Schwarz lasierte Rückleuchten

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#1
Hy Leute,

Hab mal wieder was umgebastelt,:) an meiner t 18. Rückleuchten lassieren lassen, weiß allerdings nicht so richtig wie der TÜV drauf reagiert.:confused:
Hat da vieleicht einer von euchAhnung oder ein paar hilfreiche Tipps ?:rolleyes:
 

Neomaxx

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#2
lasieren sind und waren schon immer 3 Punkte und 180 EUR.

ggf. kann die Geldbuße mittlerweile noch höher sein. aber 3 Points sind dir sicher.
 

servus

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#3
Dem gefällt das gar nicht, genausowenig wie mir.
Ich währe nachts auf der Autobahn mal fast einen 3er Golf draufgefahren, weil er auch so cool war und sich die Heckleuchten lasiert hat und daraufhin natürlich auch kaum mehr Licht durchkam.
 

Celitoya

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#4
mhm...ne frage... falls jmd vor mir mit solch lasierten dinger rumfährt und ich ihm drauf fahre muss er den Schaden zahlen oder ?
 
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#7
Licht ist sehr gut sichtbar, und die Reflektoran voll funktionsfähig.
Kann man zur Sicherheit stärkere birnen verwenden oder kennt jemand
ne tuning firma die diesbezüglich was auf den markt gebracht hat?
 

CRX_Fan

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#9
Ich durfte mal vor Ort umbauen! Bei meinem Civic damals!

War auch verständlich, mein Bremslicht war kaum zu sehen!
Hätte ich nicht vor ort umgebaut, wäre mir die Weiterfahrt untersagt worden.

Gut man war jung, würde ich heute auch nicht mehr machen, da ich auch mal jemanden fast aufgefahren wäre, bei Nebel.
 

T23_Nils

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#11

CRX_Fan

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#16
Die Scheinwerfer darfst Du nicht verändern, weils keiner kontrollieren kann, ob es rechtens ist. Frag mal Deinen TÜVer, ob Du Teile des Scheinwerfers lackieren darfst. Mal sehen, ob er guten Gewissens sagt: Ja Natürlich dürfne Sie das! :D

Es gibt keinen Grad, was man wo wie lackieren darf, und es ist nicht kontrollierbar, obs zulässig ist und nicht doch eventuell die Leuchtkraft oder Reflektionskraft in irgendeiner Weise beeinträchtigt.

Und so lange bleiben Änderungen an der Beleuchtungsanlage wie lackieren, bekleben, färben, etc... verboten. (Was auch richtig so ist)
 

muc

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#18
Darf man wohl, man darf nur nicht die lichttechnischen Bereiche verändern und normal ist das völlig klar, wo die Grenze zwischen schmucker "Verzierung" und z.B. Reflektor zu ziehen ist.
 
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#19
Ja is doch eh alles dehnbar:( der TÜV macht so, Dekra tut anders,
und jeder was er will !:rolleyes:
Hab für Daimler , VW und Audi ja selbst für Honda Getönte Rückleuchten
schon gesehen, Steht halt dann HELLA oder ect. drauf und es giebt ein ,,Gutachten'' und schon ist es Legal.
Wie Schaut es denn da aus wenn man ne Einzelabnahme Erwirken Kann ?
 

CRX_Fan

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#20
Ja is doch eh alles dehnbar:( der TÜV macht so, Dekra tut anders,
und jeder was er will !:rolleyes:
Hab für Daimler , VW und Audi ja selbst für Honda Getönte Rückleuchten
schon gesehen, Steht halt dann HELLA oder ect. drauf und es giebt ein ,,Gutachten'' und schon ist es Legal.
Wie Schaut es denn da aus wenn man ne Einzelabnahme Erwirken Kann ?
Bei Honda gibts keine schwarz getönten Rückleuchten! :)

Und kein vernünftiger TÜVer wird selbstgetönte Rückleuchten eintragen, da der Grad der Tönung nicht festgehalten werden kann...es kann immer sein, das man nachträglich noch eine Schicht drüber macht.
Daher sind solche Eintragungen auch "nichtig" und die Polizei darf in einer Kontrolle die Eintragung "anzweifeln" und dich zu einem unabhängigen Gutachter bringen, der wiederum das Auto stilllegen darf, da nicht genehmigte Veränderungan der Lichttechnischen Einrichtung seit 2005 als "erheblicher Mangel mit Gefährdung" einzustufen sind.
Leider selber schon erlebt. Zur Stilllegung ist es allerdings damals nicht gekommen, da der Umbauaufwand (ging um Scheinwerfer) sehr gering und schnell durchzuführen war. Das teuerste dabei war der Tagessatz auf der Verwahrstelle der Polizei für 6 Tage.
 
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