ich denke nicht, dass das Zurückdrehen bzw. -stellen des Tachos rechtlich abgesegnet ist!
ist geht ja nicht unbedingt darum, wieviel km euer Motor auf dem Buckel hat, sondern der Gesamte Wagen! z.B. Wenn man in den Unterlagen bei km-Stand 67.834 - Shortblockwechsel vermerkt hat (mit Dokumenten der ausführenden Werkstatt), dann ist das doch kein Problem. Außerdem habt ihr doch keinen neuen Motor bekommen, sondern nur den Shortblock!
Aus meiner sicht kein Grund den km-Stand anzugleichen. wobei wir wieder bei der angesprochenen Versicherungssache sind. die wollen auch nicht wissen,wieviel km ihr auf eurem Motor habt, sonder wie hoch eure Laufleistung des Wagens ist.