Ich gehe da mit Dir d`accord, das heutzutage eine Abnahme mit "Verkaufsprospekten" in aller Regel nicht machbar ist aus den bekannten Gründen, was die Prüfer als Prüfgrundlage nutzen müssen (trotzdem findet man immer wieder jemanden), aber, angenommen ein Prüfer findet sich, der das macht (illegalerweise), dann müsste er doch theoretisch die Bestimmungen bzgl. der Anforderungen an die Felge für die EU von damals heranziehen, als die Felge gebaut wurde bzw. für das Fahrzeug mit der Felge angeboten wurde, oder? Denn zu dem Zeitpunkt war UK ja in der EU (bzw. EWG) und dementsprechend mussten die Felgen ja damals den Anforderungen an das EU-Recht entsprechen.
Oder ist das hinfällig, da es sich in dem Sinne ja um eine aktuelle Abnhame handelt und daher das "hier und jetzt" zählen muss? Macht ja in gewisser Hinsicht auch Sinn, sonst würden ja Leute mit Dingen zur Abnahme kommen und darauf bestehen "aber damals war das ja noch erlaubt".