Hey Comm,
im folgenden ein Auszug aus meinem TÜV Gutachten meiner neuen Felgen in spe:
K45: An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
.....der erste Satz ist klar, aber was soll mir der zweite sagen? Wollen die sich beim Eintragen auch meinen Luffi ansehen??? Habe doch keinen Originalen
Was meint ihr?
Gruß
Paddy
im folgenden ein Auszug aus meinem TÜV Gutachten meiner neuen Felgen in spe:
K45: An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.
.....der erste Satz ist klar, aber was soll mir der zweite sagen? Wollen die sich beim Eintragen auch meinen Luffi ansehen??? Habe doch keinen Originalen
Was meint ihr?
Gruß
Paddy