Felgen Fn01rc

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#41
*g* haben die... nur was sie draus machen werden steht dann noch zur frage... :rolleyes:

hatte es so gelesen, dass du die auskunft auch von sat gehabt hättest...

aber was dann eine mögliche eintragung von denen dann wert ist... wenn es dick kommt wohl nix... :( aber bezahlt hat man dann doch dafür... :cool:
 
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#43
Das Problem hier ist ein anderes. Nennt sich Industrienorm. z.B Die VIA USA Prüft mit einem durchschnitt von 800.000 Lastwechsel. In Deutschland sind es 1 Millionen. Weiterhin kommt das Industriele Interesse unseres VdAT die wehren sich händeringend das diese (von allen anderen Ländern als Ausreichend bewerteten Prüfungen aus China und USA) nicht akzeptiert werden. Da in Deutschland die Lobie sehr groß ist musste das KBA reagieren und hat mit sofortiger Wirkung jegliche eigenverantwortliche Abnahme via Arbeitsanweisung untersagt. (ähnlich dem Aluflügel)
Es ist den Prüfern untersagt ohne ausreichende Dokumentation die Felgen zu Prüfen, sobald eine Dokumentation vorhanden ist, eines ISO 9001 Zertifizierten Betriebes, (wichtig die Manufaktur muss diese ISO ebenfalls haben). Dann darf auch ein Prüfer wieder agieren. Da er alle durch Sicht überprüfbaren Faktoren ja weiterhin Testen darf. Eine Prägung reicht leider nicht mehr aus, da mitlerweile alles gefälscht wird, und eine Prägung schnell in eine Form eingebracht ist.

Ein Eintrag Nach Beschlußdatum wird somit Nichtig, und bei einer Prüfung durch die Polizei kann das verdammt teuer werden, und unterumständen noch Folgen haben: Stillegung und Punkte ist da das kleinste Problem. Da geht es dan eher um ne richtig gute stange geld. Denn die gesamte ABE des Fahrzeuges erlischt. Somit alle vorhandenen Eintragungen, um eine ABE zu erlangen muss das Fahrzeug dann in einen Ursprungszustand rückgerüstet werden, wie bei Auslieferung. Dies ist natürlich nur ein Zenario was passieren kann, wenn man an die Falschen Leute gerät, oder an solche die meinen Jetzt ein Zeichen für die Tuningfreunde setzen zu müssen.
Ich spreche aus erfahrung da ich selber an einen solchen "Freund geraten bin".



also die vorgehensweise ist völlig unverständlich

eigentlich muß nor folgendes erfüllt sein:
es muß sich um eine original felge handeln - zertifikat oder kaufbeleg von importeur nzw bestätigung (gibt viel billig zeug aus china)

dann müssen alle daten oben sein - traglast - prüfzeichen - größe usw usw
im 5zigenfall 650kg VIA und JWL Prüfzeichen

so
diese Prüfungen hat die felge ja schon hinter sich
was eine erneute materialprüfung irgendwie sinnlos erscheinen läßt

alles nur schikane

gibt glaub ich sogar ne VIA nummer die sich nachprüfen läßt
ob das auch wirklich getestet wurde

meine ZT hat lediglich die felge auf materialschäden überprüft
also jede einzeln so eine art von röntgen oder was weiß ich um haarrisse oder materialfehler zu finden

nix gefunden -> top felge
dann noch auf jede felge eine nummer geprügelt das die auch überprüft wurde von ihm
ein haufen papierkram und dann ist die sache offiziell erledigt und wird auch anerkannt.

lg mike
 
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#44
fazit:
mit den jetzigen felgen wird man nix mehr anfangen können, weil man die neue kba (falls es vom hersteller eine nachträgliche prüfung geben sollte) nicht nachträglich einpressen darf?!
 

Borstenhorst

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#46
Hier mal eine Stellungnahme vom KBA
Zitat von KBA:
Sonderräder für PKW, US-Felge, Typ FN01R-C von 5Zigen

Ihre E-Mail-Anfrage vom 12.02.2007


Sehr geehrter Herr Barth,

vielen Dank für Ihre vorgenannte Anfrage.

Zu den Aufgaben der Abteilung Technik des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gehört die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Typgenehmigungen für Fahrzeuge und Fahrzeugteile nach nationalen und internationalen Rechtsvorschriften. Diese sind in den Regelwerken der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie den Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EG-RL) und den Regelungen der Economic Commission for Europe (ECE-R) festgelegt.

Zulassungsfragen und Fragen zum Betrieb von Fahrzeugen und Kombinationen im Straßenverkehr gehören nicht zum Aufgabenbereich des KBA. Ich will Ihnen im Rahmen meiner Möglichkeiten gerne einen Hinweis geben:

Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, dass dem KBA keine Unterlagen zu o. a. Sonderrad vorliegen.

Für Sonderräder erteilt das KBA Allgemeine Betriebserlaubnisse. Falls diese Teile die Anforderungen der Richtlinie erfüllen, könnten Sie als Alleinvertriebsberechtigter Händler bzw. Beauftragter des amerikanischen Herstellers in Deutschland Genehmigungsinhaber werden.
Soweit Sie entsprechende Genehmigung in Deutschland beantragen wollen, stehen Ihnen auf der Homepage des KBA www.kba.de umfangreiche Informationen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
 

muc

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#47
Sorry Leute, aber ich hab selten so viele Ungereimtheiten auf ein mal gelesen!

Zunächst mal zu der in der Felge stehenden Amilandangabe der Traglast: Diese Angabe ist bzw. war eigentlich noch nie ausreichend für eine Abnahme bei uns. Grund: Unterschiedliche Prüfverfahren siehe Beitrag weiter oben. Prüfer, die die Felgen nur aufgrund von dieser Angabe eingetragen haben sind einfach Deppen und die Eintragung ist schlicht nix wert, da unzulässig. Für ein Festigkeitsgutachten sind bei uns auch ein paar mehr Prüfungen nötig, als nur die angesprochene Biegeumlaufprüfung. Klar ist aber auch, dass die Zuordnung Festigkeitsgutachten zu Felgen einwandfrei möglich sein muss.

Natürlich kann man nach wie vor mit einem Festigkeitsgutachten Felgen abgenommen bekommen, dazu braucht es auch keine Certifiztierung des Herstellers etc. Das braucht es nur für Teilegutachten bzw. ABE oder vergleichbares, da man hier höhere Maßstäbe ansetzt. Dafür gilt das ganze dann aber auch nicht nur im Einzelfall. Weiter darf man auch nicht die Regelungen der hoffentlich bald kommenden Sonderradrichtlinie der EU/ECE, die Vorschrift sieht ja für Felgen/Räder, die nicht unter die Rili fallen (also alles, was von der Seriengröße abweicht) ja sogar explizit die nationalen Regelungen vor.

Das KBA (= untergeordnete Bundesbehörde) kann im Falle von Einzelabnahmen (aufgrund von Unzuständigkeit) auch gar keinen TÜV anweisen, was er zu tun oder zu lassen hat; das können nur die für die Aufsicht über den TÜV zuständigen Länderbehörden! Natürlich können sich die TÜV etc. untereinander absprechen, was sie ihren Mitarbeitern vorgeben, nur das hat, so lange es nicht von den zuständigen Behörden verbindlich angewiesen wurde, eigentlich kaum einen Wert, die S(chw)achverständigen tuen zwar gut daran, sich an diese "Anweisungen" zu halten, verbindlich sind sie aber halt nicht...

Btw. das KBA schwafelt in der Antwort auf die Email natürlich nur rum, weil die für Einzelabnahmen gar nix zu sagen haben. Das ist m.E. sogar das Schlimmste hier in dem Fred, denn das KBA sollte einen fragenden Bürger vernünftig antworten aber doch nicht so nichtssagend bzw. verwirrend!
 
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FloWin

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#48
da braucht man auch nix mehr eintragen lassen wenn es eh fast immer illegal ist. hahahahahaha mir ist sowas eh egal...wenn ich die haben will dann fahr ich die auch. wenn die eingetragen werden ist das ok, wenn nicht ist das auch ok :) ganz davon abgesehen das meine original subaru felgen 17" die von anfang an am auto waren nie in den papieren (weder teil 1 noch 2) vermerkt waren, da ja nur die kleineste größe übernommen wurde (obwohl das auto nie mit 16" verkauft wurde weil die fast nicht über die bremsen passen)
den nachweiß hierzu muss im fall einer kontrolle die polizei unverzüglich liefern wenn sie zweifel an den felgen haben--die weiterfahrt muss aber gestattet werden auf wunsch des fahrzeugführers. nicht mal ne mängelkarte darf ausgestellt werden dank der neuen zulassungspapiere ;) so lernt man das auf der Polizeischule! es hat sich auch noch nie einer gewagt was zu sagen wegen meinen felgen..wieso auch?
 

muc

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FloWin

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#53
von der materia tüv oder dem braunen häufchen :D

btw...wann verfallen solche punkte aus "erlöschen der betriebserlaubnis" wieder---nach 2 oder 5 jahren! früher hab ich mal 5 gehört aber ich bin mir nichtmehr sicher ob es nicht mittlerweile einheitlich 2 sind (falls keine neuen dazu kommen)?? antwort ggf. mit §
 

Borstenhorst

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#54
naja der mensch vom KBA meinte auch das ja eigentlich keine felgen ohne KBA nr eingetragen werden dürfen auch nicht per einzelabnahme.
Wie man aber sieht wird es gemacht.
Eigentlich reicht beim Bodykit auch kein Materialgutachten aus das die Aeordynamik ja glaube ich auch getestet werden muss.
Wie man aber sieht wird es gemacht.


Daher ist es ein riesen unterschied wie es sein sollte, und wie es praktiziert wird.
 

muc

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naja der mensch vom KBA meinte auch das ja eigentlich keine felgen ohne KBA nr eingetragen werden dürfen auch nicht per einzelabnahme.
Wie man aber sieht wird es gemacht.
Eigentlich reicht beim Bodykit auch kein Materialgutachten aus das die Aeordynamik ja glaube ich auch getestet werden muss.
Wie man aber sieht wird es gemacht.
Ähm... hast du mit dem Chef von der Putzfirma, die beim KBA tätig ist gesprochen?!

Gib mir mal den Namen und die Tel-Durchwahl von dem KBA-Mann, gerne auch per PN, mit dem würde ich auch gerne mal sprechen.
 
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