Es ist in der Tat so, dass es den Tatbestand des Erlöschens der BE im Bußgeldkatalog so nicht mehr gibt, das hängt mit der Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung zusammen. Daher gibt es momentan tatsächlich nur auf den ersten Blick nur 25 Euronen, das kann man aber über Umwege auch deutlich erhöhen. Die Folgen bleiben aber auch und das ist nach wie vor gleich teuer.
Letztlich ist das nur ein Fehler von vielen, der sich mit der neuen Verordnung eingeschlichen hat und das wird bald behoben sein. Wirklichen Grund zur Freude gibt es also nicht.
Letztlich ist das nur ein Fehler von vielen, der sich mit der neuen Verordnung eingeschlichen hat und das wird bald behoben sein. Wirklichen Grund zur Freude gibt es also nicht.