Ich hatte jetzt wieder TÜV Termin und der Prüfer meinte, dass meine Spurplatten so eigentlich gar nicht zulässig sind, da die 2% Spurweitenänderung überschritten werden.
Ist ja zum Glück alles eingetragen, aber hat der Recht? Er sagte, dass die Dinger zwar mit Gutachten verkauft werden, aber eigentlich nur als Showzwecke benutzt werden dürfen.
Ich hab leider noch nix genaues im Forum gefunden.
Zur Info, hab vorne 15mm und hinten 25mm pro Rad!!
Edit: Hab im Gutachten grade das gefunden, also ist es doch zulässig!!!
Ist ja zum Glück alles eingetragen, aber hat der Recht? Er sagte, dass die Dinger zwar mit Gutachten verkauft werden, aber eigentlich nur als Showzwecke benutzt werden dürfen.
Ich hab leider noch nix genaues im Forum gefunden.
Zur Info, hab vorne 15mm und hinten 25mm pro Rad!!
Edit: Hab im Gutachten grade das gefunden, also ist es doch zulässig!!!
Hinsichtlich der Spurweitenänderung von mehr als +2% liegt ein technischer Bericht des. TÜV Automotive vor (Gutachten-Nr.: 351-0791-03 FBTP)
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