T23 Wer hat den längsten ...?

Tomcar

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#1
Fahrzeugschein :D

Ich könnte wetten, dass dieser Thread hier eine hohe Anzahl Klicks bekommt :D

Nachdem ich heute wiedermal bei der Zulassungsstelle war und knappe 2 Stunden mit Warten verbracht habe, kommt hier das Ergebnis:






Wie sieht der Schein bei euch aus?
Hat irgendwer schon 3 Seite geschafft?
 

muc

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#2
Meiner vom MR2 ist ungefähr genauso lang, allerdings hab ich nicht 2 mal Tieferlegungen eingetragen... ;)

Das längste, was ich bisher gesehen habe, war mal der Brief (alte Papiere) für nen massiv, aber richtig gut getunten Ami-Pickup, da waren alle Spalten vollgeschrieben, wie es nur ging und ein zweiter Brief als "Beiblatt" war auch noch komplett voll geschrieben. :eek:
 

Tomcar

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#3
Meiner vom MR2 ist ungefähr genauso lang, allerdings hab ich nicht 2 mal Tieferlegungen eingetragen... ;)

Das längste, was ich bisher gesehen habe, war mal der Brief (alte Papiere) für nen massiv, aber richtig gut getunten Ami-Pickup, da waren alle Spalten vollgeschrieben, wie es nur ging und ein zweiter Brief als "Beiblatt" war auch noch komplett voll geschrieben. :eek:
Ja das mit den Tieferlegungen ist komisch gelaufen. Eigentlich wollte ich die austragen lassen, aber der Mensch in der Zulassungsstelle meinte, er darf das nicht ohne ein Gutachten :confused::confused:
Immer diese Bürokratie :D
 

muc

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#4
Blödsinn, natürlich darf er das, allerdings trauen die sich normal nicht und die Ausrede ist ja auch echt gut. ;) Der Fehler liegt hier aber auch zu einem guten Teil beim TÜV, der Sachverständige hätte beschreiben müssen, was zu streichen ist.
 

Tomcar

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#5
Ja so in der Art hat er es auch gesagt. Am besten wäre wohl eine Kopie vom Fahrzeugschein mit Markierungen an den zu streichenden Zeilen.
 

Nera

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#6
meine Zulassungsbescheinigung Teil 1 (was ein Wort:rolleyes::D) sieht ähnlich aus.
Und die Dame bei der Zulassungsstelle hat dann gefragt: was is das was sie da haben, ein Flugzeug? :rolleyes::cool::eek::D

ich freu mich schon drauf wenn ich demnächst wieder da hin komm und einen neuen Schein haben will:cool::D
 

cebi

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#7
Blödsinn, natürlich darf er das, allerdings trauen die sich normal nicht und die Ausrede ist ja auch echt gut. ;) Der Fehler liegt hier aber auch zu einem guten Teil beim TÜV, der Sachverständige hätte beschreiben müssen, was zu streichen ist.
Lt. einer Bekannten, die bei der Zulassungsstelle Köln arbeitet, dürfen die es eigentlich nicht.
Im nächsten Satz hast Du es ja auch beschrieben. Der Tüv muss genau beschreiben was ein und ausgetragen/gestrichen wird.
Aber wie so oft wird es wohl in Deutschland unterschiedlich gehandhabt.
Und warum auch austragen? Hat teilweise richtig Geld gekostet. Und es könnte ja sein das man sich, aus welchem Grund auch immer, wieder für die alte Variante entscheidet. In diesem Fall die Federn. Und dann sind die ausgetragen und die Rennerei geht wieder los.
Bei meinem MR2 W2 hatte ich genau diesen Fall
Und beim MR2 W3 hatte ich ne Menge Felgen mit teilweise exotischen Reifengrößen eingetragen, die nun auch im "Schein" unnötig Platz eingenommen haben. Hab die trotzdem drin gelassen. Auch wenn ich Persönlich so was nie wieder gefahren hätte.
 

muc

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#8
Blödsinn Jürgen! Die Zulassungsstelle kann durchaus eigene Feststellung treffen. Das Gutachten eines Sachverständigen dient immer nur der Entscheidung der Behörde. Es gibt dabei aber zwei Probleme,

1. die an der Zulassungsbehörde wissen oft gar nicht, was sie alles dürfen und
2. sie haben normalerweise nicht das nötige technische Fachwissen.

Daher kommt das, dass die Leute an den Zulassungbehörden sich üblicherweise immer auf die Gutachten verlassen. Ausnahmen bestätigen die Regel, da wird der Bockmist der Sachverständigen erkannt und eben nicht blind eingetragen. Zudem landet das "Gutachten" dann gerne mal auf meinem Tisch, was i.d.R. nicht so gut für den Sachverständigen ist. ;)
 

cebi

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#9
OK.
Du hast Recht und die anderen haben keine Ahnung...

Das sind meistens nur "Tippsen" die eintragen was der Tüv schreibt. Nicht mehr und nicht weniger.
Gutachten bleibt zumindest in Köln immer beim Tüv. Da wird alles dokumentiert und neuestens sogar Fotos vom Fahrzeug und deren Teile die eingetragen wurden gemacht.
 
Zuletzt bearbeitet:

muc

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#10
Du hast Recht und die anderen haben keine Ahnung...
Ach Jürgen... kann man mit dir immer noch nicht wieder vernünftig... Schade! :rolleyes:

Nur eins noch, weil das hier eh ziemlich OT ist, was wir da gerade "diskutieren"... dass die Gutachten beim TÜV verbleiben ist ein Unding, schließlich gehört es dem Kunden; gehen tut das nur, weil die Gutachtendaten von den Zulassungsbehörden abgerufen werden können, wenn die sich den Luxus leisten, das entsprechende Modul für Software zu kaufen...
 

cebi

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#11
Ach Jürgen... kann man mit dir immer noch nicht wieder vernünftig... Schade! :rolleyes:
Und das aus Deinem Munde... :rolleyes:

Zumindest mir hat man es so erklärt, das ein Gutachten, welches nicht in deren Datenbank steht, inkl. Foto als "Beweismittel" beim Örtlichen Tüv bleibt.
Weil halt auch viel Mist eingetragen wurde, was eigentlich nicht Rechtens ist.
Und was bei einigen "guten Bekannten" möglich ist dürfte Dir doch wohl klar sein.
Und was die dann damit machen ist mir eigentlich egal.


Im übrigen ging es mir um Deinem Satz NUR um die Möglichkeit der Straßenverkehrsämter. Die halten sich (wie schon geschrieben, in KÖLN!!!) NUR an die Angaben vom Tüv.
Und das klingt auch durchaus logisch. Denn die Fachmänner/Frauen beim Tüv sind die Fachleute, die nach Besichtigung etwas eintragen oder halt auch nicht. Die Damen/Herren beim Straßenverkehrsamt bringen das ganze nur auf Papier.
Aber nu ist gut.;)

Ach ja,
meine beiden MR2s hatten auch 2 Seiten...:)
 
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