T23 Reifengröße in Fahrzeugschein

nightborn

Well-Known Member
Seit
3. September 2012
Beiträge
96
Zustimmungen
0
Ort
NRW
#1
Mir ist heute eingefallen dass in meinem Fahrzeugschein 195/60 R15 eingetragen ist, obwohl meine Reifen 205/45 R16 sind (immer noch auf Standard-Felgen...)

Soll ich lieber damit zum TÜV fahren oder ist es kein so derbe großes Problem? Ich kenne mich leider damit nicht aus.
 

Celilady

Well-Known Member
Seit
22. Mai 2011
Beiträge
4.219
Zustimmungen
39
Ort
Gärtringen
Beruf
Lageristin im Autohaus
#2
Im Fahrzeugschein sind nur noch eine größe eingetragen und das die kleinste.

Standartgröße bei der Celica sind aber 205/50 R16
Schau mal in deinem fahrzeugbrief was da drinne steht. Da sind mehrere Größe drinnen. Ich hab auch ne liste, da kann ich mal schauen welche zulässig sind für die celica.
 

nightborn

Well-Known Member
Seit
3. September 2012
Beiträge
96
Zustimmungen
0
Ort
NRW
#3
Ne im Fahrzeugbrief sind bei mir keine weiteren Reifen/Felgengrößen eingetragen...

Ich hatte auch mal irgendwo eine Liste mit zulässigen Felgengrößen und ich meine da waren nur 3 Zeilen und max.Größe war 17'' :D Also wenn es kein so großer Aufwand für dich ist, dann wäre cool wenn du in deiner Liste nachgucken könntest was zulässig ist. 17'' als maximale Felgengröße kommt mir ein kleines bisschen schwachsinnig vor
 

M2fasts

Well-Known Member
Seit
7. Januar 2007
Beiträge
3.992
Zustimmungen
1
Ort
Düsseldorf
#4
Gibt schon thread darüber. Aber ich wurde schon oft angehalten und jedesmal Theater wegen den Stock 205 er Felgen.

Im Schein stehen nur die Winterreifen! Die Sommerreifen sind mittels fahrzeugidentnummer in der ABE des Autos zu finden. Wie die Polizei das herausfinden soll keine Ahnung, aber immerwieder amüsant das die Gesetzeshüter so geil auf die popeligen 16" sind :D besonders geil das auf der Kappe sogar Toyota draufsteht :D
 

M2fasts

Well-Known Member
Seit
7. Januar 2007
Beiträge
3.992
Zustimmungen
1
Ort
Düsseldorf
#6
ok sorry, kann auch sein das es in einem anderen Thread mal besprochen wurde. aber Fakt ist das nur Winterbereifung drin steht. Sommer in der ABE des Fahrzeugs.
 

Celilady

Well-Known Member
Seit
22. Mai 2011
Beiträge
4.219
Zustimmungen
39
Ort
Gärtringen
Beruf
Lageristin im Autohaus
#8
Aufgelistet ist bei mir im Programm:


ABE: e11*98/14*0122*
Vorne Hinten Verwendung Bemerkungen

Felgengröße/ET Reifengröße Felgengröße/ET Reifengröße
6.50 x 15 205/55 R 15 87V 6.50 x 15 205/55 R 15 87V Sommer und Winter Beide Achsen gleiche Reifengröße

6.50 x 16 205/50 R 16 87V 6.50 x 16 205/50 R 16 87V Sommer und Winter Beide Achsen gleiche Reifengröße

6.50 x 15 195/60 R 15 88V 6.50 x 15 195/60 R 15 88V Sommer und Winter Beide Achsen gleiche Reifengröße
 

nightborn

Well-Known Member
Seit
3. September 2012
Beiträge
96
Zustimmungen
0
Ort
NRW
#10
Aufgelistet ist bei mir im Programm:


ABE: e11*98/14*0122*
Vorne Hinten Verwendung Bemerkungen

Felgengröße/ET Reifengröße Felgengröße/ET Reifengröße
6.50 x 15 205/55 R 15 87V 6.50 x 15 205/55 R 15 87V Sommer und Winter Beide Achsen gleiche Reifengröße

6.50 x 16 205/50 R 16 87V 6.50 x 16 205/50 R 16 87V Sommer und Winter Beide Achsen gleiche Reifengröße

6.50 x 15 195/60 R 15 88V 6.50 x 15 195/60 R 15 88V Sommer und Winter Beide Achsen gleiche Reifengröße
Oha diese 3 Zeilen erkenne ich wieder... außer dass 17'' fehlt, dann habe ich mich wohl geirrt. Aber danke dir :)
 

CRX_Fan

Super-Moderator
Mitarbeiter
Seit
6. Juli 2008
Beiträge
8.032
Zustimmungen
874
Ort
Hildesheim b. Hannover
Beruf
Werkstattbetreiber für Automotive Dienstleistungen
#12
Hi!

In Deinem ALTEN Fahrzeugbrief (und auch im ALTEN Fahrzeugschein), wenn Du diesen noch hast, steht die zweite Reifengrösse noch drin!
In den neuen EU Papieren (Zulassungsbescheinigung I und II) steht ja nur noch eine Grösse drin! Also schau mal, ob Du noch den alten Fahrzeugbrief hast (Im Zuge der Anmeldung ab Ende 2005 wurden ja die alten Papiere gegen die neuen EU Zulassungsbescheinigungen ersetzt - und die alten (zumindest der Brief) mit dem Stempel UNGÜLTIG dem Halter zurückgegeben).

Du kannst ja den alten ungültigen Brief mitführen und falls die Polizei ein Problem hat, zumindest diesen vorzeigen. Mit meinem Winterauto habe ich den gleichen Fall. Ich lege zum TÜV immer den alten Brief bei, bisher hat damit alles funktioniert!
 

nightborn

Well-Known Member
Seit
3. September 2012
Beiträge
96
Zustimmungen
0
Ort
NRW
#13
Hey Ben, ich hab weder alten Fahrzeugbrief noch alten Fahrzeugschein. Nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, und im Teil II steht ganz unten "Zul.Teil II Nr. *** ist ungültig, wurde entwertet und eingezogen gemäß §12 Abs. 4"
 

CRX_Fan

Super-Moderator
Mitarbeiter
Seit
6. Juli 2008
Beiträge
8.032
Zustimmungen
874
Ort
Hildesheim b. Hannover
Beruf
Werkstattbetreiber für Automotive Dienstleistungen
#14
Das ist natürlich schade. :eek:

In unserem Bezirk habe ich die Briefe immer wieder mitbekommen... :)

Hier siehst Du z.B. meinen alten entwerteten mit der Reifengrösse oben und unten auch nochmal.

 

nightborn

Well-Known Member
Seit
3. September 2012
Beiträge
96
Zustimmungen
0
Ort
NRW
#15
So eine Version habe ich noch nie gesehen:) Der neue Fahrzeugbrief enthält ca. 1/3 aller Informationen vom alten so wenn ich ihn mit meinem vergleiche...
 

CRX_Fan

Super-Moderator
Mitarbeiter
Seit
6. Juli 2008
Beiträge
8.032
Zustimmungen
874
Ort
Hildesheim b. Hannover
Beruf
Werkstattbetreiber für Automotive Dienstleistungen
#16
Jop...Sind halt noch die guten alten Briefe. :)
Habe natürlich jetzt auch die die Du hast, also die neuen EU Zulassungsbeschenigungen. Aber in unserem Zulassungsbezirk hat man bei der Umschreibung eben noch diese alten Dokumente wieder zurückbekommen, was natürlich gerade das Reifenthema erleichtert, da man den alten Brief im Auto mitführen, und auf verlangen dem Polizisten oder TÜV Prüfer vorzeigen kann...

Aber seit 2005 haben ja die meisten Hersteller die Reifenfreigaben für ihre Modelle dann eh Online gestellt - eben wegen der Problematik, das nur noch eine Reifengrösse in den Papieren steht. :eek:
 

muc

Well-Known Member
Seit
14. Februar 2006
Beiträge
4.299
Zustimmungen
41
Beruf
Fachidiot
#17
Um es kurz zu machen... mit den neuen Fz-Dokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil 1) kannst du mit Serienrädern fahren, du hast keine Nachweispflicht (s. auch Hinweis auf der Rückseite unter der Legende für die Schlüsselnummern).

Was drin stehen muss, sind aber Sonderräder, hierrauf ist besonders zu achten, wenn die in den alten Papieren schon drin standen.

Hat man natürlich nur die Änderungsabnahme machen lassen und war zwischendrin nicht auf der Zulassung, reicht das Mitführen der Bescheinigung der Änderungsabnahme (§ 19 Abs. 3 iVm. Abs. 4 StVZO). Das gilt so bei Einzelabnahmen (§ 21 StVZO) aber nicht, denn dann da muss man ja die Papiere umgehend ändern lassen.
 

a*d*a*m

Well-Known Member
Seit
24. Dezember 2010
Beiträge
531
Zustimmungen
1
Ort
Regensburg
#18
Hey Ben, ich hab weder alten Fahrzeugbrief noch alten Fahrzeugschein. Nur die Zulassungsbescheinigung Teil I und II, und im Teil II steht ganz unten "Zul.Teil II Nr. *** ist ungültig, wurde entwertet und eingezogen gemäß §12 Abs. 4"
Dann mach einfach mal ne Kopie vom COC, und leg sie ins Handschuhfach. Da stehen die Reifengrößen ebenfalls drin. ;)
 

Juulz

Well-Known Member
Seit
5. August 2012
Beiträge
149
Zustimmungen
0
Ort
Hundsangen
Beruf
Ausbildung zur Glasveredlerin, Fachrichtung Glasma
#20
...Ich kram einfach das (für euch warscheinlich schon ausgelutschte) Thema nochmal aus...
Bei mir steht nun auch der Sommerreifen+Felgenkauf an und ich blicke bei den zulässigen Größen überhaupt nicht durch. Letzten Sommer hatte ich vorne 15 und hinten 16 Zoll drauf, wollte jetzt aber auf 17 und 18 Zoll umsteigen. Geht das so einfach oder muss man da irgendwas eintragen oder umschreiben lassen?
Hab leider in anderen Themen nichts brauchbares dazu gefunden :(

Im COC stehen auch nur 15 bzw 16 Zoll als Dimensionen drin, im Fahrzeugbrief steht überhaupt nichts dazu.

Vielen Dank schonmal im Voraus für die Hilfe :)
 
Top