Lenkrad

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#1
Wie siehts aus? kann ich mir ein airbagloses lenkrad einbauen bekomm ich das eingetragen? eig schon oder? weil ist je meine sache ob ich nen airbag haben will oder nicht? jemand ne ahnung?
 

Meister_Lampe1

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#2
Einbauen kannst es.
Das eintragen ist eine andere Sache.
In deutschland hält man die leute grundsätzlich für unfähig ihr eigenesleben unter kontrolle zuhaben. Da glaubt der gesetzgeber es er muss für alles sorgen. Daher ist das eintragen eher in dem Bereich umständlich bis unmöglich anzusiedeln.

MFG
 
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#3
na bombe ist doch dämlich ~.~ was wäre wenn ich mir ein altes auto ohne airbag hole warum hat da dann niemand was gegen? -.- naja ich hoffe mal das mir jemand was positives berichten kann ^^
 

Dragon

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na bombe ist doch dämlich ~.~ was wäre wenn ich mir ein altes auto ohne airbag hole warum hat da dann niemand was gegen? -.- naja ich hoffe mal das mir jemand was positives berichten kann ^^
Das ist ein Vergleich von Äpfel mit Birnen. Klar können die Verordnungen nicht alle rückwirkend auf ältere Fahrzeuge ummünzen. Deshalb dürfen ältere Geländewagen noch mit Bullenfängern rumfahren, neue Fahrzeuge damit aber nicht ausgestattet werden.

Und wenn Dein Fahrzeug nun eben mal bauartbedingt einige vorschriftsmäßige Elemente aufweist, kannst Du nicht mit dem Argument punkten, dass alte Fahrzeuge das ja auch nicht haben :rolleyes:
 

StoneColdCrazy

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#7
ich werd mich moin mal mit meinem dekramann unterhalten :) und lasse euch dann wissen was geht oder nicht :)
glaubst du du bist der erste der das hier versucht/fragt? :)
was dir die garage um die ecke einträgt ist eine sache, was erlaubt ist die andere... grundsätzlich ist es nicht erlaubt.... bin mal gespannt was er dir erzählt, denn alle sicherheitsmerkmale und technische merkmale sind in der eg genehmigung für das fahrzeug aufgeführt und dürfen nicht geändert werden...
 

muc

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#8
Unter gewissen Voraussetzungen (die ich jetzt hier mit Gewissheit aus guten Gründen nicht erzähle) ist das schon eintragbar, aber jeder Prüfer, der nur einen Funken Sachverstand hat, wird die Sache ablehnen.

Kuhfänger sind übrigens nicht verboten, es die müssen inzwischen aber nachgibig sein und gewisse Grenzwerte einhalten, dann klappt es. Hier hat der Gesetzgeber national, wie auch die EU eigentlich vorbildlich reagiert, denn das was da an Gefahr dahinter steckte war wirklich nicht akzeptabel.
 

Dragon

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Unter gewissen Voraussetzungen (die ich jetzt hier mit Gewissheit aus guten Gründen nicht erzähle) ist das schon eintragbar, aber jeder Prüfer, der nur einen Funken Sachverstand hat, wird die Sache ablehnen.

Kuhfänger sind übrigens nicht verboten, es die müssen inzwischen aber nachgibig sein und gewisse Grenzwerte einhalten, dann klappt es. Hier hat der Gesetzgeber national, wie auch die EU eigentlich vorbildlich reagiert, denn das was da an Gefahr dahinter steckte war wirklich nicht akzeptabel.
Mist... okay, kann er sich wenigstens 'nen Kuhfänger anbringen :D:D:D:D
 
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