T23 K45 Auszug aus Felgen TÜV Gutachten

Paddy 060580

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#1
Hey Comm,

im folgenden ein Auszug aus meinem TÜV Gutachten meiner neuen Felgen in spe:

K45: An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.


.....der erste Satz ist klar, aber was soll mir der zweite sagen? Wollen die sich beim Eintragen auch meinen Luffi ansehen??? Habe doch keinen Originalen:confused:

Was meint ihr?

Gruß
Paddy
 

WingsWeiz

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#2
ääääh ich würd an deiner stelle sowieso alles zurückrüsten was nicht eingetragen werden kann, bevor du zum tüv fährst! :p

Naja wenn es drin steht, dann könnten die sich das natürlich ansehen, aber was mit Spritzschutz gemeint ist weißt du eh?
 

Pedrobear

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#3
Ich denke die sehen grundsätzlich unter die Motorhaube.......es wurde sogar schon 2 mal von der Polizei verlangt das ich die Motorhaube aufmache, deshalb lass ich meinen Filter auch original...
 

muc

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#4
Das ist eine ganz normale Stadardauflage, die auch Sinn machen kann. Den Spritzschutz vom Lufi oder Ansaugöffnung weg machen wäre ja wirklich dämlich. ;)

Wenn du illegale Sachen am Auto dran hast, ist das naütrlich immer ein Thema. Streng genommen ist dann eine Abnahme von was anderen oft auch nicht zulässig, in der Praxis meist aber kein Problem, weil drüber hinweg gesehen wird und nur das "beackert" wird, was gewünscht wird.
 

Paddy 060580

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#5
Das ist eine ganz normale Stadardauflage, die auch Sinn machen kann. Den Spritzschutz vom Lufi oder Ansaugöffnung weg machen wäre ja wirklich dämlich. ;)

Wenn du illegale Sachen am Auto dran hast, ist das naütrlich immer ein Thema. Streng genommen ist dann eine Abnahme von was anderen oft auch nicht zulässig, in der Praxis meist aber kein Problem, weil drüber hinweg gesehen wird und nur das "beackert" wird, was gewünscht wird.
Das habe ich nämlich auch gehofft.......aber wie ist es zum Beispiel mit folgendem Sachverhalt:

Ich habe ein Bodykit inkl. Heckflügel, welches auch eingetragen wurde......allerdings kann ich doch gar nicht beweisen, daß es sich bei dem installierten Kit auch wirklich um das handelt, was eingetragen ist. Habe das ja bereits so gekauft und der Verkäufer hatte dazu auch keinerlei Unterlagen....wer ist denn nun in der Beweispflicht????
 

Paddy 060580

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#6
Das ist eine ganz normale Stadardauflage, die auch Sinn machen kann. Den Spritzschutz vom Lufi oder Ansaugöffnung weg machen wäre ja wirklich dämlich. ;)

Wenn du illegale Sachen am Auto dran hast, ist das naütrlich immer ein Thema. Streng genommen ist dann eine Abnahme von was anderen oft auch nicht zulässig, in der Praxis meist aber kein Problem, weil drüber hinweg gesehen wird und nur das "beackert" wird, was gewünscht wird.
Bis zum TÜV-Termin ende nächsten Jahres wird das selbstverständlich geändert ;-)......und wenn ich angehalten werden sollte, stelle ich mich ohnehin erst einmal dumm ;-)
 

Paddy 060580

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#7
ääääh ich würd an deiner stelle sowieso alles zurückrüsten was nicht eingetragen werden kann, bevor du zum tüv fährst! :p

Naja wenn es drin steht, dann könnten die sich das natürlich ansehen, aber was mit Spritzschutz gemeint ist weißt du eh?
Nee, nicht wirklich....bin wahrscheinlich techn. einfach zu unbegabt :mad:....was haben die Radläufe mit dem Luftfilterspritzschutz zu tun???? Ralle das echt nicht!
 
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