Die HU wird immer mit Ablauf des Monats der Fälligkeit ungültig, ein Tag drüber ist also immer der 1. des nächsten Monats.
Die Fälligkeitsdatierung ist an sich keine Strafe, sondern nur das Festhalten an festgegebenen Zeiträumen, also beim Pkw z.B. ab EZ 3 Jahre und dann immer 2 weitere, also eine HU immer nach z.B. EZ im Mai 2011 dann 05/14, 05/16, 05/18, ... und halt nicht wie die andere Sichtweise immer 2 ganze Jahre ab Zeitpunkt (Monat) der Durchführung. Kann man vorzüglich drüber streite, was besser ist...
Schlimm ist nur die uneinheitliche Anwendung der aktuell gültigen Vorschriften, weil Saarland und Hessen abweichen und keine Fälligkeitsdatierung machen.