Unter gewissen Voraussetzungen (die ich jetzt hier mit Gewissheit aus guten Gründen nicht erzähle) ist das schon eintragbar, aber jeder Prüfer, der nur einen Funken Sachverstand hat, wird die Sache ablehnen.
Kuhfänger sind übrigens nicht verboten, es die müssen inzwischen aber nachgibig sein und gewisse Grenzwerte einhalten, dann klappt es. Hier hat der Gesetzgeber national, wie auch die EU eigentlich vorbildlich reagiert, denn das was da an Gefahr dahinter steckte war wirklich nicht akzeptabel.