Injen Short Ram Eintragung

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#1
Hi Leute

Einigen Informationen nach haben ziemlich viele den Injen Short Ram drin.Jetzt wollt ich fragen wie des mit der Eintragung. Ist es möglich? Gibt es irgendwelche Gutachten? Was kostet es letzendlich?

Danke für eure Antworten
 

Merlin

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#2
Kannst du vergessen mit den Eintragen und ein Gutachten gibt es sowieso nicht.

Kannst ja mal auf gut Glück versuchen aber das wird schwierig werden und eingetragen heist dann auch noch lange nicht das er zugelassen ist.

Mfg. Denny
 

Hardt-Tuning

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#4
Air Intake II

Schließe mich da als Tuner an:
Eintragung von Air Intakes ist grundsätzlich nicht mehr möglich !
 

marc76

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#6
Zitat von muc:
Mal eben zum TÜV ein paar Anmerkungen... der ist sehr wohl möglich, zu laut wird die Sache ja wohl nicht werden, es ist nur eine Frage des Aufwands, den man treiben muß. Im Grunde müsste mind. folgendes gemacht werden:

- Fahrgeräuschmessung
- Leistungsmessung Vorher/Nachher.

evtl. will der TÜV noch was zum Brennverhalten des Filters wissen, ist aber eher unwahrscheinlich.

Wenn ihr euch eh schon zusammentut, dann könnt ihr ja ein Mustergutachten machen lassen und die Kosten teilen. Probelm ist nur der liebe Auspuff...
Quelle: http://www.celica-community.de/showthread.php?t=95
 

Korben

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#7
Nach MEINEM letzten wissensstand IST es nicht mehr möglich Intakes einzutragen. Sollte dann auch irgendwo in der STVZO stehen... weis aber nicht mehr wo.

Ich weis auf jeden das ich vor knapp nem halben Jahr mal gelesen habe das das geändert worden ist.
Ich such mal.


PEACE
 

Neomaxx

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#9
ich nehme mal an, dass es prinzipiell mit viel Aufwand (Tests usw.) und noch viel mehr Geld möglich ist. Allerdings wird, denk ich, niemand 400 Öcken für ne Eintragung ausgeben... und der Tuner wird das auch nicht billiger kriegen... der Sachverständige muss es ja abnehmen.
Die Tuner, die "alles" eingetragen bekommen, haben da sicherlich auch ihre Tricks. Wie gesagt, Gesetz ist Gesetz und da kann man nix rütteln. Wenn ein entsprechender Aufwand für eine Einzelabnahme betrieben werden muss, damit die entsprechenden Richtlinien und Vorschriften eingehalten werden, dann kann das bei einem nicht in 20min und für 50 EUR und bei dem anderen für 400 EUR und viel Zeit gemacht werden.

Ich nehme mal an, dass es da in letzter Zeit öfters mal ein paar auf´n Sack gegeben hat, und jetzt nicht mehr jeder "gut bezahlte" Sachverständiger seinen servus unter die Änderungsabnahme mehr setzt und seinen Kopf für die Abnahme hinhält. Fällt ja immer auf IHN zurück, wenn das nicht so korrekt war... bevor er da seine "Lizenz" (haben die sowas? MUC, du bist gefragt :) )verliert...

Es sind ja nicht umsonst die Gutachten für den Hersteller schweineteuer :(

Viel Aufwand = Hohe Kosten

that´s just my 2 cents...
 

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#10
@Mario: Das "..naja ich denke, ich nehme an, ich glaube.." nützt mir leider recht wenig. Die Antwort hätte ich mir fast selber geben können :eek: Was sagt denn dein DEKRA-Minister dazu, zu dem du doch so sehr gute Kontakte hattest?? Meiner hat leider Urlaub, ansonsten hätte ich ihn heute Abend mal fragen können, wenn er zur HU gekommen wäre.

Mich interessiert es nur so, bleibe also weiterhin beim K&N Tauschfilter :)
 
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Neomaxx

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#11
mein Mensch ist selbstständig bei der GTÜ in Rödental. Der darf allerdings keine Abnahmen nach §21. d.h. eine entsprechende Eintragung kann er nicht vornehmen.

da müsste man schon zu hr. Bauer nach Coburg. der sagt dir das dann genau. das dürfte DER gefürchteste Mann im Landkreis sein :)
 

T23owner

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#12
Zitat von Neomaxx:
mein Mensch ist selbstständig bei der GTÜ in Rödental. Der darf allerdings keine Abnahmen nach §21. d.h. eine entsprechende Eintragung kann er nicht vornehmen.

da müsste man schon zu hr. Bauer nach Coburg. der sagt dir das dann genau. das dürfte DER gefürchteste Mann im Landkreis sein :)
Naja, aber normalerweise bekommen doch alle TÜVler Rundschreiben, wenn sich die Gesetzeslage geändert hat bzw. die Vorschriften. Wenn sich in Sachen Offene Luftfilter etwas geändert hat, müßte er es doch auch wissen, nicht? :)

Ich kriegs schon noch raus und dann enden diese nervigen CAI-Freds hier :D
 

ALADIN

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#13
Hmmm?!?! Also wenn es dieses gesetz gibt , das man keine Ofenen luftfilter mehr legal fahren darf dann gilt das wohl nur für Toyota :D Für Honda z.b. gibt es nachwievor an jeder ecke - (z.b. Tss Tuning) welche mit Teilegutachten zur abnahme nach §19 zu kaufen und da sind nichtmal irgendwelche einschränkungen drin wie z.b. - in verbindung mit Sportauspuff verboten - oder sowas.

Und wer am 30.07. bei GermanRacewars auf dieses BMW treffen war der hat gesehen das dort ein riesen GreenAir stand war und die haben sogar für jeden reudigen BMW welche mit gutachten angeboten.... Die STVZO hab ich auch da, NEOMAXX weiss das, und da steht nichts von irgendwelchen verboten betreffend luftfilter drin!!

PS: Bitte schaut über die schlechte rechtschreibung hinweg, hab keinen bock auf weiteren nicht allzu sachlichen debaten...:D
 

Neomaxx

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#14
haaaaalt!

ich nehme mal an, dass gemeint war, dass Air intakes OHNE Teilegutachten nicht mehr eintragbar sind!

stimmt schon, was der ALADIN da so sagt. Von TSS, K&N, Green usw. gibt es ja zig offene Filtersysteme mit Teilegutachten, die legal sind. Allerdings würde ich jetzt meine Hand nicht ins Feuer legen, dass da keine Auflagen wie z.B. "nur mit Dämmmatten" oder "nur in Verbindung mit Serienauspuffanlage" mit drinstehen...
 

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#15
Zitat von Neomaxx:
haaaaalt!

ich nehme mal an, dass gemeint war, dass Air intakes OHNE Teilegutachten nicht mehr eintragbar sind!

stimmt schon, was der ALADIN da so sagt. Von TSS, K&N, Green usw. gibt es ja zig offene Filtersysteme mit Teilegutachten, die legal sind. Allerdings würde ich jetzt meine Hand nicht ins Feuer legen, dass da keine Auflagen wie z.B. "nur mit Dämmmatten" oder "nur in Verbindung mit Serienauspuffanlage" mit drinstehen...
Also nach 10 min Googeln habe ich in mehreren Foren lesen können, das es seit 1.1.2006 eine Änderung der Prüfbestimmungen für offene Luftfiltersysteme geben soll. Wie Neomaxx schon geschrieben hat, ist die Kombination Offener Filter und geänderte Abgasanlage wohl nicht mehr zusammen eintragbar. Lediglich noch Filtersysteme mit geändertem Gutachten, in Verbindung mit einer Fahrgeräuschmessung und Serienauspuffanlage. Auch K&N 57i Kits mit Teilegutachten müssen wohl davon betroffen sein, die Gutachten dafür sind angeblich nicht mehr gültig, weil sie früheren Datums sind und ohne Einschränkungen eintragbar waren.

Wenn es bei Filtern mit Gutachten schon Probleme gibt / geben soll, möchte ich gar nicht erst probieren, mit nem INJEN Filter ohne Gutachten anzutanzen.. :D

Genaueres weiß ich noch nicht, unser DEKRA Mensch ist im Urlaub, aber ich habe mal eine Mail an den TÜV-Rheinland geschrieben und hoffe, sie können eine eindeutige Antwort geben.
 

muc

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#16
das es seit 1.1.2006 eine Änderung der Prüfbestimmungen für offene Luftfiltersysteme geben soll. Wie Neomaxx schon geschrieben hat, ist die Kombination Offener Filter und geänderte Abgasanlage wohl nicht mehr zusammen eintragbar.
Blödsinn! Das ist so was von eindeutig, wenn nachgewiesen wird, daß weder Abgas- noch Geräuschverhalten sich ändern, dann geht das. Nur wirds halt ggf. richtig teuer... :rolleyes:
 

T23owner

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#17
Zitat von muc:
Blödsinn! Das ist so was von eindeutig, wenn nachgewiesen wird, daß weder Abgas- noch Geräuschverhalten sich ändern, dann geht das. Nur wirds halt ggf. richtig teuer... :rolleyes:
Naja als Blödsinn würde ich das nicht unbedingt bezeichnen Valentin.. Ich kenne nämlich keinen offenen Luftfilter, der das Geräuschverhalten nicht verschlechtert. Es geht wohl hauptsächlich um die Kombination Luftfilter und geänderte Abgasanlage. Mal abwarten, was die Jungs vom TÜV-Rheinland so schreiben, spekulieren hilft hier nicht weiter :)
 

Neomaxx

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#20
toll... :rolleyes:

und dann kommst an einen "netten" Beamten in Grün/weiß, welcher ihn dann zu einem Gutachten zu einem Prüfer schickt und schwupps ist das Ding wieder ausgetragen. Dazu kommen dann die üblichen Schreibkramgebühren, 3 Punkte, Bußgeld und das Gutachten (Fahrgeräusch- + Standgeräuschmessung) darf er dann auch zahlen.

Eingetragen ist nicht gleich eingetragen!

Ich würde auch ohne Probleme einen Injen CAI ohne Gutachten eingetragen bekommen. Allerdings kann der mir genausoschnell wieder ausgetragen werden. auf dieses hin und her, welches ja richtig teuer ist, hab ich keinen Bock... :rolleyes:

also, was wer wann wie und überhaupt irgendwo eingetragen bekommen hat, ist völlig irrelevant, wenn es nicht gesetzlich korrekt ist!
 
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