Deacon hat recht ...
hab gerade seit langem mal wieder die ABE angeschaut *g*
Da steht hinten folgendes drauf:
"Diese Dokumentation dient als Nachweis der EWG-Bauartgenehmigung des Produkts und ist gemeinsam mit den Fahrzeugpapieren aufzubewahren. Bei Verlust des Originalnachweises hat der bezeugt Berechtigte direkt bei der Firma Ragazzon per Einschreiben mit Rückschein um ein Duplikat anzusuchen. Dabei sind alle am Schalldämpfer aufgedruckten Daten (Bauart-Genehmigungsnummer, Typ, Auftragsnummer, Auspuffcode), sowie der Name des Händlers und das Verkaufsdatum anzugeben. Die Herstellfirma erstellt das Duplikat des Nachweises unter Entrichtung der anfallenden Spesen.
Das Team von Ragazzon bedankt sich für die getroffene Wahl.
Dieses Dokument hat nur in seiner Originalform der Firma Ragazzon Rechtswirkung. Aus diesem Grund wird vor einer Verwendung der Bauartgenehmigung als Fotokopie oder in jeder anderen, nicht dem Original entsprechenden Form gemahnt."
In diesem Fall dürfte wohl klar sein was du zu tun hast
