmäßig...

Und ich bin mir nicht sicher, ob das vorgeschriebene Standlicht bei falschen Lampen dann vorhanden ist...weil es is ja ne andere Birne drin und wenn die nicht der vorgeschriebenen entspricht ist die vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden...aber seis drum, wegem ersten Satz müsste doch auch nach der StVO was bei rausspringen.
 

muc

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#14
Um beim Standlicht (eigentlich Begrenzungsleuchte im Fachchinesisch) zu bleiben... Die vorgschriebene Leuchte ist am Fahrzeug ja vorhanden, nur das Leuchtmittel ist falsch, daher nur die viel zu geringe "Strafe" für die falsche Glühlampe.
 

nameless-one

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#15
Ach muc, gut das ich dich auch noch hier habe. :)
@ lama:
vorhandene Beleuchtungseinrichtung: komplette, technisch verbaute Einrichtung - check
betriebsbereite Beleuchtungseinrichtung: jederzeit benutzbare Einrichtung - check
nicht vorschriftsmäßige lichttechnische Einrichtung: u.a. nicht zugelassene Leuchtstoffe (oder eben die Birnen :p) - zonk

Tjaja, die Gesetze... :D


no
 
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