Wo haste denn das mit der Geräuschmessung her? Ist ja weitgehend richtig, nur ein entscheidender Satz ist leider falsch!
Bei der Abnahme ist zustäzlich zur Fahregeräuschmessung nämlich der (neue) Standgeräuschwert zu ermitteln und einzutragen. Dieser steht selbstverständlich im engen Zusammenhang mit dem Fahrgeräusch.
Wird das nicht berücksichtigt, dann schaut es ganz schnell sehr schlecht aus. Btw. ggf. kann dich die Polizei auch ohne Standgeräuschmessung zum TÜV schicken, das ist gar kein Problem.
Allerdings hast du natürlich in der Hinsicht recht, dass ne vollzogene Eintragung eine gewisse "Schutzwirkung" bringt.
Bei der Abnahme ist zustäzlich zur Fahregeräuschmessung nämlich der (neue) Standgeräuschwert zu ermitteln und einzutragen. Dieser steht selbstverständlich im engen Zusammenhang mit dem Fahrgeräusch.
Wird das nicht berücksichtigt, dann schaut es ganz schnell sehr schlecht aus. Btw. ggf. kann dich die Polizei auch ohne Standgeräuschmessung zum TÜV schicken, das ist gar kein Problem.
Allerdings hast du natürlich in der Hinsicht recht, dass ne vollzogene Eintragung eine gewisse "Schutzwirkung" bringt.