ähhh eins verstehe ich nicht...
für die t23 gibt es >17" nichts. das läuft nur nach §21....
wie lange hatte den der vorbesitzer die felgen oben?!
den wenn man die eintragen lässt, dann steht öffters mal auf den scheinen unten drunter... 1 jahr gültigkeit und in dieser zeit MUSS das in den fahrzeugschein... wenn nicht, kann man das ganze nochmal machen...
wenn die felgen also nicht im fahrzeug schein sind, der wisch mit der abnahme nicht da ist, dann musst du es nochmal machen... wobei ich glaube das da nichts der gleichen gemacht wurde. denn ich glaube nicht das er die felgen nur ein jahr drauf hatte oder weniger.... übrigens... augen auf beim autokauf

wenn man sich was kauft wo etwas nicht serie ist würde ich immer auch schauen ob das alles ordnungsgemäß abgenommen wurde... gerade bei felgen, bodykits und heckspoilern ist das immer ein thema...