hallo com...
nachdem ich nun diesen monat zum tüv musste und mir fasst die hacken wund gelaufen bin, weil kein prüfer mein auto prüfen wollte ( wegen der geringen bodenfreiheit ), habe ich dann bei *huuuuuuuuuuuuuussst* *räusper* OPEL.... tüv gemacht.... waren die einzigen in der region mit bremsplatte...
nunja... lange reder kurzer sinn.... ich war bei einem dekra prüfer aus wildau, dessen sohn, auch hier in der com und aus BaWü, eine celi hat und der meine kleine untersucht hat.... keine mängel... bis auf eins.... der heckscheibenwischer.... jedoch nur ein kleiner, sodass die hu erteilt werden konnte....
er erklärte mir bis ins detail das es VERBOTEN ist diesen zu demontieren. unsere celi fällt unter fließheck, somit ist damit zu rechnen, dass die scheibe verschmutzt. ergo, beinträchtigt dies die sicht nach hinten.
ich ging immer davon aus, dass dies durch die 2 rückspiegel rechts und links gewährleistung genug ist, jedoch zeigte er mir auch das man sich da sehr schnell irren kann.
laut seiner aussage, bedeutet die demontage des wischers eine verletzung der eg richtlinie welcher dem fahrzeug zu grunde liegt... rein theoretisch würde damit sogesehen auch die abe erlischen, jedoch liegt das dann im auge des prüfers. beim prüfen konnte er diesen selbstständig einstufen. er hätte am pc auch die sofortige weiterfahrt verweigern und damit abe entziehen können.
... vllt gibt das dem einen oder anderen auch zu denken...
nachdem ich nun diesen monat zum tüv musste und mir fasst die hacken wund gelaufen bin, weil kein prüfer mein auto prüfen wollte ( wegen der geringen bodenfreiheit ), habe ich dann bei *huuuuuuuuuuuuuussst* *räusper* OPEL.... tüv gemacht.... waren die einzigen in der region mit bremsplatte...
nunja... lange reder kurzer sinn.... ich war bei einem dekra prüfer aus wildau, dessen sohn, auch hier in der com und aus BaWü, eine celi hat und der meine kleine untersucht hat.... keine mängel... bis auf eins.... der heckscheibenwischer.... jedoch nur ein kleiner, sodass die hu erteilt werden konnte....
er erklärte mir bis ins detail das es VERBOTEN ist diesen zu demontieren. unsere celi fällt unter fließheck, somit ist damit zu rechnen, dass die scheibe verschmutzt. ergo, beinträchtigt dies die sicht nach hinten.
ich ging immer davon aus, dass dies durch die 2 rückspiegel rechts und links gewährleistung genug ist, jedoch zeigte er mir auch das man sich da sehr schnell irren kann.
laut seiner aussage, bedeutet die demontage des wischers eine verletzung der eg richtlinie welcher dem fahrzeug zu grunde liegt... rein theoretisch würde damit sogesehen auch die abe erlischen, jedoch liegt das dann im auge des prüfers. beim prüfen konnte er diesen selbstständig einstufen. er hätte am pc auch die sofortige weiterfahrt verweigern und damit abe entziehen können.
... vllt gibt das dem einen oder anderen auch zu denken...