Auspuffeintragung!!!

muc

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#41
Wo haste denn das mit der Geräuschmessung her? Ist ja weitgehend richtig, nur ein entscheidender Satz ist leider falsch!

Bei der Abnahme ist zustäzlich zur Fahregeräuschmessung nämlich der (neue) Standgeräuschwert zu ermitteln und einzutragen. Dieser steht selbstverständlich im engen Zusammenhang mit dem Fahrgeräusch.

Wird das nicht berücksichtigt, dann schaut es ganz schnell sehr schlecht aus. Btw. ggf. kann dich die Polizei auch ohne Standgeräuschmessung zum TÜV schicken, das ist gar kein Problem.

Allerdings hast du natürlich in der Hinsicht recht, dass ne vollzogene Eintragung eine gewisse "Schutzwirkung" bringt. ;)
 

Celi1988

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#42
hab mich vorhins bisschen informiert über die verschiedenen messungen die die polizei machen kann und welche vorschriften es da gibt, aber so wies du schreibst ist es komplett richtig! Schade ein satz und meine erklärung wäre perfekt gewesen:D
 

Celi1988

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#43
was bei meiner eintragung auch noch recht praktisch ist, ist das der prüfer unten bei der zusätzlichen anmerkung noch ein kommentar abgelassen hat, das mehrere diese auspuffanlage eingetragen bekommen haben und verweist auf die kopie die ich benutzt hab um die anlage eingetragen zu bekommen

hab sozusagen 2 eintragungen die mir im falle das mich die polizei aufhällt beweisen das die invidia "legal" ist
 
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Neomaxx

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#44
es wurde ja schon alles erwähnt. prima :)

Fakt ist, dass der neu ermittelte Standgeräusch-Wert eingetragen werden muss. (ist bei mir geschehen: 94dB )
Fakt ist, dass es KEINEN Grenzwert für das Standgeräusch gibt. Also auch problemlos 100dB oder mehr eingetragen werden könn(t)en.

AAAAABER:

wie muc schon erklärte, steht das Standgeräusch ja zwangsweise mit dem Fahrgeräusch in Verbindung.
und das Fahrgeräusch darf halt mal nicht lauter sein, als das was im Schein steht (abgesehen von dem 1dB "Supersportwagen" Toleranz, die bei der T23 nicht zutreffen :D )

Der Mercedes McLaren hat z.B. 100dB Standgeräusch.

Das Problem ist, dass jeder Polizist stutzig wird, wenn er 100dB Standgeräusch liest, da hierbei ja eigentlich NIE der Grenzwert für das Fahrgeräusch eingehalten wird.

Die Polizei wird ggf. eine Vor-Ort-Messung durchführen. Diese Messung ist NIE Richtlinien-konform und dient nur als Anhaltspunkt! d.h. wenn die Messung eine Überschreitung von sagen wir mal 10dB im Standgeräusch ergibt, wird dich die Polizei nicht vor Ort "bestrafen". Sie schickt dich zwecks eines Geräusch-Gutachtens zu einer Prüfstelle. Und die Kosten, die dann auf dich zukommen, (Messung, Schriftstück etc.) darfst du dann selber inkl. 3 Punkte und xxx EUR Geldbuße tragen, sofern sich herausstellt, dass der Auspuff nicht den entsprechenden Werten entspricht.

Ich hab mich 2004 schon seeeehr genau mit dem Thema (und dem KBA) auseinandergesetzt. Ich kann auch auf Wunsch die Richtlinie als PDF Datei hochladen. Steht alles drin, wie was gemessen wird.
 

Celi1988

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#45
jo so ist das richtig!
wieviel db hast du den mit deiner bastuckanlage als fahrgeräusch stehen?

hab jetzt ne frage die ist zwar offtopic aber egal und zwar werden ja in den neuen fahrzeugscheinen die tuning teile nicht mehr eingetragen so wie bei den alten, bei den alten stand ja noch alles drin was man verbaut hat oder? Wie sieht das dann da mit der db-anzahl bei stand und fahrgeräusch aus, wird das dann im neuen fahrzeugschein auch nciht geändert oder vermerkt?
 
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Neomaxx

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#46
also ich hab keine Bastuck Anlage ;) (gibt es nicht für die T23)

ich hab ne Einzelanfertigung von Burdinski ab Kat.

Fahrgeräusch darf sich nicht ändern, also ist der Wert natürlich unverändert. aber die TS hat ja Standgeräusch auch 91dB. die S hat 87dB. ich habe jetzt 94dB drin stehen (Standgeräusch). Wurd in meinem alten Brief ausgebessert. im neuen steht jetzt nur noch 94dB drin. (Im Schein natürlich auch)

doch, im neuen Schein bzw. Brief steht der Wert auch noch drin.
 

Celi1988

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#47
ja schau neomaxx sobald dich die polizei zur fahrgeräuschemessung schickt erlischt auch bei dir die be, denn ich glaube nicht das die burdinski weniger als 74 db hat oder?
 

Neomaxx

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#48
also... ich hab die Anlage nur mit Stand- UND Fahrgeräuschmessung eingetragen bekommen. (bzw. Burdinski hat die nur so eingetragen bekommen)

d.h. Es hat geklappt. War zwar laut Matthias Burdinski eine sehr grenzwertige Sache, aber es hat innerhalb der Messstrecke geklappt.

Letztes Jahr hab ich mal bei meinem Kollegen, der Ingenieur und Mitarbeiter bei der GTÜ ist, das Standgeräusch messen lassen.

Also wenn man es 100%ig korrekt misst,

(sprich: 50cm vom Auspuffendrohr entfernt, 45° Winkel, 3/4 Nenndrehzahlt = 4800rpm bei der Celica S, kurz halten und dann vom Gas weggehen)

liege ich...naja... gerade noch so im Toleranzbereich :) Fahrgeräusch lässt sich so auf die schnelle und ohne entsprechende Geräusche nicht messen. Ich würde nie eine Messung auf einer Landstraße o.ä. akzeptieren!

naja, bis jetzt bin ich schon oft angehalten worden. Auspuff ist zwar immer das Teil, bei dem sie sich am meisten und intensivsten beschäftigen, aber sie sehen, dass da nix manipuliert wurde, die Teilenummer eingestanzt ist, und alles eingetragen ist. 94dB werden zwar immer als "recht laut" deklariert, aber es hat bis jetzt immer gereicht.

Ich bin zur Polizei immer freundlich, und komme denen nie blöd. warum auch? sie tun ja auch nur ihren Job. (auch wenn es ab und zu den einen oder anderen Miesepeter gibt, der die Leute nur ärgern will :D )

zudem hab ich noch ziemlich viel Polizisten als Kundschaft, zu denen ich natürlich auch freundlich bin :) aber nicht extra, sondern weil es mein Job ist ;)
 

muc

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#49
Um mal noch eben ein paar Fehlinformationen auszuräumen...

1. Das Fahrgeräusch darf sich schon verschlechtern, sofern es serie unter dem Grenzwert ist; das aber natürlich nur bis zum Grenzwert von 74 dB (seit 91 oder so gültig). So ist es bei meinem W3 z.B. auch, statt 72 dB Serie hab ich jetzt mit Turbo und Edelstahl ESD (Einzelanfertigung) 74 dB eingetragen.

2. Änderungen (auch andere Felgen/Reifen) sind nach wie vor im Fz.-Schein einzutragen. Da herrscht aber leider noch ein gewisses Wissensdefizit bei vielen zuständigen Stellen.
 

Borstenhorst

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#50
Ich hatte mal gelesen das die Fahrgeräuschmessung in 15 Meter zum Auto bei beschleunigender Fahrt gemacht wird.
Naja ok dann werde ich das mal testen falls mein Aupuff dieses Jahr noch kommt :(
 

Borstenhorst

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#51
So nun steht das Selbe auch bei mir an, war mal so vorrausschauend und habe das Auto eben mal gemessen aber irgendwie kann das was nicht stimmen, bei der vorbeifahrt etwa 5 Meter 85db und bei der Messung 50 cm vom Auspuff waren es 84 db, kann es sein das das Messgerät falsch eingestellt war oder so denn (ich lade ne Soundfile nachher hoch) man hört fast nur den Motor und so laut empfinde ich das jetzt auch nicht würde sagen der ist bei der Drehzahl auch nicht lauter als Stock.
Mist jetzt bin ich verwirrt :(

Butterfly ist draußen aber so viel macht der auch net aus oder?
 

Neomaxx

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#52
wie hast du das gemessen?

auf irgendeiner Straße geht das ja nicht. Umgebungsgeräusche viel zu hoch!

84dB Standgeräusch kann schon hinkommen. Man muss ja Unterscheiden:

anderer (vielleicht tieferer) Klang ist nicht gleich lauter!
 

Borstenhorst

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#53
naja war schon nen bisschen abseits.
War fahrgeräusch also bei etwa 4800 rpm.
das andere Vorbeifahrt beim beschleunigen.

naja später kommt die soundfile die sagt eh mehr als 1000 Worte :)
 

FloWin

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gönnt dem armen kerl doch seine eintragung..ist doch schön wenns geklappt hat--auch wenns ewtl ein "schwach"-verständiger war muss er doch wissen was er da tut! man kann ja nicht verlangen als normalo die arbeit eines sachverständigen anzuzweifeln und ihm seine fehler aufzeigen (wofür hat der gute man studiert frag ich mich da)

also passt das schon!
 
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