Kleines Nummernschild in BaWü

Raw Denim

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#1
Servus Leute,

mal etwas nicht in eigener Sache.
Ein Bekannter hat sich einen Aston Martin Vantage zugelegt und wollte ihn in Heidelberg zulassen.
Da die Aussparung am Heck extrem klein ist, passt das normale Nummernschild nicht. Gleiche Problem hat beispielsweise auch die Supra.
Ich wohn in Darmstadt (Hessen) und mir wurde soweit ich mich erinnere gegen einen kleinen Betrag damals bei der Supra ein fast quadratisches Schild gewährt, was in die Mulde passt.
Meinem Bekannten (in Heidelberg, also BaWü) haben sie gesagt, diese Schilder seien nicht mehr zulässig.
Ist das ne bundeslandinterne Angelegenheit ?!
Wie verfährt man hier am besten?!

Danke für eure Hilfe,
Raw
 

JayBee

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#2
Kann Dir nur sagen wie das in Hessen ist...

Entweder Du bezahlst 128,-Euro für die Sondergenehmigung und bekommst ein kleines Schild z.B. wie beim Kleinkraftrad oder Du bekommst ein (fast) quadratisches "Motorradnummernschild" wie ich es auch hab. Das kostet nix extra. Kommt aber auch immer drauf an wieviele Stellen das Kennzeichen hat bzw. haben muss...
 

T23-S

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#3
Die kurzen/ kleinen Kennzeichen bekommt man idR nur, wenn man ein Fahrzeug hat, an dem ohne riesigen Aufwand kein "normales" Kennzeichen angebracht werden kann, also z.B. ein US-Import-Fahrzeug.
Hab mal gehört, dass sogar bis 1000 Euro Umbau zumutbar sind,
dass ein großes Platz hat. Kanns aber nicht ganz so glauben.
Wenn an dem Auto genug Platz für ein langes Kennzeichen ist, dann musst Du einen sehr freundlichen Beamten finden, sonst wird's nix ;-)

Frag mal Paranoia, der hat auf seiner Celi ein kleines Nummernschild!
 

Paranoia

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#4
Ja aber ich denke nicht in dem Sinne wie Raw Denim es meint.
Meins ist ja immer noch länglich.

Kanns ja mal messen wie lang es ist.Eine normale Kennzeichenhalterung ist auf jeden Fall zu lang.

Edit: 40cm
 
Zuletzt bearbeitet:

Raw Denim

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#5
Also bei dem Vantage würde wie gesagt nur dieses fast quadratische passen, so wie es die Amis hier fahren..

Bei mir wars halt damals kein Problem, hab 15 Euro bezahlt glaub ich...aber bei ihm scheints mehr Ärger zu geben.
Und da ich keine Ahnung von der Gesetzeslage in BaWü diesbezüglich hab, wollt ichs hier mal versuchen, vllt. weiß einer was genaueres...

Also, wer was weiß, raus damit! :)
 

CT 23

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#6
Bein bekannter hat letzte woche in tübingen(BaWÜ) seinen chevy blazer zugelassen und bekam ohne probleme ein kleines schild mit einem buchstabe und einer nummer! Musste nur zeigen dass kein großes passt!:D Auch komplett ohne aufpreis!!
 

Casey

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#7
Das liegt meist nur an den Zulassungsstellen, die wollen immer mitreden und einem vorschreiben wollen, was man zu tun hat.

Ich hatte bei meiner Suzi (in BY) den Wunsch nach einem schmalen Kennzeichen geäußert (2 Buchstaben, 1 Zahl).

Das normale ist noch breiter. Man muß da ein bißchen in die Trickkiste greifen. Für mich sieht das große Moppedschild auf einer Rennmaschine einfach beschissen aus, habe aber gesagt, daß ein großes Schild hinten "rumflattert" :p Die Beamtin hat sich dann zu mir gebeugt und leise gesagt "Nehmen sie halt eins" Wurde auch bestempelt. Beschissener fand ich nur, daß man sich nicht willkürlich die Kombination aussuchen durfte, z. B. XR wahr nicht möglich!?!?
 

SamWhiskey

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#8
Mindestbreite beim Moped ist 22cm. Ist bei uns mit Wunschkennzeichen kein Problem zu bekommen. Hab auch 2 Buchstaben 1 Ziffer.
Die Tante beim Schildermacher wollte mir erzählen, dass das nicht auf nen 22er passt... :eek:
Ich konnte sie dann doch davon überzeugen, dass das passt. ;)
Ich hänge mit doch nicht son Kuchenblech an die Karre und hab anschliessend nen cw-Wert wie ne 2,20m Einbauschrankwand!:p
 

Nera

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#9
Also ich hatte mal einen New Beetle der aus Kanada hierher importiert wurde. Die Aussparung für das hintere Nummernschild ließ auch nur ein kleines Nummernschild zu mit einem Buchstaben und einer Zahl. Bereitwillig hat die Zulassung das zwar auch nicht sofort rausgerückt, aber im Endeffekt dann doch, und das ohne wesentliche Mehrkosten (soweit mir das noch denkt:eek:)

Aber hier mal ein Auszug vom ADAC den ich beim googeln gefunden haben:

Kennzeichengröße

Bei der Zulassung von Fahrzeugen stellt sich oft die Frage, ob nicht ein kleineres Kennzeichen zugeteilt werden kann. Das genaue Aussehen der Kennzeichen, also Muster und Maße, ist in der Anlage V zur Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) verbindlich festgelegt. Ausnahmen von diesen Standardwerten bedürfen einer behördlichen Genehmigung. Auch die Kriterien hierfür sind gesetzlich geregelt.

So wird für die Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung regelmäßig gefordert, daß der Platz für das Anbringen eines normal großen Kennzeichens nicht ausreicht und dass ein Umbau am Fahrzeug entweder technisch nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Hierfür wird in der Regel das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr gefordert. Die zuständige Behörde macht dieses Gutachten dann zur Grundlage für ihre Ermessensentscheidung über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung. Wird allerdings durch nachträgliche Änderungen am Fahrzeug die Anbringung des regulär großen Kennzeichens unmöglich, so steht das einer Ausnahmegenehmigung stets entgegen.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß auf die Erteilung einer derartigen Ausnahmegenehmigung grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht.
und hier nochmal ein ähnlicher Text klick

Denke in diesem Fall nicht, dass es etwas mit BW zu tun hat. Viel Erfolg!
 

Checker

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#10
Hier bei uns kannst du es fast vergessen. Hab ich auch schonmal probiert. Wenn die TÜV Plakette in einem Metallrahmen eingepresst ist, hätte ich aber ne Idee;)
 

Raw Denim

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Hat sich mittlerweile erledigt, hats gepackt, Auto is zugelassen :)
Mit Sondergenehmigung für bischen Kleingeld wenn ichs grad richtig im Kopf hab (war schon spät das Telefonat^^)..
 
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