T23 Spoiler mit Materialgutachten eintragen???

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#1
Servus,
hat von euch jemand erfahrung mit Eintragungen,
wenn nur ein materialgutachten vorliegt??
Welcher tüv macht das und was kostet das ?
Grüße
 

Eregan

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#2
Tüv - Einzelabnahme (glaub §21) - ich mein 40 eur - und kommt noch auf den Spoiler an. Wenn du so einen Alu Spoiler hast oder einen mit möglichen scharfen Kanten, dann kannst du dir die Montage direkt sparen, wobei ich mir eigentlich nciht sicher bin, ob's die überhapt dann mit Mat-Gutachten gibt.
 

CRX_Fan

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#4
Hochoffiziell siehts so aus: Vom TÜV Nord bekommen

Gültige Prüfzeugnisse:

Teilegutachten gemäß §19.3 StVZO
Teilegenehmigungen:
ABE für Fahrzeugteile
BE (Betriebserlaubnis) im Einzelfall
ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) z.B. Zusatzheizung
BG im Einzelfall z.B. Anhängekupplung mit Einzel-Bauartgenehmigung
BE (Betriebserlaubnis) oder Nachträge dazu für Fahrzeuge
EWG-Betriebserlaubnisse
EG-Typgenehmigungen (z.B. Anhängekupplung mit EG-Prüfzeichen)
ECE-Genehmigungen


Ungültige Prüfzeugnisse:

Prüfberichte
Technische Berichte
Mustergutachten
Herstellerbescheinigungen
Festigkeits- und Materialgutachten (z.B. für Sonderräder, Distanzscheiben oder Karosserieteile)
Teilegutachten von ausländischen Prüfinstitutionen (z.B. TÜV Österreich)
Briefeintragungen von anderen Fahrzeugen.
Einzelfall IMMER VORHER mit der zuständigen Prüfstelle ABKLÄREN!
Denn pauschal kann man zu solchen Sachen rein gar nichts sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Celica-FL

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#5
Hallo, was ist eigentlich wen ich kein Materialgutachten habe z.B für eine Heckscheibenblende kann man da eine einzelabnahme machen ? Oder mus ein Mg dabei sein ?
 

muc

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#6
Aber nur der TÜV-Süd darf noch nach Materialgutachten abnehmen.
Sorry, aber das ist Unsinn.

Hochoffiziell siehts so aus: Vom TÜV Nord bekommen...
Das ist so aber auch nicht ganz korrekt... weil die amtl. anerk. Sachverständigen sich nach wie vor ihr eigenes Urteil bilden dürfen und auch sollen. Viele der Zettel, die so in den Weiten des Universums und des noch weiteren weltweiten Wahnsinns (www) rum fliegen sind aber äußerst fragwürdig. Der Sachverständige hat bei solchen Unterlagen zusätzlich noch zu prüfen, ob sie wirklich OK sind und vor allem auch, wie es mit der Qualtitätsicherung u.ä. aussieht. QM-Systeme sind genau das, was Prüfzeugnisse, wie aktuelle Teilegutachten (ältere ohne Nachweis eines QM-Systems sind problematisch) oder auch ABE etc. unterscheidet.

Eine bodenlose Frechheit ist es, explizit Teilegutachten des TÜV Österreich unter unzulässige Prüfzeugnisse zu nennen. So schlecht und fehlerhaft die Gutachten teilweise auch sein mögen / gewesen sind, der TÜV Austria ist ein akkreditierter techn. Dienst (andere ausländische TÜVs sind das nicht), der auch Teilegutachten erstellen darf und diese sind dann auch anzuerkennen, es sei denn, der Prüfer erkennt eindeutig, dass Fehler vorhanden sind. Und Leichen haben alle anderen (auch der TÜV Nord) auch mehr als genug im Keller. ;)

Grundsätzlich richtig ist eigentlich nur:
Einzelfall IMMER VORHER mit der zuständigen Prüfstelle ABKLÄREN!
Denn pauschal kann man zu solchen Sachen rein gar nichts sagen.
 

Jascha

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#7
Warum haben dann TÜV-Nord Prüfer eine interne Ansage bekommen, in der steht das sie nicht mehr bei Karosserieteilen, welche nur ein Materialgutachten haben, abnehmen dürfen?
Und die Prüfer einem ganz klar sagen, dass der TÜV-Süd das noch darf?

Ich lasse mich ja gerne verbessern, aber irgendwie scheint ja was dran zu sein. Zu dem CRX-Fan auch dies mit seiner Liste nochmal bestätigt!

Vielleicht darf der TÜV-Nord ja vom Staat aus diese Abnahme nach Materialgutachten machen, aber was bringt mir das wenn dieser Prüfer vom TÜV-Nord einen Einlauf bekommt?! Würde also kein Prüfer machen ...
 
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