Bin kein Experte auf diesem Gebiet, aber ich sage mal vorsichtig ja. Wir haben in letzter Zeit viel Kunden mit Pickups und Geländewagen gehabt, die ihre Fahrzeuge auf LKW zugelassen haben. Da war es sogar Bedingung vom Finanzamt, die hinteren Scheiben mit Blechen so zu verschließen, das sie nach der Begutachtung nicht wieder auf den Originalzustand zurückgerüstet werden konnten..sprich, die Scheiben mußten raus un d die Öffnungen mit Blechen verschweißt werden.
Früher gab es mal eine Vorschrift, das beim abttönen der hinteren Scheiben mit Folie ein zweiter Außenspiegel an der Beifahrerseite vorhanden sein mußte. Stand auch in der ABE der Tönungsfolien.
Vielleicht weiß Valentin (muc) ja hier nen guten Rat für Dich
