Tragfähigkeitsindex ?

velbert_t23

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#1
Hi Leute !

Was besagt der Tragfähigkeitsindex?
Ich habe dazu leider auch unter der Suche nix gefunden und wollte jetzt einfach mal fragen, da ich gerade auf der Suche nach neuen Reifen bin.
Bin dabei auf dieses Angebot hier gestoßen:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll...=m37&satitle=230156735771%09&category0=&fvi=1

Sehen noch ganz gut aus die Reifen. Die Frage ist nur ob die passen ?
Also von den Maßen 225/35ZR18 passen sie, aber was besagt der Tragfähigkeitsindex von 87y ???
 

Hasimaus

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#2
Der Tragfähigkeitsindex, auch Lastindex (LI) genannt, gibt bei Autoreifen die zulässige maximale Achslast in Kilogramm bei Höchstgeschwindigkeit an. Der erlaubte Wert kann auf dem Reifen abgelesen werden. Ein Reifen mit höherem Wert darf verwendet werden.
Die Werte sind ein Auszug aus einer umfangreicheren Tabelle.
(Wert x 2 = maximale Achslast)

hier die ganze liste:
http://www.pneuportal.de/tabele/tabela_indeksow_nosnosci.asp

Grüße
 

velbert_t23

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#3
Hmmm... verstehe ich nicht so ganz... was bedeutet das jetzt für mich ? :confused:

(Wert x 2 = maximale Achslast)
wäre dann: 545 x 2 = 1090 (maximale Achslast laut der Tabelle).

Was kann ich jetzt damit anfangen ? Kann ich die Reifen auf der Celi fahren oder nicht ?
 

Casey

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#4
Meine Sport Contact 2: 225/35ZR18 haben den Lastindex 87, entspricht einer Last von 545 kg (nach Lastindextafel) steht auch beides auf der Reifenwand. Der Lastindex muß mindestens die hälfte der höchsten Achslast, bei der Celi TS vorne mit 960 kg (hinten 945) betragen (= 480 kg). Theoretisch wäre ein Lastindex von 83 (487 kg) ausreichend, jedoch wird es diesen nicht bei dieser Größe geben.

Noch gefunden: gtue
oder Ausschnitt bei Conti:

Tragfähigkeitsindex (Lastindex)

Den Lastindex eines Reifens findet man auf der Seitenwand wieder. Diese Zahl steht für die maximale Tragfähigkeit des Reifens. Der Luftdruck im Reifen bestimmt jedoch auch die Tragfähigkeit des Reifens, das heißt Sie erreichen die maximal zulässige Tragfähigkeit nur, indem Sie den auf der Seitenwand angegebenen Luftdruck einstellen. Bei ZR Reifen sind das zum Beispiel 2,9 bar.

Achten Sie darauf, daß die zulässige Achslast (zulässiges Gesamtgewicht gemäß Fahrzeugpapieren) sowie die Tragfähigkeit der Reifen (gemäß Reifenkennung/Seitenwandbeschriftung) auf keinen Fall überschritten werden darf.
 
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crackmoe1667

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#5
Welche Bedeutung hat eigentlich die Lastindex Angabe in einem Gutachten von Felgen? Mein Reifenhändler hat mir 215 40 r17 83 Monitiert, was laut Fahrzeugschein ja reichen würde, aber im Gutachten steht etwas von 87?:confused:
 

muc

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#6
Das bedeutet ganz einfach, dass du lt. Gutachten auch Reifen mit LI 87 verwenden musst. Wenn nicht, dann ist das Gutachten so nicht für die § 19 Abs. 3 Änderungsabnahme verwendbar; wenn der geringere LI aber ausreicht, kannst du das per Einzelabnahme nach § 21 StVZO eintragen lassen. Ist im Endefekt nur ein anderer Weg, der dich mehr kostet.

Was die Angabe so soll frag ich mich allerdings ernsthaft; nun ja, TÜV Austria ist nicht umsonst bei den anderen nicht sonderlich beliebt...
 

crackmoe1667

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#7
Na toll...:mad: Ich tu jetzt erstmal so, als hätte Premio Mist gebaut und werde den vorschlagen, das die jetzt den Differenzbetrag zwischen beiden Gutachten übernehmen dürfen! Hab die Felgen und die Reifen bei denen gekauft und auch montieren lassen!

Weist Du wieviel eine Einzelabnahme kostet? Und reicht dafür das normale Gutachten aus?

http://www.barracuda-wheels.com/we-...100/7.5x17/Tzunamee T927 7.5x17 ET35 kpl..pdf
 
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muc

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#8
Das Gutachten reicht dafür mehr als aus, geht letztlich ja nur um die Zusatzarbeit, den LI noch zu bewerten. Wieviel der Spaß dann kostet kann ich nicht sagen, dürfte aber nicht viel teurer werden, als die "normale" Änderungsabnahme. Dazu kommt aber noch, dass du ne neue Zulassungsbescheinigung brauchst, das ist das eigentlich Dumme daran.
 

Nera

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#10
Zulassungsbescheinigung TeilI is der ehemalige Fahrzeugschein. Und die Zulassungsbescheinigung TeilII is der "Brief".
Du bekommst ja dann vom TÜV Unterlagen über die Eintragung ausgehändigt. Weiß nich wie das bei eurem TÜV ist, manche haben drin stehen, dass die Zulassungsbescheinigung neu ausgestellt werden muß und die Eintragung entsprechend darin erfaßt werden muß, bei andere heißt es einfach, dass du diese Unterlagen mitführen mußt.
 

crackmoe1667

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#11
Ja aber war das denn nicht immer so, das bei einer Änderung, zb. Tieferlegung ich nach dem Tüv zum Straßenverkersamt muss, damit die mir den Fahrzeugschein "neu drucken/schreiben", bzw. die von der Prüfstelle erstellten Daten einpflegen?! .Wo ist da der Unterschied zwischen normaler Abnahme und Einzelabnahme?
 
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muc

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#12
Auf einen einfachen Nenner gebracht:

Änerungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO (also z.B. mit passenden Teilegutachten): Änderung der Papier meist nicht umgehende erforderlich
Einzelabnahme nach § 21 StVZO: Änderung der Papiere immer sofort erforderlich.

Wen es genauer interessiert bitte die §§ 19 und 21 StVZO und § 13 FZV lesen (z.B. hier: www.stvzo.de).
 

crackmoe1667

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#14
War heute bei Dekra, gute Neuigkeiten:)

Der LI des Gutachtens ist völlig Bedeutungslos! Für die Celia S ist 83 W ausreichend. Die 87 von Barracuda ist sozusagen eine "Wunschzahl" um auf Nummer sichersichersicher zu gehen! Für uns, Sie, er und es sind in Deutschlad, die Deutschen Vorgaben wichtig und die sagen für 960KG Achslast, bei 205Kmh Topspeed, das 83 W ausreichend ist und da die Eagle F1 83 Y haben bin ich noch drüber. Dh. die Dekra trägt mir die Felgen Reifen Kombi. problemslos mit einer normalen Abnahme ein:)
 
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