Unser TÜV Experte "muc" wird da sicher gleich genaueres sagen, aber normalerweise dürften Prüfzeugnisse und Gutachten von ausländischen Prüforganisationen nicht mehr gültig sein, in Bezug auf eine "Standard §19 Abnahme ivm Teilegutachten". Für solch eine Abnahme dürfte nur ein deutsches Teilegutachten (Wird auch im TG genannt, das TG nach §19 ) gültig sein!
Insofern wird das wohl eine Einzelabnahme werden, in der aber die GUtachten dann natürlich als Prüfgrundlage verwendet werden, gehe ich mal von aus...
Warten wir mal auf "muc"
So oder so gehst Du aber auch sicher, wenn Du direkt Deinen TÜV vor Ort fragst! Es gibt hier und da immernoch Prüfer mit kuriosen Auffasungen und Meinungen fernab der offiziellen Richtlinien...die einen tragenb Dir Dinge trotzdem nach Standard Abnahme ein, die anderen nur per Einzelabnahme...