andere TÜV Neuerungen 2012

celicaguy

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#1
Für nächstes Jahr sind wohl ein Paar Änderungen in bezug auf die Hauptuntersuchung angesagt.

- detaillierter Fehlerbericht nach der HU
- keine zurück Datierung der HU
- Probefahrten bei der HU

sollen voraussichtlich ab April in Kraft treten.
 

muc

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#2
Das sind Eckpunkte von den Planungen des Bundesverkehrsministeriums, aber das ist noch nicht mal im Bundesratsverfahren, also erst mal abwarten und Tee trinken.
 

muc

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#4
Da wird es sicherlich zumindest die ein oder andere Diskussion geben, da bin ich mir sicher. ;) Statt der Fälligkeistdatierung ist ja dann bei Überziehung ein (durch nichts zu begründende) schärfer HU geplant, die dann auch entsprechend mehr kosten soll. Eine weniger nette Strafaktion...
 

Meister_Lampe1

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Was mit Schwäbischen Autos
#7
aha. war ja klar das sowas kommen soll! Abzocke und Schikane!
Naja würde sagen darüber würde sich streiten lassen.
Man hat ja einen ganzen Monat langzeit um zum TÜV zugehen und das sollte jedem reichen.
Ich kenne viele die die Zeit immer überrschreiten weil sie schlichtweg zu faul sind und dafür können sie ruhig auch strafe Zahlen.
 

RS24

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#8
Probefahrt geht mit meinem Kennzeichen dann ja nicht :) Da nur ich als Versicherte Person eingetragen bin. (IRONIE)


Aber das wird denke ich nicht kommen darauf haben die gar keine Lust.
 

v1kt0r

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#9
Wenn die mit meiner probefahrt machen sollen die mir dann volltanken, bei den spritpreisen sollen die es sofort wieder vergessen...:rolleyes:
 

CaMo

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#11
glaub auch nicht dsa jeder Autobesitzer einen Tüv Hampelmann ans steuer lassen wird , damit der mal eben ne runde dreht... wer weis was der mit dem Auto macht!

Gibt schließlich auch Autos die bedeutend mehr wert haben als die Celi... ich mein jetzt nicht den Ideelen Wert!

Und was passiert wen die dir dein Auto bei nem Unfall zerlegen... wer trägt den dan die Kosten, grad bei Autos wo nur Allein Fahrer oder evtl. Ehepartner als Zweitperson eingetragen sind... das lässt sich doch garnicht tragen... wen da was passiert... oder steht man dan da auf eigenes Risiko TÜV machen???
 
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#12
naja für schäden die am fahrzeug verursacht werden ist der tüv ja versichert.....bei motorrädern wird schon ewig ne proberunde gedreht...
bei unserem tüv hab ich es auch schon live miterlebt wie ein prüfer n motorrad zerlegt hat^^ war ein bild für götter.
meine kiste würde ich in tausend jahren keinen prüfer fahren lassen....der darf von mir aus mitfahren aber das wars dann auch schon.
zumal sich der prüfer bei der letzten hu nicht mal getraut hat sich hinters lenkrad zu setzen^^ ...da hab ich dann die bremsenprüfung und zeugs machen dürfen....
 

vollesroah

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#13
probefahrten bei der HU ? wird sich nicht durchsetzen glaube ich:rolleyes:
wenn ein freier prüfer der dekra von werkstatt zu werkstatt geht und in einer sagen wir 3HU macht,kostet doch nur mehr zeit und dann am ende schafft er die anderen werkstätten nicht mehr und dann müssen neue prüfer eingestellt werden und verdienen die dann weniger .ach ich denke schon wieder zu weit:D
 

Celi-Guy

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#14
Ich kenne viele die die Zeit immer überrschreiten weil sie schlichtweg zu faul sind und dafür können sie ruhig auch strafe Zahlen.
Naja, gedacht ist die Rückdatierung ja als "Strafe". Du musst halt dann den nächsten Termin früher antreten und der TÜV gilt nicht zwei Jahre ab Prüfung. Ich habs ehrlich gesagt auch zweimal verpennt (1 x 1Monat, anderes Mal 5 Monate...). 1-2 Monate werden ja glaube ich sogar noch toleriert (Keine Strafe).

War damals halt blöd, weil im Ausland lebend und der Wagen abgemeldet war. Da kannste halt nicht mal eben zurück nach D für den TÜV des Wagens bzw. wer macht das? Hab dann aber auch keine Strafe bezahlen müssen und wurde rückdatiert.
 

Nera

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#15
zumal sich der prüfer bei der letzten hu nicht mal getraut hat sich hinters lenkrad zu setzen^^ ...da hab ich dann die bremsenprüfung und zeugs machen dürfen....
na da hast du aber "Glück" gehabt. bei meiner hat er das alles selbst gemacht und sie sogar in die Box zur AU gefahren. Durfte ich nicht selbst:(

Mir hat der TÜV dieses Jahr schon gesagt, dass man keinen Tag drüber sein darf. Is da jetzt was dran?
 

Casey

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#16

muc

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#17
Die HU wird immer mit Ablauf des Monats der Fälligkeit ungültig, ein Tag drüber ist also immer der 1. des nächsten Monats.

Die Fälligkeitsdatierung ist an sich keine Strafe, sondern nur das Festhalten an festgegebenen Zeiträumen, also beim Pkw z.B. ab EZ 3 Jahre und dann immer 2 weitere, also eine HU immer nach z.B. EZ im Mai 2011 dann 05/14, 05/16, 05/18, ... und halt nicht wie die andere Sichtweise immer 2 ganze Jahre ab Zeitpunkt (Monat) der Durchführung. Kann man vorzüglich drüber streite, was besser ist...

Schlimm ist nur die uneinheitliche Anwendung der aktuell gültigen Vorschriften, weil Saarland und Hessen abweichen und keine Fälligkeitsdatierung machen.
 

Nera

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#18
Die HU wird immer mit Ablauf des Monats der Fälligkeit ungültig, ein Tag drüber ist also immer der 1. des nächsten Monats.
ja so hab ich das auch gesagt bekommen. Aber mir dachte immernoch eine "Karrenz" von 4 Wochen oder so die man drüber sein darf.
Na egal, hat ja hingehauen;)

und halt nicht wie die andere Sichtweise immer 2 ganze Jahre ab Zeitpunkt (Monat) der Durchführung. Kann man vorzüglich drüber streite, was besser ist...
Angenommen ich hab ne EZ in 07, ein Händler macht vor Verkauf des Fahrzeugs frisch TÜV, bspw. in Monat 03, also eigentlich vor Fälligkeitstermin,
müßte dann doch aber eine TÜV-Marke mit 07 aufs Schild kommen?
oder hab ich das jetzt falsch verstanden?
Und ich muß dann auch erst wieder im Monta 07 zum TÜV und nicht schon in 03
 
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#19
Besonders die Aufhebung der Rückdatierung finde ich sehr hilfreich. Das war eh immer ne völlig unverständliche Sache, wo die einen schon mit Bußgeldern nerven konnten.
 
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