T23 Felgen und Eintragung

Wolly_T23S

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#1
Hi,

da ich mir nun ein paar neue Felgen zulegen will wollte ich vorher erst fragen, wie das mit der Eintragung dabei ist.

Es sollen folgende Felgen werden:



Diese haben halt für die Maße 7x17 ET 38 mit einer Bereifung von 215/40 87W sogar ein Gutachten.

Das Problem ist nur diese Felgen sind zur Zeit nich lieferbar aber mit den Maßen
8x17 ET 35 wären die Verfügbar nur leider ohne Gutachten

Nun meine Frage, muss ich die Felgen eintragen lassen? da bei mir überhaupt nur eine Reifengröße von 195/60 R15 88V im Fahrzeugschein drinnen steht :D
und was würde mich die Eintragung kosten? mit und ohne Gutachten?
Und zu welchen Maßen würdet Ihr eher tendieren?

LG
Wolly
 

Warsteiner1985

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#2
hey
also solange für den lufteinlass vorne rechts genug platz ist dann kriegt man die auch eingetragen ... ne eintragung kostet so um die 50 euro ... und man muss evtl ne tachoabgleichung machen musste einfach mal beim tüv vorher nachfragen dann biste auf der sicheren seite ....
 

Crazy-Nugget

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#3
Wenn es die Felgen mit Gutachten gibt würde ich warten bis die wieder lieferbar sind. Hast du schon in anderen Shops geschaut? Kann ohne Gutachten unter Umständen recht kompliziert werden...
 

Ollli

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#4
Kann sogar sehr kompliziert werden, also erspar es dir, am Ende mit einem Komplettradsatz dazustehen, von denen du weder Felgen noch Reifen benutzen kannst/darfst.
 

SamWhiskey

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#5
Wo ist das Problem? Da ist nix kompliziertes dran. ;)

Besorg dir das Festigkeitsgutachten der Felge, druck dir dieses Gutachten aus, und marschier mit den beiden Gutachten zum TÜV und frag nach, ob die dir das so per Einzelabnahme eintragen.

Auf gleichem Wege habe ich meine 8,5x18 auch problemlos eingetragen bekommen.

Die Felgen auf blauen Dunst kaufen, würde ich mir dennoch voher überlegen... ;)
 

viktorb

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#6
Hallo, community!

Sorry, dass ich mit meiner frage hier reinplatze, aber wollte jetzt kein neues tread dafür aufmachen..

In meinem fahrzeugschein sind vom vorbesitzer die felgen der firma PLV mit folgenden abmessungen eingetragen: 8Jx18H2 ET 35. Vorher steht noch die reifenkombi mit 225/40 ZR18 drin. Ich möchte mir andere felgen mit den selben abmessungen kaufen, da die jetzigen völlig am ende sind. Muss ich die wieder eintragen lassen, obwohl die daten völlig identisch sind?

Meine vermutung wäre, dass ichs muss, wobei mir das igwie bescheuert vorkommt..

Gruss, Viktor
 

Montags-Celi

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#7
Hallo, community!

Sorry, dass ich mit meiner frage hier reinplatze, aber wollte jetzt kein neues tread dafür aufmachen..

In meinem fahrzeugschein sind vom vorbesitzer die felgen der firma PLV mit folgenden abmessungen eingetragen: 8Jx18H2 ET 35. Vorher steht noch die reifenkombi mit 225/40 ZR18 drin. Ich möchte mir andere felgen mit den selben abmessungen kaufen, da die jetzigen völlig am ende sind. Muss ich die wieder eintragen lassen, obwohl die daten völlig identisch sind?

Meine vermutung wäre, dass ichs muss, wobei mir das igwie bescheuert vorkommt..

Gruss, Viktor
Warum sollte das bescheuert sein?

Es ist nur die bisher verwendete Felge zusammen mit der Reifendimension und der KBA Nummer eingetragen. Anhand der KBA Nummer kann jeder die Felgen identifizieren und somit leicht feststellen, ob diese zur Verwendung an diesem Fahrzeug zugelassen sind, Stichwort Eintragung.
 

Ollli

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#8
Das Felgenmodell muss immer eingetragen sein, sonst könntest du dir ja auch sonst was für Chinaräder drunterschrauben. Es geht nicht nur die gleiche Felgengöße, sondern um sämtliche Eigenschaften der Felge, die bei jedem Modell variieren, z.B. Festigkeit,Traglast, Mittelachszenrierung, ET, Bruchtestwerte....einfach alles muss nach deutschen Normen geprüft und nachweisbar sein (sprich aktuelles Gültiges Gutachten und Felgenhersteller muss Inhaber einer ABE sein). Manche Felgen darf man sogar nur mit bestimmten Reifenmarken fahren. Hab gerade erst einen heftigen Krieg hinter mir, um meine Barracudas eintragen zu lassen. Mit einem passenden Teilegutachten ist in der Regel alles easy (sofern der Prüfer keine schlechten Erfahrungen mit dem Hersteller hat), ansonsten sind Aussagen wie "da ist nix kompliziertes dran" mit Vorsicht zu genießen.
 
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