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Lt. Rücksprache mit der Niederösterreichischen Prüfstelle für KFZ erhielt ich folgende Aussage:
Das Prüfzeichen des Magnaflow ist normal gültig und kann nicht beanstandet werden.
Das Gutachten ist gültig da es in einer der 3 Amtssprachen (Englisch) geschrieben ist.
Knackpunkt:
Beanstandet werden kann nur die Lautstärke.
Laut Aussage Landesregierung kann hier jedoch keine andere Beanstandung kommen wie wenn ein Auspuff durchgerostet oder durchgebrannt ist, weil auch der Magnaflow kann ja schon seit ein paar Jahren oben sein und durchgebrannt sein. (kann man ja behaupten).
Das Prüfzeichen des Magnaflow ist normal gültig und kann nicht beanstandet werden.
Das Gutachten ist gültig da es in einer der 3 Amtssprachen (Englisch) geschrieben ist.
Knackpunkt:
Beanstandet werden kann nur die Lautstärke.
Laut Aussage Landesregierung kann hier jedoch keine andere Beanstandung kommen wie wenn ein Auspuff durchgerostet oder durchgebrannt ist, weil auch der Magnaflow kann ja schon seit ein paar Jahren oben sein und durchgebrannt sein. (kann man ja behaupten).