T23 Schroth-Gurte, Rot

dro

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#1
Hallo Community,

Verkaufe hier einen Satz roter Schroth-Gurte für Starre befestigung; sprich ohne Rolle und nicht elektrisch. Habe sie selber gebraucht erworben, weshalb leichte Gebrauchsspuren vorhanden sind. Allgemeinzustand ist aber wirklich gut. Hatte sie ca. ein halbes Jahr in meiner Celica verbaut, aber nun keine Verwendung mehr dafür.

http://www.pic-upload.de/gal-509746/bcl7qj/1.html

Preislich dachte ich an 90 Euro inklusive Versand.

MfG
 
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#3
Hallo,
ich bin neu hier und habe gleich mal ein Problem.
Ich habe mir für meine Celica T23 Schroth Gurte zugelegt.
Hab mich zuvor darüber informiert wie es aussieht mit Eintragung etc.
Auf der Webside von Schroth steht, dass das Auto nicht geprüft ist, aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden kann. Mit der dann zum TÜV und alles gut.
Also Gurte gekauft, Bescheinigung beantragt.
Jetzt hat mir der Herr von Schroth geschrieben, dass sie keine Unbedenklichkeitsbescheinigungen mehr ausstellen dürfen. Ich soll es doch über eine Einzelabnahme probieren. Die kostet jedoch...
Jetzt war meine Idee, ob nicht du mir vielleicht die Bescheinigung, welche du damals zum eintragen hattest senden könntest.
Auf jedenfall schon mal vielen Dank
Gruß Chris
 

Celilady

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#4
Eintragen musst du sie nicht, da sie ein E-Zeichen haben.
So hat mir das auch der TÜV gesagt. Hab sie nun schon 2 Jahre verbaut und keine Probleme gehabt.
 

NeF1

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#5
Das E Prüfzeichen bezieht sich jedoch nur auf den Gurt, deswegen gibt es auch zu den Gurten ein gelbes Heftchen, indem alle zugelassenen Autos mit Einbauposition aufgeführt sind. Es geht ja nicht nur darum dass der Gurt stabiel ist, sondern die Durchführung im Sitz muss stabil genug sein usw., deswegen ist es überhaupt nicht möglich dass die Gurte für alle Autos generell freigegeben sind.

Die meisten Tüv Prüfer scheinen sich damit nicht sonderlich auszukennen, oder es ist ihnen einfach egal, was jedoch noch lange nicht heißt dass es legal ist ;)
 
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#6
Guten morgen,
erst mal vielen Dank für die Antworten.
Nef1 hat recht.
Die Gurte haben zwar ein E Prüfzeichen, dies bedeutet aber nicht, dass man sie überall einbauen darf. Nur bei in der Prüfung gelisteten Fahrzeuge, auf die sich das Prüfzeichen bezieht. Steht so im §21a StVZO.
Leider kennen sich die Prüfer damit wirklich nicht aus.
Ich arbeite als Kfzler. Zu uns kommt jeden Tag ein anderer Prüfer. Ich habe alle 5 gefragt. 4 von 5 haben gesagt, dass ich damit ohne irgendwas fahren kann.
Wie oben beschrieben ist das aber nicht so. Steht auch im Heft, welches Schroth zu den Gurten mitliefert.
Das eigentliche Problem ist ja, wenn ich die Gurte einbau, ist meine sorge nicht, dass mich ein Polizist aufhält und nen Strafzettel verteilt.
Mit den Dingern erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Wenn ich nen Unfall bau zahlt keine Versicherung mehr was.
Man müsst nur mal überlegen was los ist wenn jemand stirbt...
Da nützt dann auch nichts mehr wenn ein Tüvprüfer mal gesagt hat die sin eintragungsfrei. Dran bin dann trotzdem ich.
Hat jemand von euch schon erfahrungen mit einzelabnahmen für die Gurte, ohen die Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Gruß Chris
 

dro

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#7
Ich meine hier mal irgendwo gelesen zu haben, dass man auf Grund unserer Sitzform (Lehne und Kopfstütze sind ein Teil) allgemein keine Hosenträgergurte verbauen darf, da diese bei einem Unfall den Sitz zerbrechen könnten (oder so ähnlich, erinnere mich jetzt nicht mehr an den genauen Wortlaut)

Jedoch hatte ich sowohl mit den Schroth, als auch mit meinen jetzigen 4-Punkt Takatas keine Probleme beim TÜV.

Einzige Alternative wäre glaube ich der Einbau von richtigen Schalensitzen, was aber wiederum die Austragung der originalen Sitze bzw. Sitzairbags mit sich führt. Habe mich mit dem Thema jedoch nie wirklich befasst.
 
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