andere Fahrzeug zulassen mit Zulassungsbescheinigung 1+2 aber ohne Kennzeichen

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#1
Hey,

da ich nicht wirklich oft Fahrzeuge um bzw. anmelde hätte ich eine kurze Frage.
Ich habe ein gebrauchtes Fahrzeug erworben, habe dazu die Zulassungspapiere Teil 1+2 bekommen,
das Fahrzeug hatte keine Kennzeichen mehr.

Wird beim abmelden eines Fahrzeugs die Zulassungsbescheinigung Teil1 (früher Fahrzeugschein) nicht als ungültig abgestempelt bzw. sogar eingezogen? Handelt sich um ein 125ccm Leichtkraftrad.
Meine letzte Zulassung ist schon ne weile her und die Öffnungszeiten der Zulassungsbehörde bei uns sind leider sehr bescheiden. Daher wollte ich vorab möglichst alles abklären um zu vermeiden da zwei mal hin zu fahren.

Danke schonmal
Grüße
 

Q_Big

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#2
Tüvbericht/ AU Fahrzeugbrief und Abmeldebescheinigung (oft im Brief vermerkt) sollte reichen. Vollmachten wenn du für jemand anderen anmeldest immer mit Personalausweis.
Bei meiner Celica wollte man die Fahrgestellnummer kontrollieren, die dürfte ich dann am selben Tag mit einer Bescheinigung und noch ungestempelten Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren (Kennzeichen wurden dann gestempelt).
Am Wichtigsten ist mitunter deine Bankverbindung, bzw Vollmacht für die Steuern, ohne Bankkonto scheitert es da mittlerweile.

Im Internet steht eigentlich überall was man in deinem Zulassungsbezirk benötigt, der sollte auch ne eigene Infoseite haben.

Fahrzeugbrief wird in der Regel entstempelt und ein neuer angefertigt. Darf man aber in der Regel den Entstempelten auch behalten.
 
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