T23 Fahrwerk und Felgen/Reifen Kombination

JoKKeR

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#1
Entschuldigt meine Laienhafte Frage :eek:. Aber ich habe echt keine Ahnung von diesem Thema rund um Felgen und Reifen.
Zur Frage: Ich habe vor, mir ein Gewindefahrwerk von K-Sports einbauen zu lassen. Im gleichen Atemzug sollen auch neue Felgen+Reifen her. Bevor ich mir diese aber kaufe, würde ich gerne wissen, ob ich die Kombination aus Fahrwerk und Räder problemlos eingetragen bekomme.

Daten Fahrwerk:
  • Zulässige Tieferlegung VA: 25mm-65mm
  • Zulässige Tieferlegung HA: 20mm-60mm

Daten Felge/Reifen:
  • 7.50x 17" ET35
  • 215/40 R17 87Y
 

CRX_Fan

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#2
Hi!

Rein von den platzverhältnissen her stellen die Teile kein Problem dar. Da es ein Gewindefahrwerk ist, muss man natürlich sehen, wie tief Du gehen möchtest.

Ansonsten musste natürlich noch drauf achten, das Deine Felgen nach Möglichkeit ein passendes, fahrzeuspezifisches Teilegutachten besitzen. Sollte es nur ein Festigkeitsgutachten geben, wird es in aller Regel teurer, da es dann in jedem Fall eine Einzelabnahme wird und Du noch etwas mehr an Unterlagen benötigst (Je nach Prüfer) (Streng genommen ist es eh eine Einzelabnahme, da beide Verwendungsbereiche sich gegenseitig beeinflussen und daher alles gesondert beurteilt werden muss - einige Prüfer belassen es aber trotzdem bei einer günstigen Standard Abnahme)
Beim Fahrwerk das gleiche.

Wenn Du weiter unsicher bist, und da wir nicht alle Daten kennen, solltest Du aber lieber Deinen regionalen Prüfer aufsuchen, damit dieser dann gleich live die Unterlagen sichten kann und Dir auch gleich eine Auskunft zu den Kosten geben kann. Auch, weil leider jeder Prüfer immer andere Ansichten hat und er Dir auch gleich sagen kann, welche Unterlagen ER noch haben möchte (Vermessungsprotokoll, eventuell QM Nachweis für die Felgen, Reifenfreigabe, ABS Freigabe, etc - da hat jeder Prüfer seine eigenen Vorstellungen)

Gruß
Ben
 
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CRX_Fan

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#4
Das ist soweit okay. In Deinem Fall muss aber sowieso eine Abnahme gemacht werden, da die ABEs ja meist nur bei sonst serienmäßigen Verwendungsbereich gelten (musste mal reinschauen). Normalerweise auch, weil 17" nicht serienmäßig im FZ Schein steht - da kommts aber auf die ABE an - einige nehmen die Abnahmepflicht auch aus.
 
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