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- 13. Februar 2006
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- Beruf
- Konstruktionstechniker-Meister im Metallbau
Hey,
da ich nicht wirklich oft Fahrzeuge um bzw. anmelde hätte ich eine kurze Frage.
Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug erworben, habe dazu die Zulassungspapiere Teil 1+2 bekommen,
das Fahrzeug hatte keine Kennzeichen mehr.
Wird beim abmelden eines Fahrzeugs die Zulassungsbescheinigung Teil1 (früher Fahrzeugschein) nicht als ungültig abgestempelt bzw. sogar eingezogen? Handelt sich um ein 125ccm Leichtkraftrad.
Meine letzte Zulassung ist schon ne weile her und die Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde bei uns sind leider sehr bescheiden. Daher wollte ich vorab möglichst alles abklären um zu vermeiden da zwei mal hin zu fahren.
Danke schonmal
Grüße
da ich nicht wirklich oft Fahrzeuge um bzw. anmelde hätte ich eine kurze Frage.
Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug erworben, habe dazu die Zulassungspapiere Teil 1+2 bekommen,
das Fahrzeug hatte keine Kennzeichen mehr.
Wird beim abmelden eines Fahrzeugs die Zulassungsbescheinigung Teil1 (früher Fahrzeugschein) nicht als ungültig abgestempelt bzw. sogar eingezogen? Handelt sich um ein 125ccm Leichtkraftrad.
Meine letzte Zulassung ist schon ne weile her und die Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde bei uns sind leider sehr bescheiden. Daher wollte ich vorab möglichst alles abklären um zu vermeiden da zwei mal hin zu fahren.
Danke schonmal
Grüße