Das ist dann eine Frage, die die Gerichte beschäftigen wird. Die BE ist zwar erloschen, aber das muß nicht bedeuten, daß die Versicherung damit aus der Zahlungspflicht raus ist.
Hat man was gemacht, was zwar zum Erlöschen der BE führt, aber durch ne Abnahme "heilbar" ist und nur die Abnahme noch nicht gemacht, dann schaut die Sache schon ganz anders aus. Weiter muß natürlich im Streitfall auch erst mal die Ursächlichkeit nachgewiesen werden.
Behauptet beispielsweise bei den Leuchten jemand, daß er das Bremslicht oder/und den Blinker nicht (rechtzeitig) erkannt hat und deshalb hinten drauf gekracht ist, dann wird es sicher interessant... So einen Schuh sollte man sich besser nicht anziehen, das kann alles ordentlich nach hinten los gehen.