T23 Reifenzulässigkeit Nankang NS-20 225/35 18

StoneColdCrazy

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#21
Um das jetzt mal abzukürzen. Ich habe was ich brauchte.

Ich war durch Beziehungen bei einer Reifenbudde. Folgendes.

Meine Felge darf 225/35 haben. Der TÜV Prüfer hatte nicht ganz Unrecht das genau die Seite nicht da du war, jedoch gibt es diese Klausel "reifenzulässigkeit" laut der Aussage nicht im Straßenverkehr. Diese ist nur einmalig wichtig, unzwar bei der Eintragung der Felgen selbst. Hier wird dann idr auch Felge + Bereifung festgelegt. Ergo. Der Dekra Prüfer hat mir zugesagt dies gleich bei der Prüfung für die hu mit zu machen, dass ich dies im Schein ändern lassen kann. Dies sollte mich dann vor einigen Problemen schützen.
 

StoneColdCrazy

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#22
Kleiner Nachtrag, heute einen Sachverständigen gehabt, TÜV erhalten....

Zum Thema Reifen...

Im Fahrzeugschein ist das Wort "Reifenzulässigkeit" sowie die "88" des Lastindex beim Reifen so gesehen "Blödsinn", den das regeln diverse EG-Normen.
Er hatte mir die alle genannt, aber die habe ich nun auch nicht mehr im Kopf.

Beim Lastindex MUSS bei der Achslast (Fahrzeugschein) nur beachtet werden, dass die 2 Reifen der Achse diesen wert zusammen überschreiten.

Bei der Reifenzulässigkeit (bei PKW, Motorrad hat Bindung an Reifenzulässigkeit) muss lediglich die Freigabe des Felgenherstellers gegeben sein (Teilegutachten), dass die Reifen auf der Felge nicht "runterrutschen". Das übliche eben, nichts darf schleifen, überstehen.

Tja.... nun darf ich innerhalb des nächsten Monats meinen Fahrzeugschein ändern, da fallen dann beide Sachen komplett raus.
 
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