Spurplatten 2% Regel

andym

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#1
Ich hatte jetzt wieder TÜV Termin und der Prüfer meinte, dass meine Spurplatten so eigentlich gar nicht zulässig sind, da die 2% Spurweitenänderung überschritten werden.

Ist ja zum Glück alles eingetragen, aber hat der Recht? Er sagte, dass die Dinger zwar mit Gutachten verkauft werden, aber eigentlich nur als Showzwecke benutzt werden dürfen.


Ich hab leider noch nix genaues im Forum gefunden.

Zur Info, hab vorne 15mm und hinten 25mm pro Rad!!


Edit: Hab im Gutachten grade das gefunden, also ist es doch zulässig!!!

Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als +2% liegt ein technischer Bericht des. TÜV Automotive vor (Gutachten-Nr.: 351-0791-03 FBTP)
 
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Neomaxx

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#4
die 2% Regel ist auch in D!

ABER:

wenn im Gutachten vermerkt ist, dass die genannte Spurplatte über den 2% liegt, jedoch mit dem Fahrzeug geprüft ist, bestehen für den Prüfer keine Bedenken.

Muss aber im Gutachten stehen!
 

Gentlemen

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#5
Da geb ich Dir recht!

Welche Spurplatten gibt es für die Celica die hier ein Gutachten mitliefern?

Habe bei H&R und SCC schon nachgesehn da gibt es immer eine Klausel mit den 2% bzw einer Anführung der max. ET Grenzen bei der T23!
 

bojangles

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#6
Da geb ich Dir recht!

Welche Spurplatten gibt es für die Celica die hier ein Gutachten mitliefern?

Habe bei H&R und SCC schon nachgesehn da gibt es immer eine Klausel mit den 2% bzw einer Anführung der max. ET Grenzen bei der T23!
und die et grenze ist mit et35 felgen und 20er platten hinten laut meinem tüv schon überschritten.
bin da gerade am gucken wie ich das in die papiere bekomme...
 
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