Hallo Leute,
ich habe eine Frage zu folgender Formulierung im Gutachten meiner Federn:
"Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk."
Ich verstehe den letzten Teil so, dass, wenn im Gutachten meiner Felgen steht, dass das Fahrwerk im Originalzustand sein soll, eben diese Auflage in Verbindung mit dem Gutachten der Federn nicht gilt.
Mein KÜS-Prüfer war da anderer Meinung. Er versteht das nämlich genau umgekehrt. Und meinte, dass er die Federn mit anderen Felgen (größeren z.B.) nicht abnehmen könnte. Dafür müsste ich zum TÜV und eine Einzelabnahme machen lassen.
Ist aktuell kein Problem, da meine Rad-Reifen-Kombination der in den Papieren der Celi entspricht, aber ich habe noch einen Satz 17er-Felgen da liegen, die ich auch gerne nutzen würde ohne Einzelabnahme.
Was sagt ihr dazu?
ich habe eine Frage zu folgender Formulierung im Gutachten meiner Federn:
"Es liegen gesonderte ABE-/ Teilegutachten für die Rad-/Reifenkombinationen vor und die dort aufgeführten Auflagen sind eingehalten, z.B. Auflagen hinsichtlich ausreichender Freigängigkeit und ausreichender Radabdeckungen ausgenommen die Forderung nach serienmäßigem Fahrwerk."
Ich verstehe den letzten Teil so, dass, wenn im Gutachten meiner Felgen steht, dass das Fahrwerk im Originalzustand sein soll, eben diese Auflage in Verbindung mit dem Gutachten der Federn nicht gilt.
Mein KÜS-Prüfer war da anderer Meinung. Er versteht das nämlich genau umgekehrt. Und meinte, dass er die Federn mit anderen Felgen (größeren z.B.) nicht abnehmen könnte. Dafür müsste ich zum TÜV und eine Einzelabnahme machen lassen.
Ist aktuell kein Problem, da meine Rad-Reifen-Kombination der in den Papieren der Celi entspricht, aber ich habe noch einen Satz 17er-Felgen da liegen, die ich auch gerne nutzen würde ohne Einzelabnahme.
Was sagt ihr dazu?